§ 2349 BGB, Erstreckung auf Abkömmlinge
Paragraph 2349 Bürgerliches Gesetzbuch

Verzichtet ein Abkömmling oder ein Seitenverwandter des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht, so erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auf seine Abkömmlinge, sofern nicht ein anderes bestimmt wird.


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Abhilfe: Vermächtnis - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/fakultaet/lehrstuehle/reimann/Die...
Zuwendungsverzicht von Ehegatten wirkt nicht gegen Abkömmlinge (§ 2349 BGB). Ein gesonderter Verzicht der Abkömmlinge ist daher nötig. Abhilfe: auflösende Bedingung (sämtliche vorgenannten Ersatzerbeinsetzungen entfallen, wenn der vorrangig Bedachte eine


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tanck.rechtsanwälte newsletter Inhalt - TANCK Rechtsanwalts GmbH

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2 BGB) oder einen – beschränkten – Erbverzicht erklärt hat (§§ 2346 Abs. 1 Satz 2, 2349 BGB). Ob dem entfernteren Abkömmling ein Pflichtteilsrecht zusteht, regelt dann die Norm des § 2309 BGB. Würde man im vorliegenden Fall eine Pflichtteilsberechtigung

BWNotZ 5/2011 - Württembergischer Notarverein e.V.

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Dieser hat ge- rade die Beseitigung einer letztwilligen Ersatzberufung zum. Gegenstand. Damit muss es sich bei § 2349 BGB in Hinblick auf den Zuwendungsverzichtsvertrag um eine gesetzliche. Auslegungsregelung handeln64. Bereits die Gesetzesbegrün- dung s

Der Pflichtteilsverzicht als Unterfall des Erbverzichts - HWR Berlin

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31.03.2015 - Nach allgemeiner Meinung sind die Wirkungen des § 2349 BGB nicht nur für den. Erb- sondern auch für den Pflichtteilsverzicht anwendbar, sodass sich ein Verzicht auf den Pflichtteil auch auf sämtliche Abkömmlinge, d.h. sowie auf beim. Vertrag

Die Auswirkungen der Erbrechtsreform auf die Praxis, 19.05.2010

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01.01.2010 - Jedoch ist bzgl. der vorschnellen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs aus steuerlicher Sicht Vorsicht geboten. Als weitere erörterungsbedürftige Thematik stand der. Zuwendungsverzicht auf dem Vortragsprogramm. Hier hat die Reform in § 2

Risikofaktor Pflichtteil - EconStor

https://www.econstor.eu/bitstream/10419/130161/3/856311855.pdf
2346 I S. 2, 2349 BGB vereinbart oder die Erbunwürdigkeit des näheren Abkömmlings wurde gem. §§ 2339, 2340,. 2344 I, II BGB festgestellt5. In diesen Falllagen wird der nähere Abkömmling aufgrund der gesetzlichen Fiktion in §§ 1953 II, 2349, 2344 II BGB s


Webseiten zum Paragraphen

§ 2349 BGB Erstreckung auf Abkömmlinge - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2349-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2349 BGB Erstreckung auf Abkömmlinge - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2349 Erstreckung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Im Zweifel gilt der Verzicht auch für die Abkömmlinge des Verzichtenden. Etwas anderes muss ausdrücklich in dem Verzicht vereinbart werden. Im Zweifel ist von der Erstreckung gem. § 2349 BGB auszugehen. Trotzdem ist es sinnvoll, in einem Verzicht klarzus

§ 2349 BGB Erstreckung auf Abkömmlinge Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a94015.htm
Verzichtet ein Abkömmling oder ein Seitenverwandter des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht, so erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auf seine Abkömmlinge, sofern nicht ein anderes bestimmt wird.

Verzicht auf Erbe gilt auch für eigene Kinder - Erbrecht-Ratgeber

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbverzicht-fuer-kinder.html
Der Erbverzicht wirkt grundsätzlich nur zu Lasten der Person, die den Verzicht erklärt hat. Von diesem Grundsatz gibt es aber eine wichtige Ausnahme: Nach § 2349 BGB erstreckt sich nämlich die Wirkung eines Erbverzichts eines Abkömmlings oder eines Seite

BGB § 2349 Erstreckung auf Abkömmlinge - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2349/
20.07.2017 - 2349 Erstreckung auf Abkömmlinge. Verzichtet ein Abkömmling oder ein Seitenverwandter des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht, so erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auf seine Abkömmlinge, sofern nicht ein anderes bestimmt wird. Fun


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 7: Erbverzicht › § 2349

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2349 BGB
    § 2349 Abs. 1 BGB oder § 2349 Abs. I BGB

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