§ 302 BGB, Nutzungen
Paragraph 302 Bürgerliches Gesetzbuch

Hat der Schuldner die Nutzungen eines Gegenstands herauszugeben oder zu ersetzen, so beschränkt sich seine Verpflichtung während des Verzugs des Gläubigers auf die Nutzungen, welche er zieht.


Benachbarte Paragraphen


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7_Der Gläubigerverzug, §§293 ff BGB.doc - Homepage.ruhr-uni-bochum

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/7_Der%20Gl%E4ubiger...
Der Gläubigerverzug, §§293 ff. BGB. Derjenige der in Gläubigerverzug gerät, verletzt grds. eine Obliegenheit und keine Pflicht. Dadurch kann ausnahmsweise aber auch eine Pflichtverletzung entstehen, wenn z.B. in der Mitwirkungshandlung eine Pflicht beste


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§ 12 Der Gläubigerverzug, §§ 293 – 304 BGB Die Erfüllung einer ...

http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/12_Glaubigerverzug/Gl_verzug.pdf
12 Der Gläubigerverzug, §§ 293 – 304 BGB. Die Erfüllung einer Verbindlichkeit kann nicht nur durch ein Verhalten des. Schuldners, sondern auch durch ein Tun oder Unterlassen des Gläubigers gestört werden. Denn zur Erfüllung benötigt der Schuldner bei den

Vorlesung AT + SchuldR Gesamt1.pptx

https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/becker/materialien/schr_at_...
Schuldner wird von Verzinsung befreit, § 301 BGB. • Herausgabe von Nutzungen nur eingeschränkt, § 302 BGB. • bei unbeweglichen Sachen Recht auf Besitzaufgabe, § 303 BGB. Beispiel 8 – Ersatz von Mehraufwendungen, § 304 BGB: Wie Beispiel 6. K kann neben de

BGH, Urt. v. 20.10.2016 – III ZR 278/15, 302/15, 303/15 Noak ... - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2017_1_1085.pdf
19.01.2017 - 3. In den Schutzbereich der verletzten Amtspflicht fällt auch der Verdienstausfallschaden, den Eltern dadurch erleiden, dass ihr Kind entgegen § 24 Abs. 2 SGB VIII keinen Betreuungsplatz erhält. (Amtliche Leitsätze). BGB § 839. SGB VIII § 24

Die Zufallshaftung des Deliktsschuldners nach § 848 BGB - Jurawelt

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13695/zufallshaftung_848bgb.pdf
Haftung für fremdes Unrecht mit Fremdverschulden (Art 34 GG, § 3 HaftpflG). ▫ Billigkeitshaftung als Ausfallhaftung in besonders gelagerten Ausnahmefällen3 (§ 829 BGB). ▫ Zufallshaftung (§§ 287 S. 2, 582a I 1, 732 S. 2, 848, 2025, 2380 S. 1 BGB, §§ 302 I

GTAI - Vertragsrecht

https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerr...
hat der Verwender die andere Vertragspartei darüber zu informieren und deren Zustimmung einzuholen. Die wichtigsten Fälle von Vertragsverletzungen sind: • Schuldnerverzug (§§ 298-301 ung.BGB). • Gläubigerverzug (§§ 302-304 ung.BGB). • Mangelhafte Erfüllu


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 302 Nutzungen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_302/
Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse. Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse. Titel 2: Verzug des Gläubigers. § 302 Nutzungen. Hat der Schuldner die Nutzungen eines Gegenstands herauszugeben oder zu ersetzen, so beschränkt sich seine Verpflichtung wä

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 302 – Nutzungen ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Anzuwenden ist § 302 auf Schuldverhältnisse, welche eine Herausgabe von Nutzungen begründen, wie zB § 346 (BaRoth/Unberath § 302 Rz 2). Beendet wird die Pflicht zur Nutzungsherausgabe durch den Gläubigerverzug (Soergel/Wiedemann § 302 Rz 1). Der Schuldne

§ 302 BGB - Nutzungen - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/302/
302 BGB - § 302 Nutzungen Hat der Schuldner die Nutzungen eines Gegenstands herauszugeben oder zu ersetzen, so beschränkt sich seine Verpflichtung während des Verzugs des Gläubigers auf die Nutzungen, welche.

BGH NJW 1998, 302: Vertragsaufhebung

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw98_302.htm
Der Mechanismus ist aus schadensersatzrechtlichen Erwägungen ebenso einfach wie unproblematisch: Unzweifelhaft kann der Abschluß eines Schuldvertrages einen Schaden darstellen, den zu beseitigen der Schuldner im Wege der Naturalrestitution (§ 249 S. 1 BG

Was sind deliktische Forderungen? | Schuldnerberatung Kanzlei ...

https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/deliktische-forderungen/
23.02.2011 - Im Vergleich von § 302 InsO und § 823 BGB zeigt sich aber schon ein sehr wichtiger Unterschied: Während zur Auslösung der Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB bereits eine fahrlässige Handlung genügt (vgl. hierzu § 276 Abs. 2 BGB), umfasst §


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 2: Verzug des Gläubigers › § 302

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 302 BGB
    § 302 Abs. 1 BGB oder § 302 Abs. I BGB

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