§ 2315 BGB, Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil
Paragraph 2315 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist, dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll.


(2) Der Wert der Zuwendung wird bei der Bestimmung des Pflichtteils dem Nachlass hinzugerechnet. Der Wert bestimmt sich nach der Zeit, zu welcher die Zuwendung erfolgt ist.


(3) Ist der Pflichtteilsberechtigte ein Abkömmling des Erblassers, so findet die Vorschrift des § 2051 Abs. 1 entsprechende Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Präsentation Erbrecht

http://kolping-beelen.de/data/documents/PraesentationErbrechtBeelen28102015.ppt
28.10.2015 - Jedenfalls gilt § 2315 BGB: Ist feststellbar, dass Eltern und Kind eine Zuwendung unter Lebenden im obigen Sinne wollten, wird die Zuwendung zumindest auf den Pflichtteilsanspruch (s. o., ½ des gesetzlichen Erbteils, wenn man vom Erbe ausges


PDF Dokumente zum Paragraphen

(§ 2316 BGB)? - TANCK Rechtsanwalts GmbH

http://www.tanck.de/downloads/5_ZErb_02_2003_41.pdf
In lebzeitigen Übergabeverträgen wird in vielen Fällen neben einer Anrechnung auf den Pflichtteil nach § 2315 BGB auch eine Anrechnung auf den Erbteil bestimmt – gemeint ist hiermit die Ausgleichung nach §§ 2050 ff BGB. Die Anrechnung auf den „Erb- und P

Anrechnungsbestimmung von Vorausempfängen auf den Erbteil ...

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wendungsbereichs des § 2050 Abs. 3 BGB nur durch letztwillige Verfügung möglich. BGH, Urteil vom 28.10.2009 – IV ZR 82/08 (OLG München). BGB §§ 2050, 2315. Will der Erblasser bei der Auseinandersetzung unter Miterben die Anrechnung von. Vorempfängen auf

Handbuch Pflichtteilsrecht - Leseprobe - Beck Shop

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22.05.2017 - Der Gesetzgeber hat bewusst in § 2315 Abs. 1 BGB nicht den. Begriff der Schenkung sondern den Begriff der Zuwendung verwendet. In der Praxis sind die nach § 2315 BGB anrechnungspflichtigen Zuwendungen Schenkungen im Sinne des. § 516 BGB. Ein

Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

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R:\User\mr\POOL\Gutachten\2017\Fax_Rep_2017_17_157606-fax_web.doc. DNotI. Gutachten-Abruf-Dienst. Deutsches Notarinstitut. Gutachten des Deutschen Notarinstituts. Abruf-Nr.: 157606 letzte Aktualisierung: 15. September 2017. BGB §§ 2050, 2052, 2315. Vertr

Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg - Württembergischer ...

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2050 Abs. 3 BGB87 wegen des den Anrechnungspflichtigen nach § 2315 Abs. 2 Satz 2 BGB belastenden Risikos ggf. er- heblicher Wertminderungen am Zuwendungsgegenstand zwischen Zuwendung und Erbfall nicht lediglich rechtlich vor- teilhaft88 und können daher


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Pflichtteil | § 2315 BGB: Anrechnung von Schenkungen - IWW

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01.05.2007 - 2315 BGB: Anrechnung von Schenkungen. von RAin / StBin Dr. Carmen Griesel, Düsseldorf. Durch eine Pflichtteilsanrechnung kann der Erblasser zwar nicht die gesetzlich vorgesehenen Zahlungen an Pflichtteilsberechtigte vermeiden. Er kann aber s

Kommentierung zu § 2315 BGB –Anrechnung von ... - BGB Kommentar

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15.12.2014 - (1) Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist, dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll. (2

Kommentierung zu § 2315 BGB –Anrechnung von ... - BGB-Kommentar

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15.12.2014 - Für Pflichtteilsergänzungsansprüche ist § 2327 BGB zu beachten, der diesen Grundsatz umkehrt. Im Gegensatz zu Ausgleichungen (§§ 2050 ff. i.V.m. § 2316 BGB) betrifft die Anrechnung von Zuwendungen nach § 2315 BGB nur den jeweiligen Pflichtte

2315 BGB - Anrechnung von Zuwendungen auf ... - Erbrecht-Ratgeber

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/2315-bgb.html
2315 BGB - Anrechnung von Zuwendungen des Erblassers auf den Pflichtteil - Pflichtteil kann geringer werden.

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2315 Anrechnung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Vorschriften der §§ 2315, 2316 BGB stellen die Ausnahme zu dem Grundsatz des § 2311 BGB dar, wonach Berechnungsgrundlage für den ordentlichen Pflichtteil stets der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls ist. Dies hat zur Folge, dass lebzeitige


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 5: Pflichtteil › § 2315

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2315 BGB
    § 2315 Abs. 1 BGB oder § 2315 Abs. I BGB
    § 2315 Abs. 2 BGB oder § 2315 Abs. II BGB
    § 2315 Abs. 3 BGB oder § 2315 Abs. III BGB

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