(1) Hat der Verkäufer vor dem Verkauf einen Erbschaftsgegenstand verbraucht, unentgeltlich veräußert oder unentgeltlich belastet, so ist er verpflichtet, dem Käufer den Wert des verbrauchten oder veräußerten Gegenstands, im Falle der Belastung die Wertminderung zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Käufer den Verbrauch oder die unentgeltliche Verfügung bei dem Abschluss des Kaufs kennt.
(2) Im Übrigen kann der Käufer wegen Verschlechterung, Untergangs oder einer aus einem anderen Grunde eingetretenen Unmöglichkeit der Herausgabe eines Erbschaftsgegenstands nicht Ersatz verlangen.
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https://www.wmrecht.de/pdf/wub_inhalt/wub_2009_04.pdf
AG Ratzeburg 17.7.2008 - 7 C 37/08; WuB IV A. § 812 BGB 1.09 (WM 2008, 2375). Keller, Ch. 259. Gesellschaftsbeitritt als Haustürgeschäft. BGH 22.9.2008 - II ZR 257/07; WuB IV D. § 312 BGB 1.09 (WM 2009, 76). Gesmann-Nuissl, D. 263. Haustürwiderrufsbelehr
https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/wp-content/uploads/prostituiertensc...
elle Selbstbestimmung oder Gesundheit,. 2. zum Schutz der Jugend oder. 3. zur Abwehr anderer erheblicher Beeinträchtigungen oder Gefahren für sonstige Belange des öffentlichen. Interesses, insbesondere zum Schutz von Anwohne-. 2375. Bundesgesetzblatt Jah
https://jura-online.de/lernen/fall-teure-kosmetik/2375/sol-pdf
I. Fremdes Geschäft. Hierfür müsste J zunächst ein fremdes Geschäft i.S.d. § 677 BGB besorgt haben. Geschäft ist jedes tatsächliche und rechtsgeschäftliche Handeln mit wirtschaftlichen Folgen, das sich nicht nur auf ein bloßes Geben beschränkt. Fremd ist
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Anspruchsgrundlage würde (BGH NJW 1988, 2949; NJW 1993, 2375, 2376; BGHZ 129, 6,. 10; OLG Oldenburg NJW-RR 2009, 32, 34; zitiert aus BeckOK BGB § 823 Rn. 737, Autor. Spindler, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Hrsg: Bamberger/Roth, Stand: 01.03.2011. Edit
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2017_6_1174.pdf
Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers setzt die Zurverfügungstellung der Kaufsache am rechten. Ort, nämlich dem Erfüllungsort der Nacherfüllung, vo- raus. Für dessen Bestimmung ist im Kaufrecht die allge- meine Vorschrift des § 269 Abs. 1, 2
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Nur soweit der Erbschaftsverkäufer beim Verbrauch von Erbschaftsgegenständen keinen Gegenwert erhält, ist § 2375 BGB einschlägig. Verbraucht werden können nicht nur Sachen (§ 92 BGB), sondern auch Rechte, indem sie für Zwecke und zum Vorteil des Erbschaf
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2375/
2371 Form · § 2372 Dem Käufer zustehende Vorteile · § 2373 Dem Verkäufer verbleibende Teile · § 2374 Herausgabepflicht · § 2375 Ersatzpflicht · § 2376 Haftung des Verkäufers · § 2377 Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse · § 2378 Nachlassverbindl
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https://www.juracademy.de/schuldrecht-bt3/823-abs2-anspruch.html
823 Abs. 2 ist ein selbstständiger Anspruch, der neben § 823 Abs. 1 (und anderen Ansprüchen) steht und deshalb immer (auch) zu prüfen ist. Es handelt sich hier um die zivilrechtliche Konsequenz (Schadenersatzanspruch) bei der Verletzung eines möglicherwe
https://kleineanfragen.de/bayern/17/2375-telefon-und-haustuergeschaefte
14.08.2014 - Schriftliche Anfrage 17/2375 aus Bayern. Eingereicht von Harry Scheuenstuhl, SPD. 2 Seiten.