§ 2155 BGB, Gattungsvermächtnis
Paragraph 2155 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat der Erblasser die vermachte Sache nur der Gattung nach bestimmt, so ist eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache zu leisten.


(2) Ist die Bestimmung der Sache dem Bedachten oder einem Dritten übertragen, so finden die nach § 2154 für die Wahl des Dritten geltenden Vorschriften Anwendung.


(3) Entspricht die von dem Bedachten oder dem Dritten getroffene Bestimmung den Verhältnissen des Bedachten offenbar nicht, so hat der Beschwerte so zu leisten, wie wenn der Erblasser über die Bestimmung der Sache keine Anordnung getroffen hätte.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

6: Gewillkürte Erbfolge III – Inhalt des Testaments - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung6.pdf
Typenzwang, §§ 1937 ff. BGB. -. Gesetzliche Zulässigkeit der letztwilligen Verfügung. (z.B. im Hinblick auf den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge). -. Testamentarische und gesetzliche Erbfolge auch nebeneinander möglich. 2. Erbeinsetzung, §§ 1937, 2087

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69193984/zrV_2017_skript5.pdf
Teilungsanordnungen, § 2048 S. 1 BGB b) Bestimmungsrecht des Beschwerten oder Dritter, §§ 2151, 2153 BGB c) Wahlvermächtnis, § 2152 BGB d) Gattungsvermächtnis, § 2155 BGB e) Zweckvermächtnis, § 2156 BGB f) Verschaffungsvermächtnis, §§ 2169, 2170 BGB. 7.

Das Vermächtnis – ein Gestaltungsjuwel - IWW

https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/vermaechtnis-das-vermaechtnis-ein-gesta...
Gattungsvermächtnis, §§ 2155, 2182, 2183 BGB: Die zugewandte Sache ist nur der Gattung nach bestimmt;. „▫ Zweckvermächtnis, § 2156 BGB: Aufgrund einer Zweckbestimmung des Erblas- sers bestimmt der Beschwerte oder ein Dritter den Vermächtnisgegenstand;. „

Wer trägt die Bestattungskosten?

https://www.rue94.de/cmshandler/download/id.14/bestattungskosten.pdf
Grundsätzlich trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Es handelt sich um eine sogenannte Nachlassverbindlichkeit im Sinne von § 1967 BGB (vergl. z.B. OVG Münster, NJW 1998, 2155), die die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung umfasst. D

Überblick Das Buch 4 des FamFG behandelt die ... - Nomos Shop

http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832933524_lese03.pdf
Überblick. Das Buch 4 des FamFG behandelt die Nachlass- und Teilungssachen. Wie bereits zu. Zeiten des FGG ist auch weiterhin das Verfahrensrecht in Nachlasssachen nicht voll- ständig in der Verfahrensordnung, sondern zu einem ganz erheblichen Teil im 5.


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2155 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Dem Wortlaut des § 2155 BGB nach kann sich die Gattungsschuld nur auf körperliche Sachen beziehen. Dabei kann es sich sowohl um vertretbare Sachen oder unvertretbare Sachen handeln. Auch wenn § 2155 BGB seinem Wortlaut nach nur auf Sachen i.S.v. § 90 BGB

BGB § 2155 Gattungsvermächtnis - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2155/
2155 Gattungsvermächtnis. (1) Hat der Erblasser die vermachte Sache nur der Gattung nach bestimmt, so ist eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache zu leisten. (2) Ist die Bestimmung der Sache dem Bedachten oder einem Dritten übertragen, s

§§ 2153 bis 2155 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?a=2153-2155&ag=6597
(1) 1Der Erblasser kann mehrere mit einem Vermächtnis in der Weise bedenken, dass der Beschwerte oder ein Dritter zu bestimmen hat, was jeder von dem vermachten Gegenstand erhalten soll. 2Die Bestimmung erfolgt nach § 2151 Abs. 2. (2) 1Kann der Beschwert

Sammlung Sächsisches BGB

http://www.saechsisches-bgb.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?doc.hl=1...
Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 2159 SächsBGB, § 2155 SächsBGB, § 2156 SächsBGB, § 2157 SächsBGB, § 2161 SächsBGB ... mehr. Fundstelle: Hattenhauer/Schäfer, Sächsisches BGB, §§ 2155-2165 ...

Titel 4 Vermächtnis (§§ 2147 - 2191)- MeinRechtsportal.de

http://www.meinrechtsportal.de/gesetze/gesetze-des-zivilrechts/bgb/erbrecht/abs...
2149 BGB Vermächtnis an die gesetzlichen Erben · § 2150 BGB Vorausvermächtnis · § 2151 BGB Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren Bedachten · § 2152 BGB Wahlweise Bedachte · § 2153 BGB Bestimmung der Anteile · § 2154 BGB Wahlver


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 4: Vermächtnis › § 2155

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2155 BGB
    § 2155 Abs. 1 BGB oder § 2155 Abs. I BGB
    § 2155 Abs. 2 BGB oder § 2155 Abs. II BGB
    § 2155 Abs. 3 BGB oder § 2155 Abs. III BGB

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