Der Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses übertragen, ohne ihm andere Aufgaben als die Verwaltung zuzuweisen; er kann auch anordnen, dass der Testamentsvollstrecker die Verwaltung nach der Erledigung der ihm sonst zugewiesenen Aufgaben fortzuführen hat. Im Zweifel ist anzunehmen, dass einem solchen Testamentsvollstrecker die in § 2207 bezeichnete Ermächtigung erteilt ist.
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https://www.oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/3-W-12-026%2Banonym...
08.03.2010, durch das die Beschwerdeführerin zur Testamentsvollstreckerin bestellt wurde, heißt es u.a: „Verwaltungsvollstreckung gemäß § 2209 S.1, 1. Halbsatz BGB ist angeordnet.“ Mit notariellem Grundstückskaufvertrag des Notars W. vom 30.11.2011 (UR-N
http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-5-6-2004.pdf
nur für die Verwaltungsvollstreckung (§ 2209 BGB) und zwar für jede Form der Verwaltungsvollstreckung. Die Vorschrift des § 2210 BGB gilt nicht für die normale Testaments- vollstreckung mit den sich aus § 2205 BGB ergebenden. Rechten. Hier endet die Test
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Internationales-Privatrecht-Internat...
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 11: Internationales Privatrecht, Internationales .... beherrscht.242 Es fragt sich aber, ob das Verbot des § 311 b Abs. 4 BGB so essentiell für die ... Privatrechts: Außervertragliches Schuld- und
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/022/1802209.pdf
Drucksache 18/2209. 18. Wahlperiode. 22.07.2014. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des .... Persönlichkeitsrecht, das als „sonstiges Recht“ nach § 823 des Bürgerlichen Ge- setzbuchs (BGB) deliktisch geschützt ist und u. a. zu Abw
https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/44/vorlesung-15-06-2011.pdf
15.06.2011 - 1. Übersicht. ▻ Abwicklungsvollstreckung, §§ 2203 bis 2207 BGB. ▻ Verwaltungsvollstreckung, § 2209 Satz. 1 BGB. ▻ Dauervollstreckung, § 2209 Satz 1, 2. Halbsatz BGB. ▻ Vermächtnisvollstreckung, § 2223 BGB. ▻ Testamentsvollstrecker mit beschr
http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-6/Dauervollstreckung/Definitio...
17.11.2014 - 2209 Dauervollstreckung. Der Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses übertragen, ohne ihm andere Aufgaben als die Verwaltung zuzuweisen; er kann auch anordnen, dass der Testamentsvollstrecker die Verwaltung
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2209-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2209 BGB Dauervollstreckung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://erbrecht-abc.info/dauervollstreckung/
Gesetzestext: Der Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses übertragen, ohne ihm andere Aufgaben als die Verwaltung zuzuweisen; er kann auch anordnen, dass der Testamentsvollstrecker die Verwaltung nach der Erledigung der
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Die Anordnung der Verwaltungs- und Dauervollstreckung erfolgt entweder durch den Erblasser i.R.d. letztwilligen Verfügung ausdrücklich oder aber (qua Auslegung) konkludent, wobei wegen der Einschränkung durch § 2209 BGB ein strenger Maßstab anzulegen ist
http://www.erbrecht-heute.de/Dauervollstreckung.html
Die Regelungen zur Dauervollstreckung stehen im § 2209 des BGB, demnach kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestellen ...