Schulden mehrere eine teilbare Leistung oder haben mehrere eine teilbare Leistung zu fordern, so ist im Zweifel jeder Schuldner nur zu einem gleichen Anteil verpflichtet, jeder Gläubiger nur zu einem gleichen Anteil berechtigt.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+23/118057.html
18.07.2009 - Teilgläubigerschaft, § 420 BGB. zB: Die Nachbarn A und B wollen für zwei größere Familienfeiern Getränke kaufen und dabei einen Mengenrabatt nutzen. Deshalb bestellen sie bei C insgesamt 40 Kästen Mineralwasser, die sie hälftig aufteilen wol
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/11_Regress_Mehrheit...
§420 BGB §741 BGB §705 BGB. Bloße Mehrheiten. auf Schuldnerseite auf Gläubigerseite. • Teilschuldner, §420 1.Alt. BGB • Teilgläubiger, §420 2.Alt. BGB. = jeder Schuldner haftet nur zu seinem = jeder Gläubiger kann nur seinen Teil. Anteil; kein Innenausgl
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/lehrveranstaltungen/20082009/...
14.01.2009 - 1. Gläubigermehrheiten. a) Gesamtgläubiger § 428: Schu kann an jeden der Gläubiger leisten, jeder der Gläubiger kann die gesamte Leistung verlangen. Dient dem „Befreiungsinteresse“ des Schu. Kann auf Gesetz (eher seltene Spezialfälle, zB § 2
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/KK100410.pdf
10.01.2007 - Prof. Dr. Ingo Reichard. SoSe 2010. 8. C. Keine Teilschuld nach § 420 BGB i.H.v. lediglich 6.000 Euro. Die Mietzinsforderung V gegen M-1 könnte kraft gesetzlicher An- ordnung in § 420 BGB auf den hälftigen Mietzins i.H.v. 6.000 Euro beschrän
https://www.chancengleichheit.tum.de/fileadmin/w00blt/www/Download/Gesetze/Bund...
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de. - Seite 1 von 420 -. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896. Vollzitat: "Bürgerliches Gesetzbuch in d
https://www4.fh-swf.de/media/downloads/fbtbw/download_8/niederhofer/gesr_skript...
... (Abhängigkeitslehre):. • Mit der Schuld der Gesellschaft entsteht automatisch eine. Schuld der Gesellschafter. • Grund: - BGB-Gesellschaft ähnelt strukturell der OHG, deshalb ist § 128 HGB anzuwenden. - Wesen und Zweck des Gesellschafts- verhältnisse
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/BGB8_Loesung.pdf
13.01.2007 - In voller Höhe schuldete B die Rückzahlung dann, wenn er zusammen mit F Ge- samtschuldner war (§ 421). § 420 BGB sieht bei teilbaren Leistung im Zweifel nur eine Teilschuld vor. Vorliegend greift aber die speziellere Regelung des § 427 ein.
https://www.biermann-heldt.de/fileadmin/biermann/images/bilder/Rechtsgrundlagen...
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de. - Seite 1 von 420 -. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896. Vollzitat: "Bürgerliches Gesetzbuch in d
http://www.juraindividuell.de/artikel/grosser-bgb-schein-teilschuldverhaeltnis/
23.07.2010 - I. Abgrenzung Teilschuldverhältnis/Gesamtschuldverhältnis/Gemeinschaftsverhältnis. 1. Teilschuldverhältnis – § 420 BGB. Das Teilschuldverhältnis ist in die Teilgläubigerschaft und die Teilschuldnerschaft zu unterteilen.
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/akbgb/mehrheit/420.htm
Schuldner- und Gläubigermehrheiten § 420 BGB [Teilbare Leistung]. Schulden mehrere eine teilbare Leistung oder haben mehrere eine teilbare Leistung zu fordern, so ist im Zweifel jeder Schuldner nur zu einem gleichen Anteile verpflichtet, jeder Gläubiger
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Schulden mehrere eine teilbare Leistung oder haben mehrere eine teilbare Leistung zu fordern, so ist im Zweifel jeder Schuldner nur zu einem gleichen Anteil verpflichtet, jeder Gläubiger nur zu einem gleichen Anteil berechtigt. A. Allgemeine
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-7/Teilbare-Leistung
420 Teilbare Leistung. Schulden mehrere eine teilbare Leistung oder haben mehrere eine teilbare Leistung zu fordern, so ist im Zweifel jeder Schuldner nur zu einem gleichen Anteil verpflichtet, jeder Gläubiger nur zu einem gleichen Anteil berechtigt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_420/
20.07.2017 - 420 Teilbare Leistung. Schulden mehrere eine teilbare Leistung oder haben mehrere eine teilbare Leistung zu fordern, so ist im Zweifel jeder Schuldner nur zu einem gleichen Anteile verpflichtet, jeder Gläubiger nur zu einem gleichen Anteile