§ 281 BGB, Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
Paragraph 281 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.


(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.


(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.


(4) Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.


(5) Verlangt der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung, so ist der Schuldner zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 346 bis 348 berechtigt.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

Lerneinheit 10

https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+10/114497.html
280 I, III, 281, 283, 311a). b) SchE neben der Leistung (§ 280 I). c) Rücktritt (§§ 323 I, 326 V). 4. § 13 Überblick. 3. Anwendungsbereich. a) Schuldverhältnisse ohne Gewährleistung. b) Schuldverhältnisse mit Verweis auf die §§ 280 ff. - Kaufrecht (§§ 43


Word Dokumente zum Paragraphen

Schadensersatz statt der Leistung, §§280 I, III, 281 BGB

http://homepage.ruhrunibochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/4a_Schadensersatz%20st...
Schadensersatz statt der Leistung, §§280 I, III, 281 BGB. I. Voraussetzungen. 1. Schuldverhältnis. → jede Form von Schuldverhältnis (nicht nur gegenseitige Verträge wie bei §323 BGB). 2. fälliger, durchsetzbarer Anspruch. → Fälligkeit: Zeitpunkt, ab dem

Thema 3: Rücktritt

http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instanwr/02_ss/02_ss_sem/philippbrennecke.doc
Wie auch § 281 BGB für den Schadensersatz statt der Leistung erfaßt § 323 I BGB die Nichtleistung (trotz Möglichkeit s.o.) und die nicht vertragsgemäße Leistung (Schlechtleistung)[12]. Teilweise wurde die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie dahingehend interpr


PDF Dokumente zum Paragraphen

Übersicht zum Schadensersatz

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Schadensersatz statt der Leistung. • §§ 280 I, III, 281 I Alt. 1 BGB (Nichtleistung). • §§ 280 I, III, 281 I Alt. 2 BGB (Schlechtleistung). • §§ 280 I, III, 282 BGB (Schutzpflichtverletzung). • §§ 280 I, III, 283 BGB (nachträgliche Unmöglichkeit). • § 31

Prüfungsschema: Der Schadensersatz „statt der Leistung“ wegen ...

http://www-docs.tu-cottbus.de/recht/public/%C3%9Cbung/WS12_Privatrecht-II-%C3%9...
Ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass der Unternehmer in der Lage ist, den. Sachmangel zu beheben (also die Nacherfüllung gem. § 275 BGB nicht unmöglich ist), so sind als Anspruchsgrundlage die §§ 634 Nr.4, 1.Alt., 280 Abs.1, 3, 281 Abs.1,. Satz 1 BGB ei

Liebe Frau Fritsche - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Kuhn/SS-06-LOESUNGEN/ss06-l...
V müsste eine Pflicht aus dem Kaufvertrag dergestalt verletzt haben (§ 280 I BGB), dass er eine fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, § 280 III iVm § 281 I 1 BGB. In. Betracht kommt hier die Verletzung seiner Pflichten aus § 433 I 1

Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz in Höhe von ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Stemler/Loesung_Fall_10.pdf
gleichwertigen Espressomaschine in Höhe von 50 € aus §§ 280 I, III, 281 BGB haben. 1. Schuldverhältnis. Zwischen K und V müsste ein Schuldverhältnis bestehen. K und V haben einen wirksamen. Kaufvertrag (§ 433 BGB) über die Lieferung der Espressomaschine

Schadensersatz statt der Leistung

https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/schuldrecht-at-17.-einheit-pdf
03.06.2014 - i. Bei nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter. Leistung (§§ 280 I, III, 281 BGB). § 281 BGB. Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung. (1) 1Soweit der Schuldner die fällige Leistung nich


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_281/
20.07.2017 - ... 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung · § 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung · § 282 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 · §

BGH: Finden §§ 280 I, III, 281 BGB auf den Herausgabeanspruch aus ...

https://jura-online.de/blog/2016/09/20/bgh-finden-%C2%A7%C2%A7-280-i-iii-281-bg...
BGH: Finden §§ 280 I, III, 281 BGB auf den Herausgabeanspruch aus § 985 BGB Anwendung? erschienen am 20. September 2016. A. Sachverhalt (vereinfacht). B betreibt Getränkemärkte. Sie beteiligte sich an dem Einkaufsring der deutschen Getränkemärkte (nachfo

Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach erfolgloser Fristsetzung ...

http://www.wipr-recht.de/Schadensersatz-wegen-Nichterf%C3%BCllung-nach-erfolglo...
Begehrt der Gläubiger Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er den Weg des § 281 BGB beschreiten. Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt. Dann kann der Gläubiger gemäß §§ 280 Ab

Keine ausdrückliche Fristsetzung i. R. d. § 281 I 1 BGB erforderlich - IWR

http://www.iwr.uni-kassel.de/law/archives/keine-ausdruckliche-fristsetzung-i-r-...
26.11.2009 - Leitsatz: Der BGH (AZ VIII ZR 254/08) urteilte am 12. August 2009, dass es für eine Fristsetzung zur Nacherfüllung im Sinne des § 281 I 1 BGB genügt, wenn der Gläubiger deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter

§§ 280, 281, 323 BGB: Leistungsstörungsrecht kompakt - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/leistungsstoerungsrecht-erfuellungsverweigerung...
Die Paragraphen 280, 281, 323 BGB sind Säulen des Leistungsstörungsrechts. Wir zeigen Ihnen die 10 Schritte von der Fristsetzung bis zum Rücktritt und Anspruch.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 1: Verpflichtung zur Leistung › § 281

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 281 BGB
    § 281 Abs. 1 BGB oder § 281 Abs. I BGB
    § 281 Abs. 2 BGB oder § 281 Abs. II BGB
    § 281 Abs. 3 BGB oder § 281 Abs. III BGB
    § 281 Abs. 4 BGB oder § 281 Abs. IV BGB
    § 281 Abs. 5 BGB oder § 281 Abs. V BGB

  • Werbung