§ 434 BGB, Sachmangel
Paragraph 434 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.


(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.


(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.


Benachbarte Paragraphen


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A - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV002/SS09/UEbung_Vieg/Stunde_9.doc
Nach § 434 I 1 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist. § 434 I 1 BGB erfasst dabei den sog. subjektiven Fehlerbegriff. Im vorliegenden Fall haben K und V jedoch keine bestimmte Beschaffenheit verein

Abgrenzungsfragen im Kaufrecht - Homepage.ruhr-uni-bochum

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Somme...
Grundsatz: §§434 ff. BGB und §§823 ff. BGB stehen selbstständig nebeneinander. 2. inneres Verhältnis: • Schlechtleistung = Eigentumsverletzung i.S.v. §823 I BGB? eine bloße Schlechtleistung begründet noch keine Eigentumsverletzung i.S.v. §823 I BGB, dies


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Sachmangel gemäß § 434 BGB

https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/SATSS2006/Folien_100706_Rech...
Sachmangel gemäß § 434 BGB. I. § 434 I S. 1 BGB. Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als Fälschung. - Das Auto erfüllt nicht d

§ 3 Kaufrecht: Gewährleistung, Verjährung und Garantien 1 ...

http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_bt/neues_fuer_netz_pdf/3_kaufrecht_g...
Meub, Zivilrecht, SchrBT/433ff/§ 3 KaufR_Gewährl.doc. 2. Der Mangelbegriff. Zentrale Norm zum Sachmangel ist § 434 BGB. Er setzt eine Beschaffenheits- abweichung bei Gefahrübergang; § 434 Abs. 1, unsachgemäße Montage oder mangelhafte Montageanleitung, Ab

Kaufvertragsrecht und Sachmängelhaftung - IHK Nürnberg für ...

https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Publikationen/Recht-Steuern/Kaufvertr...
Abs. 2 BGB),. • der Werbespot spätestens bei Vertragsschluss „in gleichwertiger Weise“ korrigiert worden ist, oder. • der Käufer das Produkt ohnehin gekauft hätte (§ 434 Abs. 1 S. 3 BGB). Für die Sachmängelhaftung des Verkäufers kommt es dabei nicht dara

Im BGB wird also zwischen zwei Arten von möglichen ... - Christiani

http://www.christiani.de/pdf/76793_probe.pdf
Im BGB wird also zwischen zwei Arten von möglichen Mängeln, unterschieden, mit denen eine bewegliche Sache behaftet sein kann. Mängel. Sachmangel. Rechtsmangel. § 434 BGB. § 435 BGB. In welchen Fällen man von einem Sachmangel spricht, ergibt sich aus § 4

Sachmangel Muster: Beschaffenheitsvereinbarung iS des § 434 Abs ...

http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832957315_lese01.pdf
Haben die Vertragsparteien keine Be- schaffenheit vereinbart, ist gem. § 434 Abs. 1 S. 2 zunächst zu prüfen, ob die Sache zur ver- traglich vereinbarten Verwendung geeignet ist. Hilfsweise ist auf die Eignung zur gewöhnlichen. Verwendung abzustellen (Hk-


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Kaufrecht BGB Kaufvertrag Sachmangel Rechtsmangel Käufer ...

https://www.beckmannundnorda.de/bgbkauf.html
Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. § 434 Sachmangel (1) Die Sache ist frei von Sac

Prüfungswissen: Der Begriff des Sachmangels, § 434 BGB ...

http://examensrelevant.de/grundlagenwissen-der-begriff-des-sachmangels-%C2%A7-4...
14.10.2014 - I. Beschaffenheitsvereinbarung, § 434 I S. 1 BGB Mit der Entscheidung des Gesetzgebers für den subjektiven Fehlerbegriff in § 434 I 1 BGB ist klar, dass es vorrangig auf eine Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Parteien ankommt. Hierzu

Mängel, §§ 434, 435 BGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/maengel-434-435-bgb/63/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Mängel, §§ 434, 435 BGB' im Bereich 'Schuldrecht BT 1 (Kaufrecht)'

Sachmangel, § 434 - Schuldrecht Besonderer Teil 1 - Juracademy

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BGB § 434 Sachmangel - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_434/
25.05.1999 - Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse. § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag · § 434 Sachmangel · § 435 Rechtsmangel · § 436 Öffentliche Lasten von Grundstücken · § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln · § 438 Verjährung der Män


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 1: Kauf, Tausch › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 434

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 434 BGB
    § 434 Abs. 1 BGB oder § 434 Abs. I BGB
    § 434 Abs. 2 BGB oder § 434 Abs. II BGB
    § 434 Abs. 3 BGB oder § 434 Abs. III BGB

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