§ 254 BGB, Mitverschulden
Paragraph 254 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.


(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.


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Geschäftsführung ohne Auftrag/ Regress

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Das anspruchsverkürzende Mitverschulden gem. § 254 BGB

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Rechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs (II) - Uni Trier

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24.06.2008 - Dr. Th. Rüfner. 2. Einführung in das Zivilrecht II (21). Übersicht über die hetige. Vorlesungsstunde. • Das Mitverschulden nach § 254 BGB. • Exkurs: Alternativen zum. Schadensersatzanspruch. –Anspruch auf Aufwendungsersatz nach §. 284 BGB. –

SchiedsamtsZeitung Mitverschulden bei unerlaubten Handlungen ...

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Fall 1:

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Webseiten zum Paragraphen

§ 254 BGB - Mitverschulden - openJur

https://openjur.de/g/bgb/254.html
254 Mitverschulden →. (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden v

§ 254 BGB Mitverschulden Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91901.htm
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden.

Schadensminderungspflicht , Schadensminderung, § 254 BGB, § 632 ...

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Schadensminderungspflicht Nach dem Gesetz (§ 254 BGB) trifft den Geschädigten, also denjenigen, der einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann, eine sogenannte „Schadensminderungspflicht“. Danach ist der Geschädigte verpflichtet, den Schaden nach M

BGB § 254 Mitverschulden - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_254/
20.07.2017 - 254 Mitverschulden. (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit de

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 254 - Haufe

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Nach Wortlaut und Stellung im BGB bezieht sich § 254 auf Schadensersatzansprüche aller Art, also ebenso wie § 249 unabhängig von der Anspruchsgrundlage. Sinngemäß wird er auch im öffentlichen Recht angewendet (zB BGHZ 151, 337, 352 zu § 14 PostG aF oder


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 1: Verpflichtung zur Leistung › § 254

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 254 BGB
    § 254 Abs. 1 BGB oder § 254 Abs. I BGB
    § 254 Abs. 2 BGB oder § 254 Abs. II BGB

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