(1) Zur Anfechtung ist derjenige berechtigt, welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde.
(2) Bezieht sich in den Fällen des § 2078 der Irrtum nur auf eine bestimmte Person und ist diese anfechtungsberechtigt oder würde sie anfechtungsberechtigt sein, wenn sie zur Zeit des Erbfalls gelebt hätte, so ist ein anderer zur Anfechtung nicht berechtigt.
(3) Im Falle des § 2079 steht das Anfechtungsrecht nur dem Pflichtteilsberechtigten zu.
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http://www.ruhr-uni-bochum.de/universalis/bigev/gzerbrecht.doc
Berechtigt hierzu sind die gesetzlichen Erben, denen die Testamentsaufhebung zu Gute kommen würde (§ 2080 BGB). Angefochten werden kann, wenn sich der Erblasser bei der Erbeinsetzung geirrt hat oder bedroht worden ist. Das Übergehen eines Pflichtteilsber
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung8.pdf
anderweitigen Testierens. 4. Vornahme der Anfechtung a) Anfechtungsberechtigte, § 2080 BGB aa) Unmittelbar Begünstigter, § 2080 Abs. 1 BGB. -. Erbeinsetzung: der ohne die Verfügung zum Erbe Berufene. (aufgrund Gesetzes oder früheren Testaments). -. Vermä
https://www.jura.uni-frankfurt.de/69359535/zrV_2017_skript6.pdf
BGB a) Merkmale b) Anfechtungsgründe im Einzelnen aa) Erklärungs- und Inhaltsirrtum, § 2078 Abs. 1 BGB bb) Motivirrtum, § 2078 Abs. 2 BGB cc) Widerrechtliche Drohung, § 2078 Abs. 2 BGB dd) Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079 BGB. 4. Vornahm
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/RepFamErb10/RepFamErb-5.pdf
16.07.2010 - Anfechtung nicht durch den. Erklärenden, sondern durch die nach §. 2080 BGB berechtigten Dritten. 2080 BGB berechtigten Dritten. • Sonderregelung in §§ 2078 f. BGB. –Nach § 2078 Abs. 2 BGB berechtigt auch der Motivirrtum zur Anfechtung. – §
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/20__ErbR.pdf
Die Anfechtung, §§ 2078 ff. BGB. I. Allgemein → Anf.regeln gehen §§ 119 ff. BGB vor. II. Anfechtungsberechtigung, § 2080 I BGB. → jeder, dem die Aufhebung unmittelbar zugute kommt. III. Anfechtungsgegner, § 2081 I BGB. → der zunächst Bevorteilte, aber i.
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Brox-Erbrecht-9783800641499_03052012083...
gung unmittelbar zustatten kommen würde (§ 2080 I) .... 2285, 2080) cc) Anfechtungserklärung. Formfreie Willenserklärung (bei Anfechtung durch den Erblasser: notarielle Beurkundung, § 2282 III) gegenüber dem .... der Sittenwidrigkeit nach § 138 I BGB, Ac
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Sinn der Regelung des § 2080 BGB ist der Schutz der Rechtsposition dessen, der von der Verfügung betroffen ist, wobei zunächst festzustellen ist, dass § 2080 BGB nur auf eine Anfechtung nach dem Erbfall anwendbar ist. Ein Einzeltestament kann vom Erblass
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2080/
20.07.2017 - 2080 Anfechtungsberechtigte. (1) Zur Anfechtung ist derjenige berechtigt, welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde. (2) Bezieht sich in den Fällen des § 2078 der Irrtum nur auf eine bestimmte Perso
https://www.lecturio.de/magazin/verfuegung-von-todes-wegen/
21.12.2014 - Anfechtungsberechtigung. Die Anfechtungsberechtigung ergibt sich aus § 2080 BGB. Anfechtungsberechtigt ist gem. § 2080 Abs. 1 BGB dem Grunde nach jeder, dem aus der Anfechtung der letztwilligen Verfügung ein Vorteil erwachsen würde, meistens
http://katalog.ub.uni-heidelberg.de/titel/66625709
Verfasser: Utsch, Emil · i. Titel: Wer ist nach Paragraph 2080 B. G. B. anfechtungsberechtigt? Verf.angabe: Emil Utsch. Verlagsort: Münden. Jahr: 1907. Umfang: 80 S. Hochschulschrift: Zugl.: Heidelberg, Univ., Diss., 1907. Sprache: ger. RVK-Notation: PD
https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/anfechtung-einer-letztwilligen-verfuegung
Gemäß § 2080 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist derjenige anfechtungsberechtigt, dem die Aufhebung eines Testaments oder eines Erbvertrages unmittelbar zugutekäme. Anfechtungsberechtigte sind daher beispielsweise gesetzliche Erben, Ersatzerb