§ 262 BGB, Wahlschuld; Wahlrecht
Paragraph 262 Bürgerliches Gesetzbuch

Werden mehrere Leistungen in der Weise geschuldet, dass nur die eine oder die andere zu bewirken ist, so steht das Wahlrecht im Zweifel dem Schuldner zu.


Benachbarte Paragraphen


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Entstehung und Weiterentwicklung des BGB

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
... 1 - 10; Meincke, Die Institutionen Iustinians, JuS 1986, 262; Prange, Rechtsgeschichte für die mündliche Prüfung, JA 1995, 47, 50 - 52; Schapp, Einführung in das Bürgerliche Recht: Das System des Bürgerlichen Rechts, JA 2003, 125; Stürner, Der hunder


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Vollstreckung aus Urteil nach §648a BGB

https://www.kanzlei-stritter.de/modules/download_gallery/dlc.php?file=70&id=133...
Bei der titulierten Verpflichtung, eine Sicherheit gemäß §§ 648 a, 232 BGB zu leisten, handelt es sich um eine vertretbare Handlung gemäß § 887 ZPO. 2. Sicherheitsleistung kann nach § 232 BGB auf unterschiedliche Weise erfolgen; das Wahlrecht insoweit st

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 ...

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2007/ss/ag-bgbsrat/faelle...
V hat gegen K einen Anspruch auf Zahlung aus § 433 Abs. 2 BGB; dieser ist jedoch gehemmt, bis. K die zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft hat, bei F Befriedigung zu erlangen. Im Zusammenhang mit § 364 BGB wird häufig die so genannte Ersetzungsbefugnis e

BGB § 1018 Kosten für die Löschung einer Grunddienstbarkeit Zu der ...

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07.11.2000 - der Grundschuld zu, die nach Wahl des Sicherungsgebers (§ 262 BGB) auf Aufhebung der Grundschuld, Verzicht auf die Grundschuld oder Abtretung der Grundschuld an ei- nen vom Sicherungsgeber benannten Dritten richtet. Nach § 362 Abs. 1 BGB hat

Das Wahlrecht des Käufers im Rahmen der Nacherfüllung ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/veranstaltungen/examen/exame...
BGB aber vor allem deshalb als nicht sachgerecht, weil für die darin vorgesehenen Regelungen ersichtlich die gesetzgeberische Vorstellung einer Wahlschuld mit Wahlrecht des. Schuldners bestimmend war, wie sie § 262 BGB „im Zweifel“ anordnet16, während §

2013-01-28 Uebungsklausur Einstuerzende ... - jura.uni-frankfurt.de

http://www.jura.uni-frankfurt.de/45021112/2013-01-28-Uebungsklausur-Einstuerzen...
04.02.2013 - Klagezustellung am 5.6.2001 unterbricht die Verjährung (§§ 253 I, 262 ZPO, § 209 I BGB). ==> Schadensersatzanspruch (nur) wegen der Risse aus § 823 I BGB (+). B. K gg B auf SE aus § 823 II BGB ? I. Verletzung eines Schutzgesetzes ? 1. hier:


Webseiten zum Paragraphen

§ 262 BGB

http://archiv.jura.uni-saarland.de/Methodik/262bgb.htm
262. [Wahlschuld; Wahlrecht]. Werden mehrere Leistungen in der Weise geschuldet, daß nur die eine oder die andere zu bewirken ist, so steht das Wahlrecht im Zweifel dem Schuldner zu.

Wahlschuld -> §§ 262 ff BGB - Wirtschaftsprivatrecht

http://www.wipr-recht.de/Wahlschuld--%3E-%C2%A7%C2%A7-262-ff-BGB_389
262 -265 BGB regeln die sog. Wahlschuld. Sie ist gem. § 262 BGB dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, dass nur die eine oder die andere zu bewirken ist. §§ 262 ff. BGB stellen klar, dass auch diese Gestaltung ein

§ 262 BGB Wahlschuld; Wahlrecht Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91909.htm
Werden mehrere Leistungen in der Weise geschuldet, dass nur die eine oder die andere zu bewirken ist, so steht das Wahlrecht im Zweifel dem Schuldner zu.

BGB § 262 Wahlschuld; Wahlrecht - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_262/
20.07.2017 - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse. Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse. Titel 1: Verpflichtung zur Leistung. § 262 Wahlschuld; Wahlrecht. Werden mehrere Leistungen in der Weise geschuldet, dass nur die eine oder die andere zu bewir

Wahlschuld - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/wahlschuld/wahlschuld.htm
Eine W. liegt vor, wenn in einem Schuldverhältnis mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, dass nur die eine oder andere zu erbringen ist (§ 262 BGB). Hier hat im Zweifel der Schuldner die Wahl, welche Schuld er erfüllen will. Mit der Erklärung


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 1: Verpflichtung zur Leistung › § 262

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 262 BGB
    § 262 Abs. 1 BGB oder § 262 Abs. I BGB

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