(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.
(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.
(4) Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Auf das in § 437 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.
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http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/bgb_at/17_Die_Verjahrung/Verj_Mangel.ueb....
Kaufverträge. 1.1 Die 2-Jahresfrist bei Sach- und Rechtsmängeln. Die Verjährungsfrist beträgt i.d.R. zwei Jahre, § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Die Frist beginnt bei. Grundstücken mit der Übergabe, im übrigen mit der Ablieferung der Sache, § 438 Abs. 2 BGB. Ver
https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Publikationen/Recht-Steuern/Kaufvertr...
maximal fünf Jahre nach Übergabe der Sache an den Unternehmer begrenzt. V. Gewährleistungsfrist. Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Darüber hinaus gibt es auch noch eine 5-jährige Verjährung für Bauwerke und
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
14.07.2012 - 214 Abs. 1 BGB? Lösung: 1. Dauer der Verjährungsfrist. Der Anspruch gem. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. → 3 Jahre. 2. Beginn der ... Die Verjährungsfrist bzgl. der Mängelrechte beträgt nach
https://www.hwk-rhein-main.de/adbimage/3713/asset-original/merkblatt_gewaehrlei...
Var. 1. BGB. C. Die Gewährleistungsfristen im Kaufrecht. Gesetzliche Verjährungsfristen im Kaufrecht nach dem BGB: Für die Verjährung kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche gilt grundsätzlich. § 438 BGB. Soweit keine Sonderbestimmungen bestehen, beträg
https://www.ra-dp.de/media/modelfield_files/dokumente/dokument/datei/BR-Gewaehr...
„Die in § 438 Nr. 1 und 3 BGB bezeichneten Ansprüche verjähren … in 5 Jahren … bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen. Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat und … im Übrigen in zwei. Ja
http://www.my-anwalt.info/kaufvertragsrecht.htm
Gemäß § 438 BGB beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist -die im Einzelfalle auch vertraglich z. B. durch eine "Garantie" verlängert werden kann- 2 Jahre bei "beweglichen Sachen ", bei Bauwerken sogar 5 Jahre. Wird ein Mangel arglistig verschwiegen,
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_438/
25.05.1999 - Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse. § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag · § 434 Sachmangel · § 435 Rechtsmangel · § 436 Öffentliche Lasten von Grundstücken · § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln · § 438 Verjährung der Män
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/kaufverjaehrung.htm
438 BGB modifiziert die Verjährung gegenüber den für das allgemeine Leistungsstörungsrecht geltenden Bestimmungen des allgemeinen Verjährungsrechts (§§ 194 ff. BGB). Die Modifizierungen betreffen dabei zum einen die Länge der Verjährungsfrist und zum and
https://www.pfalz.ihk24.de/recht/recht/Gewaehrleistungsrecht/1274082
Die Verjährung für Mängelansprüche bei Kaufverträgen ist in § 438 BGB geregelt. Sie beträgt z.B.. 2 Jahre: bei beweglichen Sachen ab Ablieferung; 5 Jahre: - bei Bauwerken (ab Übergabe) - bei Baustoffen (ab Ablieferung), sofern diese auch tatsächlich für
http://www.juraexamen.info/verjahrung-und-nacherfullung-im-kaufrecht/
24.01.2012 - Beginn und Lauf der Verjährung sind im Kaufrecht spezialgesetzlich in § 438 BGB niedergelegt. Der Verjährungsbeginn fängt gemäß § 438 Abs. 2 BGB beim Kauf von beweglichen Sachen mit der Übergabe der Sache an den Käufer. Da der Mangel bereits