(1) Erbunwürdig ist:
(2) Die Erbunwürdigkeit tritt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3, 4 nicht ein, wenn vor dem Eintritt des Erbfalls die Verfügung, zu deren Errichtung der Erblasser bestimmt oder in Ansehung deren die Straftat begangen worden ist, unwirksam geworden ist, oder die Verfügung, zu deren Aufhebung er bestimmt worden ist, unwirksam geworden sein würde.
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http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
Von der Testamentsanfechtung zu unterscheiden ist die Anfechtung der Erbenstellung wegen Erbunwürdigkeit, §§ 2339 ff BGB. Diese erfolgt durch Klage vor dem Prozessgericht, § 2342 BGB. Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem der Wegfall des unwürdigen Erben
http://fachanwalt-erbrecht-leipzig.de/wp-content/uploads/ZErb-01-20103.pdf
19.04.2005 - oder zum Fristlauf gemäß § 2325 Abs. 3 BGB beim Vorbehalt von Wohnrechten" zum Andauern lebhafter Diskussionen geführt haben, vermittelt das Schrifttum zu den §§ 2339-2345 BGB den Eindruck, als seien hier die wesentlichen Fragen seit Längere
http://www.dr-klassen.de/Resources/Anmerkung%20zu%20BGH%20IV%20ZR%20400_14.pdf
11.03.2015 - Erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch der Erbe (hier: Ehegatte), der ver- sucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212, 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Erblasser keine Patientenverf
https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017944/zrV_2017_skript11.pdf
cc) Erklärung und Form der Anfechtung, §§ 1955, 1945 BGB c) Wirkung, § 1957 BGB. 5. Rechtsstellung des vorläufigen Erben a) Verfügungen über Nachlassgegenstände vor Ausschlagung b) Geltendmachen von Nachlassverbindlichkeiten c) Verhältnis zum Erben, § 19
https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/44/vorlesung-03-05-2012_24.05.2012....
03.05.2012 - gem. § 2339 BGB als erbunwürdig erwiesen hat. Folge: Es muss geprüft werden, ob die Pflichtteilsentziehung wirksam ist, um zu vermeiden, dass sich die Pflichtteilslast vervielfältigt. Ob dem näheren Abkömmling der Pflichtteil wirksam entzoge
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/ErbR_Gliederung_4....
dd) Auslegung allein nach Erblasserwillen, § 2084 BGB ee) Anfechtung und Relevanz auch des Motivirrtums, § 2078 BGB ff) Angriffe auf die Testierfreiheit als Erbunwürdigkeitsgründe,. § 2339 Abs. 1 Nr. 1-4 BGB. 2. Grenzen a) Gesetzliche Verbote, § 134 BGB.
https://www.anwalt.org/erbunwuerdigkeit/
Wissenswertes zum Thema Erbunwürdigkeit: Infos wann ein Erbe erbunwürdig ist, die Erbunwürdigkeitsgründe im BGB, Paragraphen 2339 ff. BGB, Folgen u.v.m..
http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Welche-Gruende-fuehren-zur-Erbunwuerdigkei...
In § 2339 BGB finden sich die Gründe, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Erbunwürdigkeit zur Folge haben. Grundsätzlich gilt hierbei, dass Erben, die sich dem Erblasser gegenüber oder einem nahen Verwandten des Erblassers gegenüber einer Straftat
https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/erbunwuerdigkeit
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/anwaltskript-erbrech...
Für diese Seite sind keine Informationen verfügbar. Weitere Informationen
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Das Gesetz geht bei den in § 2339 BGB genannten Verfehlungen typisierend davon aus, dass der hypothetische Erblasserwille auf eine Enterbung des Täters gerichtet ist. Die Erbunwürdigkeit ergänzt die Institute der Enterbung (§ 1938 BGB), der Pflichtteilse