§ 2078 BGB, Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung
Paragraph 2078 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde.


(2) Das Gleiche gilt, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist.


(3) Die Vorschrift des § 122 findet keine Anwendung.


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Dissertation Manfred Reich Endfassung - OPUS Würzburg

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2146 BGB. Kallimopoulos, Georgios D.: Die Simulation im bürger- lichen Recht, 1966. Keuk, Brigitte: Der Erblasserwille post testamentum und die Auslegung des Testaments, 1965. Keymer, Dietrich: Die Anfechtung nach § 2078 Absatz 2. BGB und die Lehre von d

Erbrecht - Brox / Walker, Leseprobe - Verlag Franz Vahlen GmbH

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11.05.2015 - (1) Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenn

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Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Anfechtung eines Testaments, §§ 142 I, 2078 ff. BGB' im Bereich 'Erbrecht'

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2281 Anfechtung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Für die Anfechtung verweist § 2281 BGB auf §§ 2078, 2079 BGB, wobei die §§ 2281–2285 BGB zu beachten sind; ergänzend kann auch auf die allg. Vorschriften der §§ 119 ff., 142 ff. BGB zurückgegriffen werden. Entsprechende Anwendung finden die §§ 2281–2285


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 1: Allgemeine Vorschriften › § 2078

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2078 BGB
    § 2078 Abs. 1 BGB oder § 2078 Abs. I BGB
    § 2078 Abs. 2 BGB oder § 2078 Abs. II BGB
    § 2078 Abs. 3 BGB oder § 2078 Abs. III BGB

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