(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
(5) Für eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Vereinbarung über den Eintritt des Verzugs gilt § 271a Absatz 1 bis 5 entsprechend.
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https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/6_Der%20Schuldnerve...
Der Schuldnerverzug, §286 BGB. Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers hin nicht leistet, §286 I 1 BGB. Die entscheidenden Konsequenzen des Schuldnerverzuges sind: • Ersatz des Verzögerungsschadens, §§280 I, II, 286 BGB. •
http://www.krefo.de/uploads/media/Merkblatt_zum_kaufmaennischen_Mahnen.pdf
In Paragraph 286 Absatz 1 Satz des BGB ist geregelt, dass die Mahnung erforderlich ist, damit der. Schuldner überhaupt in Verzug kommt: „Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt e
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Stemler/UEbersicht_zum_Schul...
Nicht erforderlich ist aber, dass der Gläubiger den Schuldner auf die weiteren. Folgen einer Nichtleistung nach Mahnung hinweist (vgl MüKo-BGB/Ernst,. 5.Aufl., § 286 Rn.48). Zu beachten ist weiter, dass eine Mahnung erst nach Eintritt der Fälligkeit erfo
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2012/ss/ag-bgbsrat/faelle...
K hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. B) Variante 2. I. Anspruch des K gegen V auf Zahlung von 5 € Schadenersatz aus §§ 280 Abs. 1, 2,. 286 BGB. 1). Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB a). Schuldverhältnis b). Pflichtverletzung. Beim Schadenersatzver
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/materialien/privatrec...
I. Vorliegen eines wirksamen Schuldverhältnisses. II. Pflichtverletzung. - Pflichtverletzung = Nichtleistung trotz wirksamen, fälligen und durchsetzbaren Anspruchs. - →. § 280 Abs. 2 BGB verweist auf. Anspruchsvoraus-setzungen des Schuldner- verzugs gem.
https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/SATSS2006/Folien_170706.pdf
Verzögerung der Leistung: Verzugsschaden. §§ 280 I, II, 286 BGB. I. Schuldverhältnis. II. Verzug. 1. Fälliger, durchsetzbarer Anspruch. 2. Mahnung a). Eindeutige und bestimmte Leistungsaufforderung (Klage auf. Leistung oder Zustellung des Mahnbescheids s
http://www.iww.de/fmp/archiv/fehlervermeidung-verzugseintritt-muss-richtig-vorb...
01.04.2007 - Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger kann den Verzugseintritt nach Fristablauf nicht begründen. Bei einem Verbraucher tritt der Verzug kraft Gesetzes 30 Tage nach Rechnungsstel
https://www.ra-kotz.de/zahlungsverzug1.htm
Die wichtigste Ausnahme stellt § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar. Hiernach bedarf es einer Mahnung nicht, wenn für die Leistung (hier: Zahlung des Rechnungsbetrags) eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (z.B. „Die Rechnungssumme ist fällig mit Zugang, spätes
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Gesetzestext (1) 1Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. 2Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines M
https://www.lecturio.de/magazin/leistungsstoerungsrecht-schuldnerverzug-286-bgb/
21.08.2014 - Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers hin nicht leistet (§ 286 I 1 BGB). Ist die Leistung nach § 275 BGB unmöglich, feh.
https://jura-online.de/learn/schuldnerverzug-286-bgb-voraussetzungen/150/excurs...
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Schuldnerverzug, § 286 BGB (Voraussetzungen)' im Bereich 'Schuldrecht AT'