§ 228 BGB, Notstand
Paragraph 228 Bürgerliches Gesetzbuch

Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.


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Prüfungsaufbau: Defensivnotstand, § 228 S

https://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/ifk/homepages/ehemalige/steiger...
E-mail: lara.steiger@jura.uni-tuebingen.de. Die zivilrechtlichen Rechtfertigungsgründe. Die zivilrechtlichen Notstände der §§ 904, 228 BGB stellen Spezialfälle des § 34 dar. Im Falle ihrer Bejahung ist eine eigenständige Erörterung des § 34 nicht nötig,


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Examensrepetitorium - Strafrecht

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/sr/intstrafrecht/lehrveranstaltunge...
die Überlegungen zu einer allgemeinen Defensivnotstandsbefugnis aus dem. Rechtsgedanken des § 228 BGB. – § 32 StGB berechtigt im Übrigen stets nur zum. Eingriff in Rechte des Angreifers, nicht aber in die Rechte Dritter. – Streng von der. Erforderlichkei

228, 904 BGB - Michael Jasch

http://www.michaeljasch.de/src/Hand-BGB.pdf
228 BGB (Defensiver Notstand). Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die. Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erf

Musterklausur inklusive Lösung - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/strafrecht/walter/medien/materi...
228 BGB. Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der S

Mustergutachten zu Fall 1 im Modul 1

http://www.fh-guestrow.de/doks/studium/fbav/AktuellAV%5Cmustergutachten.pdf
228 S. 1 BGB. Ein anderer Rechtfertigungsgrund könnte der Verteidigungs- notstand gem. § 228 S. 1 BGB sein. Dazu müsste sich A in einer Notstandslage befunden haben. a) Notstandslage. Diese setzt eine durch eine fremde Sache drohende Gefahr für den Hande

Rechtfertigungsgründe - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfoeffl12/ressourcen/dateien/lehre/sommersemeste...
Notstand (§ 34 StGB, §§ 228, 904 BGB). • Einwilligung. • rechtfertigende Pflichtenkollision. • Erziehungsrecht. • Jedermann – Festnahmerecht (§ 127 I StPO). • Besitzwehr, -kehr (§ 859 I, II BGB). • Selbsthilfe (§§ 229, 561, 859 I, 1029 BGB). • Wahrnehmun


Webseiten zum Paragraphen

Defensivnotstand – §228 BGB | 34a-Jack.de

http://34a-jack.de/buergerliches-recht/defensivnotstand-%C2%A7228-bgb/
Defensivnotstand / verteidigender Notstand – §228 BGB. Im Vergleich zur Notwehr geht hier die Gefahr nicht von einem Menschen aus, sondern durch eine Sache oder ein Tier. Der § 228 BGB schützt die Zerstörung oder die Beschädigung dieser Sache, um die dur

Zivilrechtlicher Notstand, §§ 228 und 904 BGB - Juracademy

https://www.juracademy.de/strafrecht-at1/zivilrechtlicher-notstand.html
Zivilrechtlicher Notstand, §§ 228 und 904 BGB lernen ➤ Mit JURACADEMY ➔ Strafrecht Allgemeiner Teil 1 JETZT ONLINE LERNEN!

§ 228 BGB Notstand Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91874.htm
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist.

Schema zum Defensivnotstand, § 228 BGB | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-defensivnotstand-228-bgb
I. Notstandslage i.S.d. § 228 BGB 1. Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut Unter einer Gefahr versteht man einen Zustand, bei dem auf Grund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ergebnisses besteht. Notstandsf

Weitere wichtige Notstände: Defensiv- und Agressivnotstand - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/weitere-wichtige-notstaende/
29.06.2015 - Aufgrund der Einheit der Rechtsordnung kann nicht strafrechtlich verboten sein, was zivilrechtlich erlaubt ist. Daher sind in Strafrechtsklausuren stets auch die zivilrechtlichen Notstände (§ 228 BGB und § 904 BGB) zu prüfen. Die Überlagerun


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 6: Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe › § 228

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 228 BGB
    § 228 Abs. 1 BGB oder § 228 Abs. I BGB

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