§ 2318 BGB, Pflichtteilslast bei Vermächtnissen und Auflagen
Paragraph 2318 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Erbe kann die Erfüllung eines ihm auferlegten Vermächtnisses soweit verweigern, dass die Pflichtteilslast von ihm und dem Vermächtnisnehmer verhältnismäßig getragen wird. Das Gleiche gilt von einer Auflage.


(2) Einem pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmer gegenüber ist die Kürzung nur soweit zulässig, dass ihm der Pflichtteil verbleibt.


(3) Ist der Erbe selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er wegen der Pflichtteilslast das Vermächtnis und die Auflage soweit kürzen, dass ihm sein eigener Pflichtteil verbleibt.


Benachbarte Paragraphen


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14.06.2004 - BGB §§ 2318, 2306. Kürzung von Vermächtnissen wegen Pflichtteilslast. I. Zum Sachverhalt. Der Erblasser hat in seinem Testament seinen Sohn X zum Alleinerben eingesetzt und seiner zweiten Ehe- frau als Vermächtnis einen Nießbrauch am gesamte

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29.04.2003 - BGB §§ 2306 Abs. 1, 2303, 2318, 2322, 2325, 2301. Pflichtteilsberechtigung und Pflichtteilslast bei Beschwerung eines pflichtteilsberechtigten. Erben. I. Sachverhalt. Partner führen eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Einer der Partner is

Aus der Praxis Umfasst der Verzicht auf einen ...

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achten, dass die §§ 2318 ff BGB, mit Ausnahme des § 2319. BGB, nur im Innenverhältnis zwischen Erben und Vermächt- nisnehmer zur Anwendung kommen. Lediglich der Vorschrift des § 2319 BGB kommt auch Außenwirkung zu. b) Die Haftung der Erben im Außenverhäl

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Praxishinweis: Sofern bereits beim ersten Erbfall die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu be- fürchten ist, muss beachtet werden, dass der eingesetzte Erbe im Zweifel nach § 2318 BGB das Vermächtnis entsprechend der Pflichtteilslast kürzen kann.

Risikofaktor Pflichtteil - EconStor

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nisnehmer und Auflagenbegünstigte), §§ 2318, 2320 bis 2324 BGB. Der Pflichtteilsanspruch selbst stellt eine Nachlassverbindlichkeit in Form einer. Erbfallschuld (§ 1967 II BGB) dar, weil er anlässlich des Erbfalls zu Lasten der. Erben entsteht13. Vor der


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Kommentierung zu § 2318 BGB –Pflichtteilslast bei Vermächtnissen ...

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17.12.2014 - In den §§ 2318 – 2324 BGB ist die gesetzliche Regelung über die Verteilung der Pflichtteilslast im Innenverhältnis zwischen den einzelnen begünstigten Nachlassbeteiligten geregelt. Im Außenverhältnis haftet der Erbe allerdings allein. Für di

Vermächtnis | Kein Kürzungsrecht ohne Pflichtteilsbelastung - IWW

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06.07.2009 - Im Innenverhältnis kann der Erbe den Vermächtnisnehmer nach § 2318 BGB anteilig zur Tragung der Pflichtteilslast heranziehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Erbe wegen der ...

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2318 Pflichtteilslast ...

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Bei diesem Kürzungsrecht nach § 2318 BGB handelt es sich um eine peremptorische Einrede. Die Vorschrift ist nach § 2324 BGB im Hinblick auf Abs. 1 abdingbar. Leistet der Erbe, ohne sein Kürzungsrecht zu kennen, kann er den Kürzungsbetrag gem. § 813 BGB v

BGB Erbrecht Vermächtnis - Zahlung des Pflichtteils - Erbrecht-Ratgeber

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/zahlung_pflichtteils.html
Der betroffene Erbe sollte aber nicht übersehen, dass sich nach § 2318 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte an der Zahlung des Pflichtteils anteilsmäßig zu beteiligen haben. § 2318 BGB gibt dem Erben das Recht, Z

2318 BGB - Erbrecht-Ratgeber

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/2318-bgb.html
2318 BGB - Pflichtteilslast bei Vermächtnissen und Auflagen - Wer muss den Pflichtteil bezahlen?


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 5: Pflichtteil › § 2318

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2318 BGB
    § 2318 Abs. 1 BGB oder § 2318 Abs. I BGB
    § 2318 Abs. 2 BGB oder § 2318 Abs. II BGB
    § 2318 Abs. 3 BGB oder § 2318 Abs. III BGB

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