(1) Zu dem Erbverzicht ist, wenn der Verzichtende unter Vormundschaft steht, die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich; steht er unter elterlicher Sorge, so gilt das Gleiche. Für den Verzicht durch den Betreuer ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
(2) Der Erblasser kann den Vertrag nur persönlich schließen; ist er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so bedarf er nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Ist der Erblasser geschäftsunfähig, so kann der Vertrag durch den gesetzlichen Vertreter geschlossen werden; die Genehmigung des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts ist in gleichem Umfang wie nach Absatz 1 erforderlich.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/6c8771ae-9630-4261-8691-8a4421d1db88/12156n.p...
17.07.2007 - BGB § 2347. Pflichtteilsverzicht gegenüber einem beschränkt geschäftsfähigen bzw. geschäftsunfähigen. Minderjährigen. I. Sachverhalt. Die Mitglieder einer Unternehmerfamilie, die sämtliche jeweils Gesellschafter (Kommanditisten) eines Untern
https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/btr/deinert-genehmigungen-a-z.pdf
01.09.2009 - 1822 Nr. 2 BGB,. § 299 FamFG ja. LR. Erbvertrag, Abschluss eines. § 2275 (2) BGB. VR. Erbvertrag, Anfechtung. § 2282 (2) BGB. GU. Erbvertragsauflösungsvertrag. § 2290 (3) BGB. GU. Befreiung von Beschränkungen in der Vermögenssorge. § 1817 (1
http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-5-2011.pdf
13 Im Umkehrschluss können die Vertragsschließenden des Erbvertrages grundsätzlich keinen Zuwendungsverzichtsvertrag abschließen, wenn sie als Erblasser zugleich Begünstigte sind. Sie gelten somit nicht als Dritte. iSd § 2352 BGB. 14 Allerdings ist eine
https://www.horstdeinert.de/app/download/15972410325/Genehmigungen.pdf?t=149759...
Genehmigungstatbestände ab 1.9.2009. § 10a NichtehelG. Erbrechtsvereinbarung (mit ehemals nichtehel. Kind). EV. § 2347 (1) BGB. Erbverzicht als Erbe. § 2347 (2) BGB. Erbverzicht als Erblasser. GU. § 2 NamensändG. Namensänderung. EV, GU. § 1 (6) Höfeordn.
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Im fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip, § 164 II BGB). 4. Vertretungsmacht. Wann ist die Vertretung unzulässig? = bei allen Rechtsgeschäften, die höchstpersönlicher Natur sind, z.B.. Eheschließung nach § 1311 BGB,. Errichtung einer Verfügung von Todes
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2347-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2347 BGB Persönliche Anforderungen, Vertretung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2347/
2347 Persönliche Anforderungen, Vertretung [1]. (1) 1Zu dem Erbverzicht ist, wenn der Verzichtende unter Vormundschaft steht, die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich; steht er unter elterlicher Sorge, so gilt das Gleiche. 2Für den Verzicht durc
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Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2347 Persön ... / 1. Keine rechtsgeschäftliche Vertretung. Damrau/Tank, Praxiskommenta... / 1. Keine rechtsgeschäftliche Vertretung. Der Erblasser kann sich rechtsgeschäftlich nicht vertreten lassen. Er muss d
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Gesetzestext (1) 1Zu dem Erbverzicht ist, wenn der Verzichtende unter Vormundschaft steht, die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich; steht er unter elterlicher Sorge, so gilt das Gleiche, sofern nicht der Vertrag unter Ehegatten oder unter Verlo
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?26782-Zust%E4ndigkeit-f%FCr-Gen...
05.05.2008 - Wie beurteilt Ihr die Frage der Zuständigkeit für die Genehmigung des Pflichtteilsverzichts nach § 2347 BGB wenn das Kind durch die Eltern vertreten werden kann und kein Pfleger handelt? Macht das bei Euch dann das FamG oder trotzdem das Vom