§ 2211 BGB, Verfügungsbeschränkung des Erben
Paragraph 2211 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand kann der Erbe nicht verfügen.


(2) Die Vorschriften zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Eigentumserwerb an Grundstücken, §§873, 925 BGB

http://homepage.ruhrunibochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winterse...
Eigentumserwerb an Grundstücken, §§873, 925 BGB. I. Dingliche Einigung (Auflassung, §925 BGB). → Überprüfung hinsichtlich aller allgemeinen Unwirksamkeitsgründe. → Bestimmtheitsgrundsatz. → Formbedürftigkeit gem. §925: Erklärung bei einer zuständigen Ste

Der Eigentumserwerb bei beweglichen Sachen - Homepage.ruhr-uni ...

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
BGB). → Geltung der allgemeinen Unwirksamkeitsgründe und zusätzlich des Bestimmtheitsgrundsatzes. → Sonderfall: „antizipierte Einigung“; dingliche Einigung fällt nach Auslegung des Parteiverhaltens mit der schuldrechtlichen Einigung zusammen (so auch bei


PDF Dokumente zum Paragraphen

Sachenrecht - Leseprobe

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Vieweg-Sachenrecht-9783800649976_141220...
unterliege nicht der Testamentsvollstreckung (§ 2211 II BGB).139 c) Guter Glaube an die Verfügungsbefugnis (§ 366 I HGB) aa) Schutz des guten Glaubens an die Verfügungsbefugnis (G). Im Unterschied zu den §§ 932 ff. BGB, die nur den guten Glauben an die R

BWNotZ - Württembergischer Notarverein e.V.

http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-1-2011.pdf
1. Gesamtproblematik. Bei Testamentsvollstreckung entfällt idR das Fürsorgebe- dürfnis für eine Nachlasspflegschaft, da der Testamentsvoll- strecker hinsichtlich der seiner Verwaltung unterliegenden. Nachlassgegenstände gemäß § 2211 Abs. 1 BGB den Erben

Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/4af3b66b-24e7-4ec2-882c-f801102aef66/141049-f...
13.04.2015 - BGB §§ 185, 2205, 2211. Zustimmung zu einer vom Testamentsvollstrecker erklärten Auflassung durch den Erben nach Beendigung der Testamentsvollstreckung. I. Sachverhalt. T ist ausweislich eines entsprechenden Testamentsvollstreckerzeugnisses

BGH V ZB 176/08 - Testamentsvollstreckung ... - Anwaltskanzlei K. Roth

http://kanzlei-roth.de/media/BGHVZB17608.pdf
14.05.2009 - BGB §§ 2044 Abs. 1, 2204 Abs.1, 2211, 2214, 751; ZVG § 180. Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers schließt die Anordnung der Versteige- rung eines Grundstücks zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an einem der. Testamentsvollstreck

Juristisches Repetitorium hemmer

https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/20__ErbR.pdf
BGB. I. Verfügungsberechtigung § 2205 S. 2 BGB. II. Verpflichtungsermächtigung § 2206 BGB. III. Verfügungsbeschränkung der Erben gem. § 2211 BGB. Die Verfügung von Erben sind somit unwirksam. Jedoch ist ein gutgläubiger Erwerb gem. § 2211 II BGB mögl., w


Webseiten zum Paragraphen

§ 2211 BGB Verfügungsbeschränkung des Erben - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2211-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2211 BGB Verfügungsbeschränkung des Erben - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

§ 2211 BGB, Verfügungsbeschränkung des Erben - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/2211
(1) Über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand kann der Erbe nicht verfügen. (2) Die Vorschriften zu Gunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung. § 2

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2211 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Gesetzestext (1) Über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand kann der Erbe nicht verfügen. (2) Die Vorschriften zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende An

§ 2211 BGB - Verfügungsbeschränkung des Erben - openJur

https://openjur.de/g/bgb/2211.html
2211 Verfügungsbeschränkung des Erben →. (1) Über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand kann der Erbe nicht verfügen. (2) Die Vorschriften zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herlei

§ 2211 BGB: Testamentsvollstreckung, Verfügungsbeschränkung des ...

https://erbrecht-abc.info/testamentsvollstreckung-verfuegungsbeschraenkung-des-...
(1) Über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand kann der Erbe nicht verfügen. (2) Die Vorschriften zu Gunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 6: Testamentsvollstrecker › § 2211

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2211 BGB
    § 2211 Abs. 1 BGB oder § 2211 Abs. I BGB
    § 2211 Abs. 2 BGB oder § 2211 Abs. II BGB

  • Werbung