Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.
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https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/ZRII/ZRII-17F.pdf
Die Entstehung von Rücksichtnahme- und. Schutzpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB). • Haftung auf Schadensersatz statt der. Leistung (§ 282 BGB). • Einfacher Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB. – Schadensersatz wegen Verletzung von. Pflichten aus § 241 Abs. 2
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Schadensersatz statt der Leistung. • §§ 280 I, III, 281 I Alt. 1 BGB (Nichtleistung). • §§ 280 I, III, 281 I Alt. 2 BGB (Schlechtleistung). • §§ 280 I, III, 282 BGB (Schutzpflichtverletzung). • §§ 280 I, III, 283 BGB (nachträgliche Unmöglichkeit). • § 31
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
282, 241 Abs. 2 BGB. A könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung. i.H.v. € 600,– aus §§ 280 Abs. 1 und 3, 282, 241 Abs. 2 BGB haben. Hierzu müsste B eine Pflicht gegenüber A aus einem Schuldverhältnis verletzt (§ 280 Abs. 1 S. 1
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_1_141
setzungen des § 280 Abs. 1 BGB vom Erfüllungsanspruch zu einem Anspruch auf Schadensersatz zu wechseln. Einen derartigen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nach § 280 Abs. 3 BGB vielmehr nur alternativ unter den Voraussetzu
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfzivil3/ressourcen/dateien/lv_pdf_dateien/Leist...
280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 BGB und. § 241 Abs. 2 BGB (c.i.c.) c.) § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 280 Abs. 2 und §. 286 BGB (Schuldnerverzug) d.) § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 280 Abs. 3 und §. 281 BGB e.) § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 280 Abs. 3 und §. 282 BGB f.) §
http://lorenz.userweb.mwn.de/schumod/rege/neu282.htm
Zu § 282 - Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zu Nummer 31 der Stellungnahme des Bundesrates eine Streichung des § 282 BGB-RE für erwägenswert gehalten. Der A
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91929.htm
Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.
https://openjur.de/g/bgb/282.html
Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leist ...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_282/
20.07.2017 - 282 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2. Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung ve
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist. A. Allgemei