§ 2142 BGB, Ausschlagung der Nacherbschaft
Paragraph 2142 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Nacherbe kann die Erbschaft ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist.


(2) Schlägt der Nacherbe die Erbschaft aus, so verbleibt sie dem Vorerben, soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.


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13.06.2014 - BGB §§ 2142 Abs. 2, 2126. Folgen der Ausschlagung durch den Nacherben. I. Sachverhalt. Ein Erblasser hat seine Lebensgefährtin zur befreiten Vorerbin eingesetzt, hinsichtlich von. Immobilien zur beschränkten Vorerbin. Nacherben sind die beid

Erbrecht - Beck Shop

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03.03.2014 - aber den Anfall der Erbschaft, so dass es gerechtfertigt ist, wie beim Nacherben (§ 2142 I BGB) auch dem Ersatzerben die Möglichkeit der Ausschlagung einzuräumen, selbst wenn der vorberufene Erbe noch nicht weggefallen ist und es damit event

Erbrecht in der Praxis - Redeker Sellner Dahs

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12.01.2011 - Einsetzung als Nacherbe, § 2306 Abs. 2 BGB. – Annahme oder Ausschlagung (§ 2142 BGB)?. → Abwägungsvorgang. – Vorsicht: Verjährung, § 2332 BGB, OLG Schleswig NJW. 1961, 1930 ...

Die Ermächtigung des Vorerben zur Einflussnahme ... - Cuvillier Verlag

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welche der Nacherbe - auch bei aufschiebend beding- ter oder befristeter Nacherbschaft. 68. - gem. § 2142 Abs. 1 BGB sogleich nach dem Erb- fall erklären kann. Ebenso kann der Nacherbe die Erbschaft bereits ab dem Erbfall und vor dem Eintritt des Nacherb

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Ausfenäguvs: Oberlandesgericht. Dresden. Aktenzeichen: 14 U 2293/05. 5 O 2142/05 LG Leipzig. Verkündet am 07.03.2006. Die Urkundsbeamtin: Justizsekretärin. IM NAMEN DES VOLKES. URTEIL. In dem Rechtsstreit. — _ — GmbH,. Klägerin und Berufungsklägerin l. P


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2142 ... - Haufe

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2142 BGB erwähnt die Annahme der Nacherbschaft nicht, es ist jedoch allg. Meinung, dass sie ebenso wie die Ausschlagung möglich ist und dass auch insoweit § 1946 BGB gilt. Die Annahme der Nacherbschaft kann demnach ebenfalls bereits ab dem Erbfall erklär

Ausschlagung der Erbschaft durch den Nacherben - Erbrecht-Ratgeber

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2142 Ausschlagung der Nacherbschaft. (1) Der Nacherbe kann die Erbschaft ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist. (2) Schlägt der Nacherbe die Erbschaft aus, so verbleibt sie dem Vorerben, soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.

BGB § 2142 Ausschlagung der Nacherbschaft - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2142/
2142 Ausschlagung der Nacherbschaft. (1) Der Nacherbe kann die Erbschaft ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist. (2) Schlägt der Nacherbe die Erbschaft aus, so verbleibt sie dem Vorerben, soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. Fund

§ 2142 BGB Ausschlagung der Nacherbschaft - Erbrecht

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Gesetzestext § 2142 BGB Ausschlagung der Nacherbschaft - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 3: Einsetzung eines Nacherben › § 2142

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2142 BGB
    § 2142 Abs. 1 BGB oder § 2142 Abs. I BGB
    § 2142 Abs. 2 BGB oder § 2142 Abs. II BGB

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