§ 414 BGB, Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer
Paragraph 414 Bürgerliches Gesetzbuch

Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise übernommen werden, dass der Dritte an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt.


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Präsentationen zum Paragraphen

Schuldner

https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/14072014%20-%20Siebenundzwanzi...
14.07.2014 - Eine befreiende Schuldübernahme kann nach BGB auf zwei Arten erfolgen: Durch Vertrag zwischen Gläubiger und neuem Schuldner (§ 414 BGB); Durch Vertrag zwischen altem und neuem Schuldner bei Genehmigung durch den Gläubiger (§ 415 BGB). Vertra


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Fälle zum Firmenrecht

http://www.bilanzrecht.uni-koeln.de/fileadmin/sites/gesellschaftsrecht-bilanzre...
414 BGB kann eine Schuld von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise übernommen werden, dass der Dritte an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt. Eine Schuldübernahme kann allerdings auch durch einen entsprechenden Vertrag zwische


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Lösungsskizze Fall 22 - Stephan Lorenz

http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall22.pdf
414 BGB bzw. § 415 BGB. Da auch sonst keine Anspruchsgrundlagen ersichtlich sind, auf die eine Haf- tung der L gestützt werden könnte, muss L die Benzinrechnung nicht bezahlen. III. Anspruch des F gegen T auf Bezahlung von € 100 aus § 433 Abs. 2 BGB. T k

Forderungsabtretung Privative (befreiende) Schuldübernahme ...

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Entweder schuldrechtlicher Verfügungsvertrag zw. Gläubiger und neuem. Schuldner (§ 414 BGB) oder. Vertrag zw. altem und neuem Schuldner mit Genehmigung des Gläubigers. (§ 415 BGB, Abgrenzung von der Erfüllungsübernahme, § 329 BGB), nach. hM Fall einer ge

300/M 15 Übertragung einer Versorgungszusage auf einen ... - PSVaG

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01.01.2005 - Möglichkeiten der Übertragung einer Versorgungsverpflichtung. Die Übertragung einer Versorgungsverpflichtung kann im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge (z.B.. §§ 414 ff. BGB i. V. m. § 4 BetrAVG), im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge (z.B.

OLG Brandenburg - Brandenburgisches Oberlandesgericht

http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/7%20U%20159-07.pdf
16.04.2008 - Erlöschen der Bürgschaftsverpflichtung der Schuldnerin zu führen (§ 418 BGB). Für die Schuldübernahme sieht das Gesetz in §§ 414 ff. BGB mehrere Möglichkeiten vor: Gemäß § 414 BGB kann eine Schuldübernahme durch Vertrag zwischen Gläubiger un

BGB § 414 Wiederholte Vollstreckungsunterwerfung bei ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/60b9ae7b-c8ec-46fc-b7e9-146a96cc3d31/wiederho...
21.01.2002 - ZPO §§ 727, 794 Abs. 1 Nr. 5; BGB § 414. Wiederholte Vollstreckungsunterwerfung bei Schuldübernahme. I. Sachverhalt. Im Rahmen eines Übergabevertrages hat der Erwerber eine am Objekt lastende Grundschuld einschl. der durch sie gesicherten Ve


Webseiten zum Paragraphen

§§ 414ff. BGB - Pflichtthema im Examen: Die Schuldübernahme

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7%C2%A7414-ff-bgb-schulduebernahme/
Die Schuldübernahme kann zunächst gemäß § 414 BGB durch einen Vertrag des Dritten mit dem Gläubiger erfolgen. Eine Ansicht in der Literatur gibt dem ursprünglichen Schuldner dabei ein Recht zur Zurückweisung analog zu § 333 BGB, da auch bei einem Erlass

Schuldbeitritt und Schuldübernahme - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/schuldbeitritt/
13.12.2016 - Die befreiende Schuldübernahme gemäß §§ 414 ff BGB ist das Gegenstück zur Abtretung. Sie führt zu einem Schuldnerwechsel. Der Übernehmer tritt an die Stelle des Schuldners und dieser wird von seiner Schuld frei. Das Einverständnis des Gläubi

Schuldübernahme - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2006/Vorlesung/schulduebernahme.htm
Begriff und Abgrenzungen. Die in §§ 414 ff. BGB geregelte befreiende Schuldübernahme ist das Gegenstück zur Abtretung auf Schuldnerseite. Sie führt zu einem Austausch des Schuldners. Der Übernehmende tritt an die Stelle des bisherigen Schuldners. Dieser

Die befreiende Schuldübernahme, Teil 1 | Juraexamen.info

http://www.juraexamen.info/die-befreiende-schuldubernahme-teil-1/
22.05.2013 - a) Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer, § 414 BGB. Zunächst kann die Schuldübernahme durch einen Vertrag des Dritten mit dem Gläubiger erfolgen. Eine Ansicht in der Literatur will dem ursprünglichen Schuldner dabei ein Recht zur Zurück

Schuldübernahme, §§ 414 ff. BGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/schulduebernahme-414-ff-bgb/159/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Schuldübernahme, §§ 414 ff. BGB' im Bereich 'Schuldrecht AT'


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 6: Schuldübernahme › § 414

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 414 BGB
    § 414 Abs. 1 BGB oder § 414 Abs. I BGB

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