§ 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Paragraph 280 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.


(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.


(3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Schadensersatz wegen Unmöglichkeit, §§280 I, III, 283 BGB

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/4c_Schadensersatz%2...
Schadensersatz wegen nachträglicher Unmöglichkeit, §§280 I, III, 283 BGB. I. Voraussetzungen. 1. Schuldverhältnis. → Anwendung auf: • rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse und. • gesetzliche Schuldverhältnisse. - Herausgabepflicht aus GoA unmöglich. - V


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Grundwissen - Zivilrecht: Was ist eine Pflichtverletzung (§ 280 I BGB)?*

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/veranstaltungen/examen/exame...
Mit der Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber den Begriff der Pflichtverletzung als Zentralbegriff des. Leistungsstörungsrechts eingeführt. Im Gesetz findet er sich in § 280 BGB bereits in der Überschrift. („Schadensersatz wegen Pflichtverletzung“) und

Übersicht zum Schadensersatz

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Schadensersatz statt der Leistung. • §§ 280 I, III, 281 I Alt. 1 BGB (Nichtleistung). • §§ 280 I, III, 281 I Alt. 2 BGB (Schlechtleistung). • §§ 280 I, III, 282 BGB (Schutzpflichtverletzung). • §§ 280 I, III, 283 BGB (nachträgliche Unmöglichkeit). • § 31

Lösung Fall 24 - Stephan Lorenz

http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall24.pdf
I. § 280 Abs. 1 BGB. A könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung aus. § 280 Abs. 1 BGB haben. Hierzu müsste B eine Pflicht gegenüber A aus einem. Schuldverhältnis verletzt (S. 1) und dies auch zu vertreten haben (S. 2). 1. Schul

Die Abgrenzung der Schadensarten nach § 280 BGB - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_1_141
Die Abgrenzung der Schadensarten nach § 280 BGB. Von Prof. Dr. iur. Arnd Arnold, Diplom-Volksw., Kiel*. Die Frage, ob sich ein Schadensersatzanspruch des Gläubi- gers bereits aus § 280 Abs. 1 BGB ergibt oder ob die zusätz- lichen Voraussetzungen nach § 2

Unterschied der Ansprüche aus § 280 BGB zu § 823 Abs. 1 BGB

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2011/ss/ag-bgbsrat/faelle...
280 Abs. 1 BGB. § 823 Abs. 1 BGB bestehendes Schuldverhältnis. –. Pflichtverletzung im SV. Rechtsgutverletzung. – jede Pflichtverletzung im SV –. – nur absolut geschützte Rechtsgüter –. –. Rechtswidrigkeit der RGV. Vertretenmüssen der PflV. Verschulden d


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 280 BGB –Schadensersatz wegen ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-1/Titel-1/Schadensersatz-wegen-Pflicht...
280 BGB ist insbesondere bei Schuldverhältnissen jedweder Art anwendbar. Es spielt keine Rolle, welcher Vertragstyp vorliegt. Der Anwendungsbereich wird über schuldrechtliche Vertragsverhältnisse hinaus erweitert. Ausreichend ist eine rechtliche Sonderve

§ 280 BGB - Schadensersatz wegen Pflichtverletzung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/280.html
280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung →. (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu

§ 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Bürgerliches ...

https://www.buzer.de/BGB/280
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Schadensersatz.

Pflichtverletzung nach § 280 I 1 BGB beim Kauf - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/pflichtverletzung-nach-280-i-1-bgb/
02.09.2017 - Inhalt der Pflichten im Rahmen des § 280 I 1 BGB vor und nach Gefahrübergang beim Kauf; Rücktritt vom Kaufvertrag.

Prüfung eines Schadensersatzanspruchs, §§ 280 ff. BGB - Exkurs ...

https://jura-online.de/learn/pruefung-eines-schadensersatzanspruchs-280-ff-bgb/...
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Prüfung eines Schadensersatzanspruchs, §§ 280 ff. BGB' im Bereich 'Schuldrecht AT'


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 1: Verpflichtung zur Leistung › § 280

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 280 BGB
    § 280 Abs. 1 BGB oder § 280 Abs. I BGB
    § 280 Abs. 2 BGB oder § 280 Abs. II BGB
    § 280 Abs. 3 BGB oder § 280 Abs. III BGB

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