§ 287 BGB, Verantwortlichkeit während des Verzugs
Paragraph 287 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Schuldner hat während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.


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Der Schuldnerverzug, §286 BGB - Homepage.ruhr-uni-bochum

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/6_Der%20Schuldnerve...
Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers hin nicht leistet, §286 I 1 BGB. Die entscheidenden Konsequenzen des Schuldnerverzuges sind: • Ersatz des Verzögerungsschadens, §§280 I, II, 286 BGB. • Verzugszinsen, §288 BGB. • erwe


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Schuldnerverzug in der Fallbearbeitung

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2012/ss/ag-bgbsrat/faelle...
2012], § 286 Rdn. 52 ). Dies dient dem Schuldnerschutz, sonst käme der Schuldner automatisch mit Fälligkeit in Verzug und hätte die Folgen (vor allem: § 287 BGB!) zu tragen. 3). Zwischenergebnis. K kann für den Waschsalonbesuch am Mittwoch keinen Schaden

Schadensersatz statt der Leistung bei möglicher Leistung - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/ZRII/ZRII-16F.pdf
Einführung in das Zivilrecht II (16). Die Haftungsverschärfung nach § 287. BGB. • S. 1: Wegfall von Haftungsprivilegien. • S. 2: Haftung für Zufall, d. h. Untergang der. Sache, den keine Seite verschuldet hat. • Vorbild im römischen Recht: Ulpian 22 ad S

Registereintrag der stenographischen Reichstagsberichte Bayerische ...

http://www.reichstagsprotokolle.de/EintragS_Sach_bsb00003392_000243.pdf
sozialpolitischer oder religiöser Vereine; Rechtsfähigkeit der Berufsvereine, siehe. Berufsvereine und Vereinsregister. 2. Rechtsgeschäfte mit heimlichen Geisteskranken, Nichtigkeit, Auslegung des § 122. B.G.B., Judikatur des Reichsgerichts, Gefahren für

Schadenersatz im EBV I. Haftung bei Bösgläubigkeit, §§ 989, 990 BGB

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_27__Schad...
Unterschied zu EBV vor allem: - Haftung auch für Vorenthaltungsschaden. - Haftung auch für Zufall, § 848 BGB. III. Haftung des Besitzers im Verzug, §§ 990 II, 280, 286 f. BGB. Der bösgläubige Besitzer haftet strenger, wenn zusätzlich Verzug eingetreten i

Verzögerung der Leistung: Verzugsschaden §§ 280 I, II, 286 BGB

https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/SATSS2006/Folien_170706.pdf
Weitere Folgen der. Verzögerung der Leistung. Haftungs- verschärfung im Verzug. Verzinsung des. Wertersatz- anspruchs. Besonderheiten bei Rechtshängigkeit. 1. Schuldner haftet für jede. Fahrlässigkeit. (§ 287 S. 1 BGB). 2. Schuldner haftet für. Zufall (§


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§ 287 BGB - Verantwortlichkeit während des Verzugs - openJur

https://openjur.de/g/bgb/287.html
Der Schuldner hat während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden ...

Verzugsfolgen - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/verzugsf.htm
287 BGB ordnet als weitere Verzugsfolge neben der Verpflichtung des Schuldners zur Leistung von Schadensersatz eine verschärfte Haftung des Schuldners an. Die beiden in dieser Vorschrift enthaltenen Haftungsverschärfungen rechtfertigen sich dadurch, dass

Kommentierung zu § 252 BGB –Entgangener Gewinn– im frei ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-1/Titel-1/Entgangener-Gewinn
21.05.2015 - Die Schätzung nach § 287 ZPO ist eine Erleichterung, stellt aber wegen ihrer Ausgestaltung nur einen Einstieg in die prozessuale Lösung dar, und keinesfalls ein System. Dies kann am Beispiel des Verdienstausfalls am einfachsten und prägnante

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 287 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext 1Der Schuldner hat während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten. 2Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. A. Allgemeines. Rz. 1 § 287 ist kei

Anamnesebogen Erwachsene

http://www.zahnarzt-essen-burgaltendorf.de/download/erwachsene.pdf
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Wir bitten um Verständnis, dass nach mehrmaligem Nichterscheinen ohne vorherige Absage aus organisatorischen Gründen keine festen Termine mehr vergeben werden


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 1: Verpflichtung zur Leistung › § 287

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 287 BGB
    § 287 Abs. 1 BGB oder § 287 Abs. I BGB

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