(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.
(3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.
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https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/4c_Schadensersatz%2...
Schadensersatz wegen nachträglicher Unmöglichkeit, §§280 I, III, 283 BGB. I. Voraussetzungen. 1. Schuldverhältnis. → Anwendung auf: • rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse und. • gesetzliche Schuldverhältnisse. - Herausgabepflicht aus GoA unmöglich. - V
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/veranstaltungen/examen/exame...
Mit der Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber den Begriff der Pflichtverletzung als Zentralbegriff des. Leistungsstörungsrechts eingeführt. Im Gesetz findet er sich in § 280 BGB bereits in der Überschrift. („Schadensersatz wegen Pflichtverletzung“) und
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Schadensersatz statt der Leistung. • §§ 280 I, III, 281 I Alt. 1 BGB (Nichtleistung). • §§ 280 I, III, 281 I Alt. 2 BGB (Schlechtleistung). • §§ 280 I, III, 282 BGB (Schutzpflichtverletzung). • §§ 280 I, III, 283 BGB (nachträgliche Unmöglichkeit). • § 31
http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall24.pdf
I. § 280 Abs. 1 BGB. A könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung aus. § 280 Abs. 1 BGB haben. Hierzu müsste B eine Pflicht gegenüber A aus einem. Schuldverhältnis verletzt (S. 1) und dies auch zu vertreten haben (S. 2). 1. Schul
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_1_141
Die Abgrenzung der Schadensarten nach § 280 BGB. Von Prof. Dr. iur. Arnd Arnold, Diplom-Volksw., Kiel*. Die Frage, ob sich ein Schadensersatzanspruch des Gläubi- gers bereits aus § 280 Abs. 1 BGB ergibt oder ob die zusätz- lichen Voraussetzungen nach § 2
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2011/ss/ag-bgbsrat/faelle...
280 Abs. 1 BGB. § 823 Abs. 1 BGB bestehendes Schuldverhältnis. –. Pflichtverletzung im SV. Rechtsgutverletzung. – jede Pflichtverletzung im SV –. – nur absolut geschützte Rechtsgüter –. –. Rechtswidrigkeit der RGV. Vertretenmüssen der PflV. Verschulden d
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-1/Titel-1/Schadensersatz-wegen-Pflicht...
280 BGB ist insbesondere bei Schuldverhältnissen jedweder Art anwendbar. Es spielt keine Rolle, welcher Vertragstyp vorliegt. Der Anwendungsbereich wird über schuldrechtliche Vertragsverhältnisse hinaus erweitert. Ausreichend ist eine rechtliche Sonderve
https://openjur.de/g/bgb/280.html
280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung →. (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu
https://www.buzer.de/BGB/280
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Schadensersatz.
http://www.juraindividuell.de/artikel/pflichtverletzung-nach-280-i-1-bgb/
02.09.2017 - Inhalt der Pflichten im Rahmen des § 280 I 1 BGB vor und nach Gefahrübergang beim Kauf; Rücktritt vom Kaufvertrag.
https://jura-online.de/learn/pruefung-eines-schadensersatzanspruchs-280-ff-bgb/...
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Prüfung eines Schadensersatzanspruchs, §§ 280 ff. BGB' im Bereich 'Schuldrecht AT'