(1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen.
(2) Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen sind nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen.
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https://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/Institute/IDEIHaWiR/Salje/...
Geldentschädigung, wenn Natural-restitution nicht möglich, nicht ge-nügend oder unverhältnismäßig, § 251 BGB. Geldentschädigung nach Fristsetz-ung, § 250 BGB. Geldentschädigung für entgangenen Gewinn, § 252 BGB. Naturalrestitution. Wiederherstellung des
https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/HaftRSS2006/Grundbegriffe_Al...
251 BGB geht der. Ersatzanspruch des Geschädigten nicht mehr auf Herstellung, sondern allein auf Wertausgleich des Verlustes in der Vermögensbilanz. Beachte: Gesetzlicher Vorrang der Naturalrestitution gem. § 249 Abs. 1 und 2 BGB vor der Schadenskompensa
http://www.marco-wicklein.de/SchR/Loesung_Fall_SchR-8-1.pdf
249 II 1 BGB den für die Herstellung erforderli- chen Geldbetrag verlangen. Da sich dieser Geldbe- trag nach den Herstellungskosten richtet, handelt es sich auch hierbei um ebenfalls eine Restitution. Abzugrenzen ist die Vorschrift des § 249 BGB von dem
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/Schadensersatz-...
Naturalherstellung und Wertersatz im Schadensrecht (§ 249 und § 251 BGB). Begriff des Schadens (§ 249 Abs. 1): Unterschied zwischen dem wirklichen Zustand und dem hypothetischen besseren Zustand ohne den zum Ersatze verpflichtenden Umstand. Prinzip des S
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2010_4_346.pdf
467 erforderlich. Begrenzt wird die Ersatzfähigkeit durch das. Merkmal der Unverhältnismäßigkeit nach § 251 Abs. 2 S. 1. BGB. c) Überprüfung der vertretenen Ansichten anhand der Anfor- derungen des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB. Dem unter II. 1. b) genannten Sta
http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2010ss/bgb/BGB_Folien_GesSV_P10.pdf
06.07.2010 - 4. unverhältnismäßige Herstellungskosten, § 251 II BGB. Schädiger darf den Geschädigten in Geld entschädigen, wenn Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. Unverhältnismäßigkeit bildet daher bei möglicher Naturalrest
https://openjur.de/g/bgb/251.html
(1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld ...
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7%C2%A7-249-ff-bgb-formen-schadensersatz/
28.07.2015 - Als Alternative zur Naturalrestitution besteht die Möglichkeit des Schadensausgleichs durch Geldersatz. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dem Geschädigten grundsätzlich nur ein Anspruch auf Naturalrestitution zusteht. Ob er dennoch Geld
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen. (2) 1Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die He
https://jura-online.de/blog/2016/06/07/bgh-wie-hoch-darf-der-schadensersatz-bei...
07.06.2016 - „Nach § 251 II S. 1 BGB kann der Ersatzpflichtige allerdings den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. Diese Ersetzungsbefugnis kann der Schuldner auch gegenüber dem Zahlun
http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeig...
251 BGB - Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung. (1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen. (2) 1Der Ersatzpflichtige kann den Gläu