(1) Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Der Verzichtende ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte; er hat kein Pflichtteilsrecht.
(2) Der Verzicht kann auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/fb4fc415-044a-46f6-be0b-ea3f4751c1b4/12120.pdf
13.04.2005 - Nach allgemeiner Meinung kann ein bedingter Erbverzicht zulässigerweise vereinbart werden (vgl. § 2350 BGB; Staudinger/Schotten, BGB, Neubearb. 2004, § 2346 Rn. 153,. Rn. 54 m. w. N.). Nach herrschender Auffassung kann auch der abstrakte Erb
http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-muscheler/pdf/Inhaltsverzeichnis_Praxis-Handbu...
Kapitel B XV „Der Erbverzicht (§§ 2346-2352 BGB)“, in: Klaus. Michael Groll (Hrsg.), Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung. Köln: Dr. Otto Schmidt, 2. Aufl. 2005, S. 922-1008. Inhalt. Seite Randziffer. I. Überblick. 925. 1. 1. Begriff, Rechtsnatur und prakti
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/571a151e-7c3d-4d80-9208-4c22aed28897/12115.pdf
04.11.2004 - BGB §§ 2346, 2348, 133, 157, 1371 Abs. 3, 2307. Auslegung paralleler oder übereinstimmender Willenserklärungen als Pflichtteilsverzicht; stillschweigender Pflichtteilsverzicht. I. Sachverhalt. Der Ehemann schenkt 2/3 eines Geschäftsanteils a
http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/downloads_internet/publikationen/beitraege_F...
31.03.2015 - Der Erbverzicht nach § 2346 BGB beseitigt das Erb- und Pflichtteilsrecht des. Verzichtenden und grundsätzlich seines Stammes. § 2346 II BGB stellt fest, dass der. Verzicht auf den Pflichtteil beschränkt werden kann. Der Pflichtteilsverzicht
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
in einer Verbindung mit einem Erbvertrag nach § 2274 BGB liegen. Dann könnte B mit E einen isolierten Pflichtteilsverzicht nach § 2346 Abs. 2 BGB vereinbaren und gleichzeitig im Erbvertrag von. E als Erbe zu einem bestimmten Bruchteil eingesetzt werden m
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2346-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2346 BGB Wirkung des Erbverzichts, Beschränkungsmöglichkeit - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
(1) Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Der Verzichtende ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte; er hat
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a94012.htm
(1) Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Der Verzichtende ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte; er.
http://www.iww.de/ee/archiv/erbverzicht-erbverzicht--ein-gestaltungsmittel-mit-...
01.09.2007 - Der Erbverzicht ist der Verzicht auf ein gesetzliches Erbrecht durch Vertrag mit dem Erblasser, § 2346 Abs. 1 S. 1 BGB. Demgegenüber nennt man den Verzicht auf ein testamentarisches oder erbvertragliches Erbrecht oder ein Vermächtnis einen „
https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/...
Ein Erbberechtigter kann mittels eines notariellen Vertrages mit dem Erblasser auf sein gesetzliches Erbrecht und / oder das Pflichtteilsrecht verzichten. (§§2346 bis 2352 BGB) Auch ein teilweiser Verzicht ist möglich.