§ 2208 BGB, Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den Erben
Paragraph 2208 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Testamentsvollstrecker hat die in den §§ 2203 bis 2206 bestimmten Rechte nicht, soweit anzunehmen ist, dass sie ihm nach dem Willen des Erblassers nicht zustehen sollen. Unterliegen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers nur einzelne Nachlassgegenstände, so stehen ihm die in § 2205 Satz 2 bestimmten Befugnisse nur in Ansehung dieser Gegenstände zu.


(2) Hat der Testamentsvollstrecker Verfügungen des Erblassers nicht selbst zur Ausführung zu bringen, so kann er die Ausführung von dem Erben verlangen, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Prof

http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
Der Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers wird durch die letztwillige Verfügung bestimmt ( § 2203 BGB ); innerhalb dieses Aufgabenbereiches verwaltet und vertritt er den Nachlass, wobei das Gesetz ihm gewisse Grenzen setzt ( §§ 2205 – 2208 BGB; kei


PDF Dokumente zum Paragraphen

BWNotZ 5-6/2004 - Württembergischer Notarverein e.V.

http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-5-6-2004.pdf
1.2.5.4 Gewöhnliche Testamentsvoll- streckung nur für den Nacherben. 1.2.6. Weitere Anordnungen des Erblassers,. Beschränkung der Rechte des Testaments- vollstreckers nach § 2208 BGB. 1.3 Eintragungen des Testamentsvollstrecker- vermerks im Grundbuch. 1.

Erbrecht in der Praxis - Redeker Sellner Dahs

https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/44/vorlesung-15-06-2011.pdf
15.06.2011 - 1. Übersicht. ▻ Abwicklungsvollstreckung, §§ 2203 bis 2207 BGB. ▻ Verwaltungsvollstreckung, § 2209 Satz. 1 BGB. ▻ Dauervollstreckung, § 2209 Satz 1, 2. Halbsatz BGB. ▻ Vermächtnisvollstreckung, § 2223 BGB. ▻ Testamentsvollstrecker mit beschr

DringlAnfr SPD - Niedersächsischer Landtag

http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_2500/2001-2500/1...
15.02.2010 - Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode. Drucksache 16/2208. Dringliche Anfrage. Fraktion der SPD. Hannover, den 11.02.2010 ... cker-Gruppe geführt. Die bisherigen Mitarbeiter werden betriebsbedingt gekündigt, ein Betriebs- übergang gemä

Ist eine Testamentsvollstreckung ratsam? - Convocat

https://www.convocat.de/download/files/H+G_08_13.pdf
2208 BGB. Nach dem Gesetz gestattet die Anordnung einer Testamentsvollstreckung grundsätzlich die Zuweisung der Auseinandersetzungs-, Verwaltungs- und. Verfügungsbefugnis (§§ 2204, 2205 BGB). Gleichzeitig wird dem Erben die. Verfügungsbefugnis entzogen (

Praxiskommentar Erbrecht - Damrau, ReadingSample - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/erbrecht_leseprobe.pdf
zwar auch mit dinglicher Wirkung. §§ 2211, 2208 BGB. - Können nicht genommen werden ; keine verdrängende. Vollmacht. - Möglich nur Strafklauseln bei abweichendem Verhalten. V. Testamentsvollstreckerzeugnis, Grundbuch, Handelsregister. Testamentsvollstrec


Webseiten zum Paragraphen

§ 2208 BGB Beschränkung der Rechte des ... - Erbrecht Ratgeber

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2208-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2208 BGB Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den Erben - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

BGB § 2208 Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2208/
Titel 6: Testamentsvollstrecker. § 2208 Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den Erben. (1) 1Der Testamentsvollstrecker hat die in den §§ 2203 bis 2206 bestimmten Rechte nicht, soweit anzunehmen ist, dass sie ihm nach dem

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2208 Beschränkung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Gesetzestext (1) 1Der Testamentsvollstrecker hat die in den §§ 2203 bis 2206 bestimmten Rechte nicht, soweit anzunehmen ist, dass sie ihm nach dem Willen des Erblassers nicht zustehen sollen. 2Unterliegen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers nur ei

§ 2208 BGB: Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers ...

https://erbrecht-abc.info/beschraenkung-der-rechte-des-testamentsvollstreckers/
Gesetzestext: (1) Der Testamentsvollstrecker hat die in den §§ 2203 bis 2206 bestimmten Rechte nicht, soweit anzunehmen ist, dass sie ihm nach dem Willen des Erblassers nicht zustehen sollen.

Nacherben sind fürsorgebedürftig iS von § 1913 BGB ... - IWW

http://www.iww.de/ee/archiv/testamentsvollstreckung-nacherben-sind-fuersorgebed...
04.05.2010 - Während der Dauer des Teilungsverbots ist der Testamentsvollstrecker gem. § 2208 BGB in seiner Verfügungsbefugnis beschränkt.“ Ferner hat sie beantragt, die Verfügungsbeschränkung hinsichtlich zweier Grundstücke gem. § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB a


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 6: Testamentsvollstrecker › § 2208

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2208 BGB
    § 2208 Abs. 1 BGB oder § 2208 Abs. I BGB
    § 2208 Abs. 2 BGB oder § 2208 Abs. II BGB

  • Werbung