§ 2378 BGB, Nachlassverbindlichkeiten
Paragraph 2378 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Verkäufer nach § 2376 dafür haftet, dass sie nicht bestehen.


(2) Hat der Verkäufer vor dem Verkauf eine Nachlassverbindlichkeit erfüllt, so kann er von dem Käufer Ersatz verlangen.


Benachbarte Paragraphen


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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/f21eabce-2b81-4bc2-8ad7-4d194bcc6661/1286.pdf
29.04.2003 - gen haben (ausführlich zu § 2318 BGB: Gutachten DNotI-Report 1998, 229). Das den Erben durch § 2318 Abs. 1 BGB zugestandene Kürzungsrecht kann dann ggf. auch dazu führen, dass der Vermächtnisnehmer an den Erben Zahlungen zu lei- sten hat (BG

Inhaltsverzeichnis

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142 c) Weitere Notwendigkeit des Fortbestands des § 2377 BGB. 142. (1) Gesetzeslage nach Streichung des § 2377 BGB. 142. (2) Überflüssigkeit des § 2377 BGB. 142 d) Ergebnis. 142. 7. Pflichten des Käufers, §§ 2378-2381 BGB. 142 a) Regelungsinhalt. 143. (1

Technische Daten Audi A4 2.0 T FSI

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Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet Ist ...

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21.11.2012 - 310 Abs. 1 Satz 1 BGB), kann die Frage, ob Geschäftsbedingungen gemäß § 305 Abs. 2 BGB wirksam in den. Vertrag einbezogen worden sind, erhebliche Schwierigkeiten bereiten1. Die strengen Einbeziehungsvoraussetzungen des § 305 Abs. 2 BGB gelte

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122. Dr. Johann Andreas Dieckmann, MSt (Oxford),. Notar in Lörrach. Zur Frage der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung(en) der Grundschuldbestellungsurkunde nach dem Risikobegrenzungsgesetz (insbesondere § 1193 BGB n.F.). 144. Rechtsprechung. 1. Fa


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2378 ... - Haufe

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Gesetzestext (1) Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Verkäufer nach § 2376 dafür haftet, dass sie nicht bestehen. (2) Hat der Verkäufer vor dem Verkauf eine Nachlassverbindlichk

§ 2378 BGB Nachlassverbindlichkeiten Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a94044.htm
(1) Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Verkäufer nach § 2376 dafür haftet, dass sie nicht bestehen. (2) Hat der Verkäufer vor dem Verkauf.

§ 2378 BGB Nachlassverbindlichkeiten - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2378-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2378 BGB Nachlassverbindlichkeiten - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

BGB § 2378 Nachlassverbindlichkeiten - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2378/
2378 Nachlassverbindlichkeiten. (1) Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Verkäufer nach § 2376 dafür haftet, dass sie nicht bestehen. (2) Hat der Verkäufer vor dem Verkauf eine N

.§ 2378 BGB Nachlassverbindlichkeiten - Brennecke & Partner

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(1) Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber verpflichtet die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen soweit nicht der Verkäufer nach 2376 dafür haf.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 9: Erbschaftskauf › § 2378

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2378 BGB
    § 2378 Abs. 1 BGB oder § 2378 Abs. I BGB
    § 2378 Abs. 2 BGB oder § 2378 Abs. II BGB

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