§ 2320 BGB, Pflichtteilslast des an die Stelle des Pflichtteilsberechtigten getretenen Erben
Paragraph 2320 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wer anstelle des Pflichtteilsberechtigten gesetzlicher Erbe wird, hat im Verhältnis zu Miterben die Pflichtteilslast und, wenn der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis annimmt, das Vermächtnis in Höhe des erlangten Vorteils zu tragen.


(2) Das Gleiche gilt im Zweifel von demjenigen, welchem der Erblasser den Erbteil des Pflichtteilsberechtigten durch Verfügung von Todes wegen zugewendet hat.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Download PDF - HKB Koblenz

http://www.hkb-koblenz.de/tl_files/hkb/pdfs/AnwZert_ErbR_2013-20.pdf
derjenige, der anstelle des Pflichtteilsberechtigten gesetzlicher Erbe oder nach 5 2320 Abs. 2 BGB testamentarischer Erbe wird. Erfolgt in diesen Fäl- len rein faktisch ein Ausgleich durch einen ande- ren Miterben, steht diesem im Innenverhältnis ge- mäß

11: Pflichtteilsrecht und Erbverzicht - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung11
BGB. -. Pfändung nach § 852 Abs. 1 ZPO erst nach vertraglicher. Anerkennung oder Rechtshängigkeit. (nach BGH wegen Gläubigerschutz auch früher). 2. Gesamtschuldnerische Haftung von Miterben, § 2320 BGB. -. Außenverhältnis, § 2058 BGB. -. Innenverhältnis:

Erbrecht Vorlesung 6 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Erbrecht_Vorlesung_6.ppt.pdf
27.06.2014 - b) Abkömmlinge aa) Abkömmlinge – rechtlich verwandte Kinder und Kindeskinder, § 1589 BGB bb) Nichteheliche Abkömmlinge – Ehelichkeit ist grds. irrelevant cc) Adoptierte Abkömmlinge – grundsätzlich sind adoptierte Kinder rechtliche Kinder. Be

BGH, Urteil vom 13.04.2011 – IV ZR 204/09 (OLG Frankfurt am Main ...

http://www.dr-klassen.de/Resources/Anmerkung%20zu%20BGH%20IV%20ZR%20204%2009.pdf
hungsgeschichte der entsprechenden Normen einschließlich des § 1924 BGB belege, dass der Gesetzgeber einen „Gleichlauf der Folgen der Ausschlagung, der Ausschließung durch. Verfügung von Todes wegen und der Erbunwürdigkeit“ beabsichtigt habe. Auch § 2320

Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783504180621_Excerpt_004.pdf
MDR 1998, 132; Pentz, Berücksichtigung des Kaufkraftschwunds im Erbrecht? ZEV. 1999, 167; Pentz, Nachehelicher Unterhalt trotz Pflichtteilsverzichts, FamRZ 1998,. 1344; Pentz, Die Pflichtteilslast des Ersatzmannes nach § 2320 BGB, MDR 1998, 1391;. Pentz,


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2320 Pflichtteilslast ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Gesetzestext (1) Wer anstelle des Pflichtteilsberechtigten gesetzlicher Erbe wird, hat im Verhältnis zu Miterben die Pflichtteilslast und, wenn der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis annimmt, das Vermächtnis in Höhe des erlangten Vo

2320 BGB - Erbrecht-Ratgeber

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/2320-bgb.html
2320 BGB - Pflichtteilslast des an die Stelle des Pflichtteilsberechtigten getretenen Erben.

§ 2320 BGB Pflichtteilslast des an die Stelle des ... - Erbrecht Ratgeber

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2320-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2320 BGB Pflichtteilslast des an die Stelle des Pflichtteilsberechtigten getretenen Erben - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

BGB § 2320 Pflichtteilslast des an die Stelle des ... - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2320/
20.07.2017 - 2320 Pflichtteilslast des an die Stelle des Pflichtteilsberechtigten getretenen Erben. (1) Wer anstelle des Pflichtteilsberechtigten gesetzlicher Erbe wird, hat im Verhältnis zu Miterben die Pflichtteilslast und, wenn der Pflichtteilsberecht

2320 BGB Pflichtteilslast des an die Stelle des ... - Juris

https://www.juris.de/jportal/prev/jpk-BGBPK5HSR0412
Datum: 15.03.2017. Beschreibung: § 2320 BGB Kommentierung | § 2320 BGB Pflichtteilslast des an die Stelle des Pflichtteilsberechtigten getretenen Erben | Birkenheier | jurisPK-BGB Band 5 (8. Aufl 2017). Quelle: juris ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 5: Pflichtteil › § 2320

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2320 BGB
    § 2320 Abs. 1 BGB oder § 2320 Abs. I BGB
    § 2320 Abs. 2 BGB oder § 2320 Abs. II BGB

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