(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://homepage.rub.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ve...
bei Entreicherung des GH kein. Mitverschulden des GF analog §254 BGB abzu- Anspruch, §818 III BGB. ziehen. • Tätigkeitsvergütung, falls zum Beruf des GF ge-. hörend, §1835 III BGB analog. • Anspruch auf Befreiung gem. §257 BGB, wenn. Verbindlichkeit eing
https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/HaftRSS2006/Mitverschulden_g...
Rechtssystematische Bedeutung des § 254 BGB: Da die Rechtsordnung eine Selbstgefährdung und Selbstbeschädigung nicht verbietet, geht es im Rahmen von § 254 BGB nicht um eine rechtswidrige. Verletzung einer gegenüber einem anderen oder gegenüber der Allge
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/ZRII/ZRII-21F.pdf
24.06.2008 - Dr. Th. Rüfner. 2. Einführung in das Zivilrecht II (21). Übersicht über die hetige. Vorlesungsstunde. • Das Mitverschulden nach § 254 BGB. • Exkurs: Alternativen zum. Schadensersatzanspruch. –Anspruch auf Aufwendungsersatz nach §. 284 BGB. –
http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/1984/Heft07/1984_0...
B. Berse. (Schluß aus Heft 6). Nicht unstreitig ist dagegen, ob es sich bei § 254 Abs. 2 S. 2 BGB um eine sog. Rechts-folgen- oder Rechtsgrundverweisung handelt. Ist letzteres der Fall, dann muss der Tatbestand des § 278 BGB voll geprüft werden und es is
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120030/Examenkurs_GS_WS_2012/Fall...
Mitverschulden, § 254 BGB. Möglicherweise muss sie K jedoch ein Mitverschuldens seines Vaters anrechnen lassen, da dieser leicht fahrlässig seine Aufsichtspflicht gem. §§ 1626, 1631 I BGB verletzt hat. Der Anspruch des Geschädigten kann sich nämlich nich
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/becker/veranst/archiv/ss%202007/h...
Mitverschulden des Kindes, §§ 846, 254 I BGB. Das getötete Kind war nicht schuldfähig, also auch nicht "mitverschuldensfähig", § 828 I. BGB. bb. Zurechnung eines Verschuldens der Eltern an das Kind, §§ 846, 254 II 2. (1.) Anwendbarkeit. § 254 II 2 BGB is
https://openjur.de/g/bgb/254.html
254 Mitverschulden →. (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden v
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91901.htm
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden.
http://www.strafzettel.de/cms/nt/unfall/was-wird-ersetzt/schadensminderungspfli...
Schadensminderungspflicht Nach dem Gesetz (§ 254 BGB) trifft den Geschädigten, also denjenigen, der einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann, eine sogenannte „Schadensminderungspflicht“. Danach ist der Geschädigte verpflichtet, den Schaden nach M
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_254/
20.07.2017 - 254 Mitverschulden. (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit de
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Nach Wortlaut und Stellung im BGB bezieht sich § 254 auf Schadensersatzansprüche aller Art, also ebenso wie § 249 unabhängig von der Anspruchsgrundlage. Sinngemäß wird er auch im öffentlichen Recht angewendet (zB BGHZ 151, 337, 352 zu § 14 PostG aF oder