§ 303 BGB, Recht zur Besitzaufgabe
Paragraph 303 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist der Schuldner zur Herausgabe eines Grundstücks oder eines eingetragenen Schiffs oder Schiffsbauwerks verpflichtet, so kann er nach dem Eintritt des Verzugs des Gläubigers den Besitz aufgeben. Das Aufgeben muss dem Gläubiger vorher angedroht werden, es sei denn, dass die Androhung untunlich ist.


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Lösung Zwischenprüfungsklausur Strafrecht * WS ... - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=14358
jeder körperliche Gegenstand (Das Wort beweglich gehört nicht zu § 303 StGB, zuerst ist Sache, dann fremd zu erörtern.) Hier: Hund als körperlicher Gegenstand; Beachtung des § 90a BGB, der aber Sacheigenschaft von Tieren nicht entgegensteht; denn Tiere s


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Fall 12: Lösung I. Anspruch des N gegen J auf ... - Stephan Lorenz

http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/sosefall12.pdf
verhindern, die zu dem Schaden geführt hat: hier unproblematisch. d). Ergebnis: Die §§ 303 I, 229 StGB sind Schutzgesetze i.S.d. § 823 II BGB. 2. Verstoß gegen das Schutzgesetz a). § 303 I StGB. Hemd: objektiver Tatbestand des § 303 I StGB erfüllt, jedoc

Falllösung: A. M gegen P Anspruch auf Schadensersatz gem. § 823 I ...

http://wwwuser.gwdg.de/~breich1/fallloesung%201.%20stunde.pdf
29.10.2002 - 823 I BGB. M könnte gegen P einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus. § 823 I haben.“ I. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage = .... 303 I StGB: Wer rechtswidrig eine fremde. Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstraf

303 StGB - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/ws09/strafr/...
Prüfungsfolge bei Sachbeschädigung (§ 303 StGB)1. Abs. 1. Tatbestand: objektiver TB: - fremde2 Sache3. - beschädigt4 oder zerstört5 6 subjektiver TB: Vorsatz7. Rechtswidrigkeit ("widerrechtlich"). → Ausschluss insb. durch §§ 241a, 228/904 BGB sowie § 32

Rechtswidrigkeit - der fall fallag

http://www.fall-fallag.de/pdf/Strafrecht-AT-2009_Leseprobe.pdf
Lösungsskizze Fall 6. - Strafbarkeit des U gemäß § 303 I (Hund) ? I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand a. fremde Sache ? aa. Sache ? = jeder körperliche Gegenstand (vgl. § 90 BGB). HIER (+) → § 90 a S. 1 BGB schließt Tiere zumindest vom zivilrechtli-

§ 823 Abs. 1 BGB im Fallaufbau

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2016/ws/ag-bgbsrbt/faelle...
Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 229 StGB. 1. Schutzgesetz. 2. Verletzung eines Schutzgesetzes. 3. Schaden. 4. Haftungsausfüllende Kausalität. III. Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 303 StGB. 1. Schutzgesetz. 2. Verletzung eines Schutzgesetzes


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§ 303 StGB: Das sollten Sie zur Sachbeschädigung wissen - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-303-stgb-sachbeschaedigung/
02.07.2015 - Bei einer Sache handelt es sich um einen körperlichen Gegenstand im Sinne des § 90 BGB. Sie ist fremd, wenn sie sich nicht im Alleineigentum des Täters befindet [Joecks, Studienkommentar StGB, § 303 Rn. 5]. Beachten Sie: Gerade durch die Prü

juraschema.de · Sachbeschädigung, § 303 StGB - Prüfungsaufbau ...

http://juraschema.de/index.php?thema=stgb303
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Sachbeschädigung, § 303 StGB.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 303 – Recht zur ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Befindet sich der Gläubiger im Annahmeverzug, ist es dem Schuldner nicht zumutbar, sich weiterhin um die herauszugebende Sache zu kümmern (Staud/Löwisch/Feldmann § 303 Rz 1). Daher berechtigt § 303 den Schuldner zur Besitzaufgabe eines Grundstücks oder e

Schema zur Sachbeschädigung, § 303 I StGB | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-sachbesch-digung-303-i-stgb
I. Tatbestand i.S.d. § 303 I StGB 1. Objektiver Tatbestand a) Objekt: fremde Sache Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Fremd ist eine Sache, die wenigstens auch im Eigentum eines anderen als des Täters steht. b) Handlung: Beschädigen/Zerstören.

§ 303 Recht zur Besitzaufgabe / Titel 2 Verzug des Gläubigers ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
A. Rückgabepflicht, § 546 Abs. 1 BGB § 30 Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses | Handbuch des Mietrechts. Zulässigkeit der Beschwerde der Pflegeeltern im Verfahren über die Entlassung des Amtsvormunds; Bestellung der Pflegeeltern zum Vormund OLG Ka


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 2: Verzug des Gläubigers › § 303

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 303 BGB
    § 303 Abs. 1 BGB oder § 303 Abs. I BGB

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