(1) Die Vorschriften über die Beschränkung der Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten gelten auch für den Nacherben; an die Stelle des Nachlasses tritt dasjenige, was der Nacherbe aus der Erbschaft erlangt, mit Einschluss der ihm gegen den Vorerben als solchen zustehenden Ansprüche.
(2) Das von dem Vorerben errichtete Inventar kommt auch dem Nacherben zustatten.
(3) Der Nacherbe kann sich dem Vorerben gegenüber auf die Beschränkung seiner Haftung auch dann berufen, wenn er den übrigen Nachlassgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet.
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http://www.zimmermann-notar-rostock.de/caw2_maklerrecht/5_S_9309.pdf
30.12.2009 - 2144 BGB nicht um eine Anspruchsgrundlage. Vielmehr folgt bereits aus der. Vorschrift des § 1967 BGB, dass der Nacherbe auch für. Nachlassverbindlichkeiten haftet (vgl. Palandt, § 2144 Rn.2). Die Vorschrift des§ http://www.justiz.nrw.de/nrwe
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/38d0dd45-ef03-486c-b2c5-9f60e9754184/anspruch...
04.04.2000 - 2144) aus § 444 BGB analog die Pflicht des Verkäufers zur Herausgabe der statischen Be- rechnungen mit Prüfprotokoll und der Bewehrungspläne hergeleitet. Das AG Traunstein. (NJW-RR 1989, 598) hat § 444 BGB analog auf die Pflicht zur Herausga
https://www.heckler-steuerkanzlei.de/wp-content/uploads/2017/01/Merkblatt-43-Er...
lassers auf den Erben über (Grundsatz der unbeschränkten. Haftung und Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 Bürgerliches. Gesetzbuch – BGB). Der Erbe haftet mithin als gesetzlicher oder gewillkürter Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. (§ 1967 Abs. 1 BGB). Fü
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des Münchener Kommentars zum BGB. Band 1: Einleitung und Allgemeiner Teil. §§ 1–240 · ProstG · AGG. Redakteur: Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker. Band 2: Schuldrecht · Allgemeiner Teil. §§ 241–432. Redakteur: Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr
https://www.nrcs.usda.gov/Internet/FSE_MANUSCRIPTS/pennsylvania/PA001/0/maps/ab...
BgB. Lc. LeB. W. Bo. PcB. PcB. PcB. Rw. PoB. ReB. LhC. YORK. C. OUNTY. YORK. C. OUNTY. EAST BERLIN. Abbottstown. Mummerts Church. Adams County. Fair Grounds. 29. E. 3 000m. 39. E. 3 000m. 303. 313. 323. 333. 343. 353. 363. 373. 383. 16. N. 44 000m. 26. N
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Gesetzestext (1) Die Vorschriften über die Beschränkung der Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten gelten auch für den Nacherben; an die Stelle des Nachlasses tritt dasjenige, was der Nacherbe aus der Erbschaft erlangt, mit Einschluss der ih
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2144/
20.07.2017 - 2144 Haftung des Nacherben für Nachlassverbindlichkeiten. (1) Die Vorschriften über die Beschränkung der Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten gelten auch für den Nacherben; an die Stelle des Nachlasses tritt dasjenige, was der
https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/bgb/2144.htm
2144 Haftung des Nacherben für Nachlassverbindlichkeiten. (1) Die Vorschriften über die Beschränkung der Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten gelten auch für den Nacherben; an die Stelle des Nachlasses tritt dasjenige, was der Nacherbe aus
https://www.zip-online.de/heft-45-2009/zip-2009-2144-kein-schuldvorwurf-gegen-a...
... Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2009RechtsprechungBank- und KreditsicherungsrechtBGB §§ 276, 280Kein Schuldvorwurf gegen Anlageberater wegen Empfehlung eines Medienfonds im Jahr 2001 ohne Hinweis auf ProvisionszahlungBGB§ 276BGB§ 280O
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-118207?hl...
BGB-InfoV § 1. Leitsätze: 1. Die vorvertragliche Aufklärungspflicht einer Treuhandkommanditistin aus dem Treuhandvertrag beschränkt sich nicht auf regelwidrige Auffälligkeiten. (Rn. 16) (redaktioneller Leitsatz). 2. Für die Beurteilung, ob ein Prospekt u