Der Schuldner ist zu Teilleistungen nicht berechtigt.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/1a_Sukzessivlieferu...
keine schlichte Abbedingung von §266 BGB: → Einzelleistung rechtlich selbstständig, d.h.. beim RLV ist jede einzelne Leistung für sich dass bei Leistungsstörungen grds. allein die. rechtlich selbstständig und führt zur Erfüllung; Einzelleistung betrachte
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
a) Missbrauchsuntreue (§ 266 I Var. 1 StGB). aa) Befugnis zur Verfügung über Vermögen, § 54 HGB. bb) Missbrauch: bei Überschreiten des rechtlichen Dürfens (Innenverhältnis) im Rahmen des rechtlichen Könnens (Außenverhältnis): Kaufvertrag in Vertretung na
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/14209/266stgb.pdf
2205 BGB. - 1357 I BGB nicht ausreichend:bloße Möglichkeit, Dritten gutgläubig Eigentum zu verschaffen! Streitig, ob Botenvollmacht ausreichend: 1. Meinung: Botenvollmacht begründet nie eine Verpflichtungs-/ Verfügungsbefugnis. iSd. § 266 I arg: nur rech
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/03_Art_und_Weise_der_Leistung/266...
Meub, Zivilrecht, SchrAT/266ff//266ff.ueb.doc. Die Art und Weise der Leistungserbringung,. §§ 266- 271 BGB. Der richtige. Schuldner muss ... ... an den richti- gen Gläubiger... ... die richtige. Leistung ... ... am rechten. Ort ... ... zur rechten. Zeit
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Untreue, § 266 StGB. Schutzgut : Vermögen. Reines Fremdschädigungsdelikt, das Pflichtverletzungen „von innen“ ohne Bereicherungstendenz erfaßt. Deliktstyp ... BGB. — Prokura, §§ 48 ff. HGB. — Handlungsvollmacht, §§ 54, 55 HGB. — Gesellschafter einer OHG,
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/aufbau266.pdf
3 S. auch § 266 II StGB: Besonders schwere Fälle der Untreue entsprechend § 263 III (Regelbeispielstechnik!)und. Ausschluss eines besonders schweren Falles entsprechend § 243 II, wenn sich Tat auf eine geringwertige Sache bezieht. 4 Z.B. Eltern (§ 1629 B
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/17W400.11.pdf
1698 BGB, § 266 Abs. 1 Nr. 4 FamFG. Für eine nach dem 31.08.2009 eingereichte Klage, mit der das mittlerweile volljährige. Kind gegen den vormals sorgeberechtigten Elternteil Ansprüche aus § 1698 BGB geltend macht, ist gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 4 FamFG i.V.
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=7&find=Teilleistungen&pp=4
Nach § 266 BGB ist der Schuldner zu Teilleistungen nicht berechtigt. Die Vorschrift soll den Gläubiger vor erhöhtem Arbeitsaufwand und unzumutbaren Belästigungen durch Teilleistungen schützen. Erbringt der Schuldner eigenmächtig -ohne Abrede- nur eine Te
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91913.htm
Der Schuldner ist zu Teilleistungen nicht berechtigt.
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-1/Titel-1/Teilleistungen/Definitionen
Kostenloser online BGB-Kommentar mit Kommentierungen zu wichtigen Paragrafen im Zivilrecht.
http://www.wipr-recht.de/Teilleistungen--%3E-%C2%A7-266-BGB_413
Gemäß § 266 BGB ist der Schuldner zu Teilleistungen nicht berechtigt, was aber Teilleistungen im Einverständnis des Gläubigers nicht ausschließt, mögen sie nun von vornherein vertraglich vereinbart worden sein oder mag der Gläubiger eine Teilleistung ans
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Der Schuldner ist zu Teilleistungen nicht berechtigt. A. Normzweck. Rz. 1 § 266 ordnet im Interesse des Gläubigers an, dass der Schuldner nicht zu Teilleistungen berechtigt ist und korrespondiert insofern mit § 294, nach welchem dem Gläubiger die Leistun