(1) Das Gericht kann eine den Umständen entsprechende Änderung der eidesstattlichen Versicherung beschließen.
(2) Die Kosten der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung hat derjenige zu tragen, welcher die Abgabe der Versicherung verlangt.
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https://www.assessorkurs-hemmer.de/pdf/kursmaterialpdf/sachsen/Ass698ls.doc
Die in § 819 I BGB vorgenommene gesetzliche Gleichstellung der Kenntnis i.d.S. mit der Rechtshängigkeit i.S.d. §§ 253 I, 261 I ZPO bewirkt nämlich nicht nur im Ausgangspunkt dieser Verweisungskette eine Gleichstellung, sondern an jeder Stelle der weitere
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Fluggastrechte wegen Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der VO (EG) Nr. 261/2004,. 3. Sonstige Pflichtverletzungen des Luftbeförderungsvertrages nach §§ 631, 634,. 280 I BGB. (1) Im Fall 14 (Frage 1) wird auf den Luftbeförderungsvertrag d
https://wandtke.rewi.hu-berlin.de/doc/Examensklausurenkurs_WS2006_Loesung.pdf
26.01.2007 - BGB. 5. Verschulden iSd. §§ 989, 276 BGB. Hier: Vorsatz des B. 6. Rechtshängigkeit gemäß §§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO (-), aber: B war bösgläu- big; verschärfte Haftung gemäß § 990 Abs. 1 BGB. Zumindest Kenntnis der Anfechtbarkeit, § 142 II
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
b) Nutzungen gezogen? → §§ 100, 99 III BGB: Mietzins i.H.v. 500 € c) Nach Rechtshängigkeit? (-), da gem. §§ 261 I, 253 I ZPO erst mit Zustellung der Klage d) Ergebnis: § 987 I (-). 3. §§ 987 I, 990 I 1 BGB a) Vindikationslage im maßgeblichen Zeitpunkt (+
https://www.jura.uni-frankfurt.de/68825141/Loesung_2_von_12.pdf
03.11.2017 - Rechtshängigkeit (§ 989 BGB) oder Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb (§ 990 Abs. 1 BGB):. Rechtshängigkeit, § 261 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 253 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 166 ff. ZPO (-). Die Rechtshängigkeit tritt im Zivilprozess durch die Erhebung der Kl
http://www.bld.de/fileadmin/bld/txt_pdf/Guenther_Regress.pdf
eigentümergemeinschaft, Nachbarr'echtlicher Ausgleichsanspruch gem. ä 908. Abs. 2 8.2 BGB analog, Haftung aus 9 2 Haftpflichtgesetz, Handwerken und. 'Architektenregreß insbesondere bei Brand- und Wasserschäden, Kinderbrand- stittung, Haftung.bei Gefällig
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91908.htm
(1) Das Gericht kann eine den Umständen entsprechende Änderung der eidesstattlichen Versicherung beschließen. (2) Die Kosten der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung hat derjenige zu tragen, welcher die Abgabe der Versicherung.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Anzuwenden ist die Norm auf die in §§ 259 II, 260 II geregelten eidesstattlichen Versicherungen (Palandt/Grüneberg § 261 Rz 1; BaRo/Unberath § 261 Rz 1). Sie wurde durch FGG-Reformgesetz vom 17.12.08 (BGBl. I S. 2586) m.W. v 1.9.09 neu gefasst, vgl. Art
https://www.brennecke-partner.de/261-BGB-Abgabe-der-eidesstattlichen-Versicheru...
(1) Das Gericht kann eine den Umständen entsprechende Änderung der eidesstattlichen Versicherung beschließen. (2) Die Kosten der Abnahme der eidessta.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_261/
... 258 Wegnahmerecht · § 259 Umfang der Rechenschaftspflicht · § 260 Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen · § 261 Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten · § 262 Wahlschuld; Wahlrecht · § 263 Ausübung des Wah
https://gesetze-in-app.de/BGB/261
BGH, URTEIL vom 3.5.1988, Az. IVa ZR 57/87 Das Gesetz läßt für entsprechend flexible Fassungen der an Eides Statt zu versichernden Formel in § 261 Abs. 2 BGB genügend Raum (BGHZ 33, 373, 375? 92, 62, 68; RGZ 125, 256, 260). BGH, URTEIL vom 2.6.1984, Az.