§ 284 BGB, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Paragraph 284 Bürgerliches Gesetzbuch

Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden.


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Präsentationen zum Paragraphen

Lerneinheit 6

https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+6/113143.html
284. 3. Abschnitt Leistungsverzögerung. § 9 Zeitweise Leistungsverweigerungsrechte. 2. § 8 Ersatz vergeblicher Aufwendungen, § 284. I. Bedeutung der Anspruchsgrundlage. 1. Frustrierte Aufwendungen als ... b) Vollwirksamkeit, Fälligkeit (s. a. § 215 BGB)


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Aufwendungsersatz gem. § 284 - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/INH_WoerlenSchuldrechtAT_978-3-8006-...
Rn. 222–229; Medicus/Lorenz, Rn. 455 ff.; Rein, Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284. BGB, NJW 2003, 3662; Stoppel, Der Ersatz frustrierter Aufwendungen nach § 284 BGB, AcP 204. (2004), 80. IX. Störung der Geschäftsgrundlage. 1. Begriff. Im Bü

Der Ersatz frustrierter Aufwendungen nach § 284 BGB

http://kups.ub.uni-koeln.de/920/1/aufwendungsersatz_uni.pdf
Der Ersatz frustrierter Aufwendungen nach § 284 BGB. Inaugural-Dissertation zur. Erlangung der Doktorwürde einer Hohen Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vorgelegt von. Jan Filip Stoppel aus Rahden ...

Differenzhypothese und Rentabilitätsvermutung – § 249 Abs. 1 BGB

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/mitarbeiter/habbe/arbeitspapier...
Rentabilitätsvermutung – § 249 Abs. 1 BGB. Voraussetzungen zum Verständnis: Begründung von Schadenersatzansprüchen (§§ 280 ff., 823 BGB). Lernziele: Berechnung des Schadens nach der Differenzhypothese (§ 249 Abs. 1 BGB). Hintergrund der Rentabilitätsverm

A. Partykomplex I. Anspruch der B gegen Ä auf Zahlung von ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Stemler/Loesung_Fall_9.pdf
Rechtslage herangezogen werden kann, ist daher unerheblich. Ein Schaden besteht nicht. 5. Ergebnis. Ä hat keinen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 5000 € gegen K aus §§ 280 I, III, 283 BGB. III. Anspruch der Ä gegen K auf Aufwendungsersatz gemäß § 284 B

• Aufwendungen • Vorteile

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/avkss17/AVK_F_33-3...
Unter welchen Voraussetzungen kann der Gläubiger nach § 284 BGB Ersatz seiner. Aufwendungen verlangen? – Wenn die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung vorliegen. 2. Wodurch unterscheiden sich Schaden und Aufwendung? – Wenn


Webseiten zum Paragraphen

Aufwendungsersatzanspruch nach § 284 -Schema - Juracademy

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Aufwendungsersatz, § 284 BGB - Exkurs - Jura Online

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§ 284 BGB - Ersatz vergeblicher Aufwendungen - openJur

https://openjur.de/g/bgb/284.html
Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistun ...

BGB § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_284/
20.07.2017 - ... 282 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 · § 283 Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht · § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen · § 285 Herausgabe des Ersatzes

jura-basic (Aufwendungen Aufwendungsersatz-statt-Schadensersatz ...

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=6&art=6&find=Aufwendungen__Aufwendungs...
Aufwendungsersatz statt Schadensersatz. Der Anspruch auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen kann nur alternativ (anstelle) des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung geltend gemacht werden (vgl. § 284 BGB). Daher müssen die Voraussetzungen ein


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 1: Verpflichtung zur Leistung › § 284

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 284 BGB
    § 284 Abs. 1 BGB oder § 284 Abs. I BGB

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