§ 2376 BGB, Haftung des Verkäufers
Paragraph 2376 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Haftung des Verkäufers für Rechtsmängel beschränkt sich darauf, dass ihm das Erbrecht zusteht, dass es nicht durch das Recht eines Nacherben oder durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers beschränkt ist, dass nicht Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und dass nicht unbeschränkte Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern oder einzelnen von ihnen eingetreten ist.


(2) Für Sachmängel eines zur Erbschaft gehörenden Gegenstands haftet der Verkäufer nicht, es sei denn, dass er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Gegenstands übernommen hat.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

A K T U E L L E S - Roland Franz & Partner

http://www.franz-partner.de/files/franz-partner/dokumente/Newsletter/Erbschafts...
Der Erbschaftskauf ist ein Kaufvertrag im Sinne von § 433 BGB, d.h., dass insbesondere. Schadenersatzansprüche aber auch Rücktritt möglich sind. Daneben gibt es jedoch einige Be- sonderheiten wie z.B.: - Der Verkäufer haftet nicht für Sachmängel der Erbs

Vereinbarung über Betriebskosten in Mietverträgen; Änderungen seit ...

https://www.gpabw.de/fileadmin/user_upload/pdf/GPA_Mitteilungen/2003/MIT052003....
01.07.2003 - Ist nichts vereinbart, gilt grundsätzlich der Wohnflächenmaßstab (§ 556a Abs. 1 Satz 1 BGB). 1. Das Wohnraumfördergesetzes (WoFG) ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts vom. 13.09.2001 (BGBl. I S. 2376) mit Wirkung vo

Gesetz - WBM

https://www.wbm.de/fileadmin/medien/Service/Mieterrat/WoVG_.pdf
05.12.2015 - zent über den Einkommensgrenzen nach § 9 Absatz 2 des Wohn raumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 (BGB!. I. S. 2376), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Okto ber 2015 (BGB!. 1 S. 1610) geändert worden ist, haben auf An tr

15. Wahlperiode Drucksache 15/2376 1 Unterrichtung Der Präsident ...

http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_15_2500/2001-2500/1...
17.11.2005 - Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode. Drucksache 15/2376. 1 ... Weltrechtsprinzip in § 6 StGB), b) möglicher zivilrechtlicher Änderungen (§ 1317 Abs. 1 BGB - Antragsfrist für Eheaufhebung,. § 1318 Abs. 2 BGB - Sicherung der Unterhalts

Inhaltsverzeichnis

https://d-nb.info/1008515493/04
128. (e) Anfall eines Erbteils infolge Nacherbschaft. 128. (f) Dem Verkäufer zugewendetes Vorausvermächtnis. 129. (g) Familienpapiere und Familienbilder. 129. (2)Überflüssigkeit der §§ 2372,2373 BGB. 129. (a) § 2372 BGB. 129. (b) § 2373 BGB. 130 d) Ergeb


Webseiten zum Paragraphen

§ 2376 BGB Haftung des Verkäufers - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2376-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2376 BGB Haftung des Verkäufers - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2376 Haftung des ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Der Normzweck des § 2376 BGB ist die Einschränkung der Gewährleistungspflicht des Verkäufers für Rechtsmängel. Dies entspricht dem mutmaßlichen, typischen Parteiwillen, aber auch der Natur des Vertragsgegenstandes. Vertragsgegenstand ist die Erbschaft al

.§ 2376 BGB Haftung des Verkäufers - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/2376-BGB-Haftung-des-Verkaeufers_63100
(1) Die Haftung des Verkäufers für Rechtsmängel beschränkt sich darauf dass ihm das Erbrecht zusteht dass es nicht durch das Recht eines Nacherben o.

Fassung § 2376 BGB a.F. bis 01.01.2010 (geändert durch Artikel 1 G ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/al23033-0.htm
01.01.2010 - Text § 2376 BGB a.F. in der Fassung vom 01.01.2010 (geändert durch Artikel 1 G. v. 24.09.2009 BGBl. I S. 3142)

BGB § 2376 Haftung des Verkäufers - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2376/
2376 Haftung des Verkäufers [1]. (1) Die Haftung des Verkäufers für Rechtsmängel beschränkt sich darauf, dass ihm das Erbrecht zusteht, dass es nicht durch das Recht eines Nacherben oder durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers beschränkt ist, d


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 9: Erbschaftskauf › § 2376

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2376 BGB
    § 2376 Abs. 1 BGB oder § 2376 Abs. I BGB
    § 2376 Abs. 2 BGB oder § 2376 Abs. II BGB

  • Werbung