(1) Hat sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben oder ist er in solchem Maße überschuldet, dass sein späterer Erwerb erheblich gefährdet wird, so kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht des Abkömmlings durch die Anordnung beschränken, dass nach dem Tode des Abkömmlings dessen gesetzliche Erben das ihm Hinterlassene oder den ihm gebührenden Pflichtteil als Nacherben oder als Nachvermächtnisnehmer nach dem Verhältnis ihrer gesetzlichen Erbteile erhalten sollen. Der Erblasser kann auch für die Lebenszeit des Abkömmlings die Verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen; der Abkömmling hat in einem solchen Falle Anspruch auf den jährlichen Reinertrag.
(2) Auf Anordnungen dieser Art finden die Vorschriften des § 2336 Abs. 1 bis 3 entsprechende Anwendung. Die Anordnungen sind unwirksam, wenn zur Zeit des Erbfalls der Abkömmling sich dauernd von dem verschwenderischen Leben abgewendet hat oder die den Grund der Anordnung bildende Überschuldung nicht mehr besteht.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/cc6adb11-b458-4000-96b9-5bcc0cdac24a/1298.pdf
08.03.2004 - Nach § 2338 Abs. 1 BGB kann ein Erblasser das Pflichtteilsrecht des Abkömmlings durch die Anordnung beschränken, dass nach dem Tode des Abkömmlings dessen ge- setzliche Erben das ihm Hinterlassene oder den ihm gebührenden Pflichtteil als Nac
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Pflichtteilsbeschränkung bei Verschwendungssucht des Abkömmlings, § 2338 BGB. Pflichtteilsklausel/Verwirkungsklausel. Bedingtes Vermächtnis/Jastrowsche Klausel. Erbeinsetzung exakt in Höhe des Pflichtteils, vgl. § 2305 BGB. Auch durch lebzeitige Zuwendun
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02.01.2002 - Berechnung des Pflichtteils. Der Zweck des Pflichtteilsrechts erschließt sich somit erst aus einer. Gesamtschau aller Bestimmungen des Pflichtteilsrechts (§§ 2303-2338 BGB), die deutlich macht, dass entgegen dem Eindruck, den man aus § 2311
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/erb/erb16.pdf
berufen und dieses zum Vollerben auch des übrigen Nachlasses bestimmen, verstößt nicht gegen § 138 I BGB, auch soweit dadurch der ... gegenüber dem Sohn, verneint das BerGer. einen Verstoß gegen § 138 I BGB mit Recht. Dabei geht es ..... Der Gesetzgeber
https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/44/vorlesung-15-06-2011.pdf
15.06.2011 - Verwaltungsvollstreckung, § 2209 Satz. 1 BGB. ▻ Dauervollstreckung, § 2209 Satz 1, 2. Halbsatz BGB. ▻ Vermächtnisvollstreckung, § 2223 BGB. ▻ Testamentsvollstrecker mit beschränktem Aufgabenkreis, §. 2208 Abs. 1 BGB. ▻ Pflichtteilsbeschränku
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2338 BGB - Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht - Erblasser kann Pflichtteil beschränken.
https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlasspla...
Pflichtteilsbeschränkung §2338 BGB. Der Erblasser kann die Ansprüche eines Pflichtteilsberechtigten durch eine Pflichtteilsbeschränkung beeinflussen. Die in der Praxis nur wenig bedeutsame Regelung ermöglicht einem Erblasser, das Pflichtteilsrecht eines
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2338 Pflichtteilsbeschränkung. (1) 1Hat sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben oder ist er in solchem Maße überschuldet, dass sein späterer Erwerb erheblich gefährdet wird, so kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht des Abkömmling
http://www.iww.de/ee/pflichtteil/gestaltungspraxis-pflichtteilsbeschraenkung-in...
28.02.2012 - Wohl wegen der engen Voraussetzungen und geringen Gestaltungsmöglichkeiten des § 2338 BGB hat die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht bisher keine große praktische ...
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Ob es sich um eheliche oder nicht eheliche Abkömmlinge handelt, spielt ebenso wie der Grad der Verwandtschaft mit dem Erblasser keine Rolle. Eine Beschränkung des Pflichtteils der Eltern oder des Ehegatten wird von § 2338 BGB nicht ermöglicht; insoweit b