§ 2156 BGB, Zweckvermächtnis
Paragraph 2156 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses, dessen Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen. Auf ein solches Vermächtnis finden die Vorschriften der §§ 315 bis 319 entsprechende Anwendung.


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9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

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c) Ausnahmen aa) Vermächtnis mit mehreren Bedachten, § 2151 BGB bb) Zweckvermächtnis, § 2156 BGB cc) Auflagenbegünstigter, § 2193 BGB dd) Auswahl des Testamentsvollstreckers, §§ 2198, 2200 BGB ee) Auseinandersetzung zwischen Miterben, § 2048 S. 2 BGB. Fa

Erbrecht Vorlesung 7 - Uni Trier

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Typenzwang, §§ 1937 ff. BGB. -. Gesetzliche Zulässigkeit der letztwilligen Verfügung. (z.B. im Hinblick auf den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge). -. Testamentarische und gesetzliche Erbfolge auch nebeneinander möglich. 2. Erbeinsetzung, §§ 1937, 2087

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06.03.2012 - 2065 Abs. 2 BGB muss der Erblasser seinen Erben höchstpersönlich bestimmen.136 Eine. Abmilderung besteht bei einem Zweckvermächtnis mit einem Bestimmungsrecht (§§ 2151,. 2156 BGB). Ein Dritter hat seine Entscheidung nach billigem Ermessen zu

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Gesetzestext § 2156 BGB Zweckvermächtnis - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

§ 2156 BGB Zweckvermächtnis Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93828.htm
Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses, dessen Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen. Auf ein solches Vermächtnis finden die Vorschriften.

§§ 2154 bis 2156 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2156 BGB
    § 2156 Abs. 1 BGB oder § 2156 Abs. I BGB

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