§ 2080 BGB, Anfechtungsberechtigte
Paragraph 2080 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Zur Anfechtung ist derjenige berechtigt, welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde.


(2) Bezieht sich in den Fällen des § 2078 der Irrtum nur auf eine bestimmte Person und ist diese anfechtungsberechtigt oder würde sie anfechtungsberechtigt sein, wenn sie zur Zeit des Erbfalls gelebt hätte, so ist ein anderer zur Anfechtung nicht berechtigt.


(3) Im Falle des § 2079 steht das Anfechtungsrecht nur dem Pflichtteilsberechtigten zu.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Grundzüge des Erb- und Erbschaftsteuerrechts - Ruhr-Universität ...

http://www.ruhr-uni-bochum.de/universalis/bigev/gzerbrecht.doc
Berechtigt hierzu sind die gesetzlichen Erben, denen die Testamentsaufhebung zu Gute kommen würde (§ 2080 BGB). Angefochten werden kann, wenn sich der Erblasser bei der Erbeinsetzung geirrt hat oder bedroht worden ist. Das Übergehen eines Pflichtteilsber


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8: Gewillkürte Erbfolge V – Unwirksamkeit und ... - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung8.pdf
anderweitigen Testierens. 4. Vornahme der Anfechtung a) Anfechtungsberechtigte, § 2080 BGB aa) Unmittelbar Begünstigter, § 2080 Abs. 1 BGB. -. Erbeinsetzung: der ohne die Verfügung zum Erbe Berufene. (aufgrund Gesetzes oder früheren Testaments). -. Vermä

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69359535/zrV_2017_skript6.pdf
BGB a) Merkmale b) Anfechtungsgründe im Einzelnen aa) Erklärungs- und Inhaltsirrtum, § 2078 Abs. 1 BGB bb) Motivirrtum, § 2078 Abs. 2 BGB cc) Widerrechtliche Drohung, § 2078 Abs. 2 BGB dd) Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079 BGB. 4. Vornahm

Familien- und Erbrecht - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/RepFamErb10/RepFamErb-5.pdf
16.07.2010 - Anfechtung nicht durch den. Erklärenden, sondern durch die nach §. 2080 BGB berechtigten Dritten. 2080 BGB berechtigten Dritten. • Sonderregelung in §§ 2078 f. BGB. –Nach § 2078 Abs. 2 BGB berechtigt auch der Motivirrtum zur Anfechtung. – §

Juristisches Repetitorium hemmer

https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/20__ErbR.pdf
Die Anfechtung, §§ 2078 ff. BGB. I. Allgemein → Anf.regeln gehen §§ 119 ff. BGB vor. II. Anfechtungsberechtigung, § 2080 I BGB. → jeder, dem die Aufhebung unmittelbar zugute kommt. III. Anfechtungsgegner, § 2081 I BGB. → der zunächst Bevorteilte, aber i.

Erbrecht - Brox / Walker, Leseprobe - Verlag Franz Vahlen GmbH

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Brox-Erbrecht-9783800641499_03052012083...
gung unmittelbar zustatten kommen würde (§ 2080 I) .... 2285, 2080) cc) Anfechtungserklärung. Formfreie Willenserklärung (bei Anfechtung durch den Erblasser: notarielle Beurkundung, § 2282 III) gegenüber dem .... der Sittenwidrigkeit nach § 138 I BGB, Ac


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2080 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Sinn der Regelung des § 2080 BGB ist der Schutz der Rechtsposition dessen, der von der Verfügung betroffen ist, wobei zunächst festzustellen ist, dass § 2080 BGB nur auf eine Anfechtung nach dem Erbfall anwendbar ist. Ein Einzeltestament kann vom Erblass

BGB § 2080 Anfechtungsberechtigte - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2080/
20.07.2017 - 2080 Anfechtungsberechtigte. (1) Zur Anfechtung ist derjenige berechtigt, welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde. (2) Bezieht sich in den Fällen des § 2078 der Irrtum nur auf eine bestimmte Perso

Verfügung von Todes wegen - Das sollten Juristen wissen - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/verfuegung-von-todes-wegen/
21.12.2014 - Anfechtungsberechtigung. Die Anfechtungsberechtigung ergibt sich aus § 2080 BGB. Anfechtungsberechtigt ist gem. § 2080 Abs. 1 BGB dem Grunde nach jeder, dem aus der Anfechtung der letztwilligen Verfügung ein Vorteil erwachsen würde, meistens

HEIDI: Utsch, Emil: Wer ist nach Paragraph 2080 B. G. B. ...

http://katalog.ub.uni-heidelberg.de/titel/66625709
Verfasser: Utsch, Emil · i. Titel: Wer ist nach Paragraph 2080 B. G. B. anfechtungsberechtigt? Verf.angabe: Emil Utsch. Verlagsort: Münden. Jahr: 1907. Umfang: 80 S. Hochschulschrift: Zugl.: Heidelberg, Univ., Diss., 1907. Sprache: ger. RVK-Notation: PD

Anfechtung letztwillige Verfügung | Rechtslexikon Erbrecht

https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/anfechtung-einer-letztwilligen-verfuegung
Gemäß § 2080 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist derjenige anfechtungsberechtigt, dem die Aufhebung eines Testaments oder eines Erbvertrages unmittelbar zugutekäme. Anfechtungsberechtigte sind daher beispielsweise gesetzliche Erben, Ersatzerb


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 1: Allgemeine Vorschriften › § 2080

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2080 BGB
    § 2080 Abs. 1 BGB oder § 2080 Abs. I BGB
    § 2080 Abs. 2 BGB oder § 2080 Abs. II BGB
    § 2080 Abs. 3 BGB oder § 2080 Abs. III BGB

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