Wer berechtigt ist, von einer Sache, die er einem anderen herauszugeben hat, eine Einrichtung wegzunehmen, hat im Falle der Wegnahme die Sache auf seine Kosten in den vorigen Stand zu setzen. Erlangt der andere den Besitz der Sache, so ist er verpflichtet, die Wegnahme der Einrichtung zu gestatten; er kann die Gestattung verweigern, bis ihm für den mit der Wegnahme verbundenen Schaden Sicherheit geleistet wird.
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http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Klausur_201...
27.01.2014 - Die Halle ist mithin wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden. c) Zwischenergebnis. B hat sein Eigentum gemäß § 946 BGB verloren. 2. Ergebnis. Ein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB steht ihm nicht zu. III. Anspruch des B gegen E auf
https://www.dertouristik.info/downloads/agb/DER_Dlx_EU_Metro_So17.pdf
rungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Im. Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss bitte 20% des. Reisepreises an. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 28 Ta- ge vor Reisebeginn
http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-wank/maties/Gliederung%20BGB%20II%20SS2017.pdf
BGB. II. Elektive Konkurrenz. III. Geld als Gegenleistung (Normalfall). IV. Zinseszinsverbot (§ 248 BGB). V. Leistung durch Dritte (§ 267 BGB). VI. Ablösungsrechte Dritter (§ 268 BGB). VII. Schadensersatz als Leistungsinhalt, §§ 249 ff. BGB. VIII. Wegnah
http://www.fhr.nrw.de/infos/publikationen/fachbeitraege/archiv/mietrecht/EV_im_...
1. Arrest und einstweilige Verfügung. 2. Rechtsprechung zu den Unterlassungsverfügungen. II. Räumung und Herausgabe von Sachen. 1. Räumungs- und Herausgabeverfügung nach §§ 940, 940a ZPO. 2. Verjährung des Wegnahmerechts des Mieters aus §§ 539 Abs.2, 258
http://zjs-online.com/dat/artikel/2014_5_836.pdf
aus dem Gesetz ergäben sich keine gegen das Wahlrecht des. Besitzers einzuwendenden Bedenken. Dem ist zu folgen. Beschränkt man nämlich den Besitzer auf sein Wegnahmerecht, so erlegt man ihm die Kosten für die Wiederherstellung des vorherigen Standes nac
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91905.htm
Wer berechtigt ist, von einer Sache, die er einem anderen herauszugeben hat, eine Einrichtung wegzunehmen, hat im Falle der Wegnahme die Sache auf seine Kosten in den vorigen Stand zu setzen. Erlangt der andere den Besitz der Sache, so ist er.
http://www.rechtslexikon.net/d/wegnahmerecht/wegnahmerecht.htm
Die Ausübung des W.s darf jedoch zu keiner Schädigung des zur Herausgabe Berechtigten führen; deshalb hat der Wegnehmende die herauszugebende Sache auf seine Kosten wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen (§ 258 BGB). Hat er die Sache vor der Weg
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Das BGB billigt demjenigen, der Verwendungen auf die herauszugebende Sache gemacht hat, neben oder anstatt des Aufwendungsersatzes in bestimmten Fällen ein Wegnahmerecht zu. Damit soll den Interessen des Herausgabepflichtigen Rechnung getragen werden, de
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_258/
20.07.2017 - 258 Wegnahmerecht. 1Wer berechtigt ist, von einer Sache, die er einem anderen herauszugeben hat, eine Einrichtung wegzunehmen, hat im Falle der Wegnahme die Sache auf seine Kosten in den vorigen Stand zu setzen. 2Erlangt der andere den Besit
http://www.iww.de/mk/archiv/wegnahmerecht-schuldet-der-vermieter-trotz-verjaehr...
01.11.2005 - Das Wegnahmerecht geht mit der Rückgabe der Mietsache in einen Anspruch auf Gestattung der Wegnahme über (§ 258 S. 2 BGB). Der Vermieter schuldet nicht Herausgabe der Einrichtung, sondern muss nur ihre Wegnahme dulden. Zu diesem Zweck muss e