(1) Ist ein Erbe für erbunwürdig erklärt, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt.
(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Erbunwürdige zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Eintritt des Erbfalls erfolgt.
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Einführung in das Juristische Studium; Einführung in das BGB; Personen (Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit); Sachen und Tiere; Rechtsgeschäfte; Fristen, Termine ..... Zugrunde liegt ein Anspruch: Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu v
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/2012-2-RepFamErbR/FamErbR-6H...
Eine Vorversterbensfiktion wie §§ 1953 Abs. 2 BGB, 2344 Abs. 2 BGB und 2346 Abs. 1 S. 2 BGB existiert für den Fall der Enterbung nicht. –. Aber: Die Entstehungsgeschichte zeigt, dass der Gesetzgeber sachlich eine entsprechende. Regelung wie im Fall von A
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28.02.2018 - Prozessual notwendige Streitgenossenschaft: Fälle gesetzlicher Rechtskrafterstreckung (Bsp.: § 2344. BGB); notwendig ist nur einheitliche. Sachentscheidung, nicht Streitgenossenschaft per se. ▫ Materiell-rechtlich notwendige. Streitgenossens
http://www.dr-klassen.de/Resources/Anmerkung%20zu%20BGH%20IV%20ZR%20204%2009.pdf
die entfernteren Abkömmlinge von der Erbfolge aus. Die Entscheidung betrifft die umstrit- tene Frage, ob bei der Enterbung des vorrangig berechtigten Abkömmlings analog den. Rechtsfolgen der Ausschlagung (§ 1953 Abs. 2 BGB), der Erbunwürdigkeit (§ 2344 A
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/35__12179_Erbrecht-Zusatzuebersichte...
Erbunwürdigkeit, § 2344. BGB. • Und nicht Vermächtnisnehmer. II. Rechtsfolge. 1. Zugewinnausgleichsanspruch, wenn konkret berechnet überlebender Ehegatte Gläubiger,. § 1378 BGB. 2. Höhe des Pflichtteils bestimmt sich nach dem nicht nach § 1371 I BGB erhö
https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/44/vorlesung-03-05-2012_24.05.2012....
03.05.2012 - b) Fragestellung: Besteht ein Erbrecht des entfernteren. Abkömmlings (Enkel) auch dann, wenn der nähere. Abkömmling (Sohn) durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurde? c) Vergleichbare Fallkonstellationen: Ausschlagung,. § 1953 Abs. 2 BGB;
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2344-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2344 BGB Wirkung der Erbunwürdigerklärung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://www.wf-frank.com/nc/erbrecht-abc/def/erbunwuerdigkeit.html
Die Erbunwürdigkeit wird durch Anfechtung des Erbschaftserwerbs geltend gemacht, § 2340 Abs. 1 BGB. Die Anfechtung ist erst nach dem Anfall der Erbschaft zulässig, § 2344 Abs. 2 BGB. Die Anfechtung erfolgt durch Erhebung der Anfechtungsklage. Die Klage i
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
(1) Ist ein Erbe für erbunwürdig erklärt, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt. (2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Erbunwürdige zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Eintritt
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2344/
2344 Wirkung der Erbunwürdigerklärung. (1) Ist ein Erbe für erbunwürdig erklärt, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt. (2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Erbunwürdige zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätt
https://www.brennecke-partner.de/2344-BGB-Wirkung-der-Erbunwuerdigerklaerung_63...
(1) Ist ein Erbe für erbunwürdig erklärt so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt. (2) Die Erbschaft fällt demjenigen an welcher berufen sein wü.