(1) Fällt ein Abkömmling, der als Erbe zur Ausgleichung verpflichtet sein würde, vor oder nach dem Erbfall weg, so ist wegen der ihm gemachten Zuwendungen der an seine Stelle tretende Abkömmling zur Ausgleichung verpflichtet.
(2) Hat der Erblasser für den wegfallenden Abkömmling einen Ersatzerben eingesetzt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dieser nicht mehr erhalten soll, als der Abkömmling unter Berücksichtigung der Ausgleichungspflicht erhalten würde.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Erbrecht-1922-2385-27-35-Beurk...
Auseinandersetzung unter Abkömmlingen. Einl. 57. – Ausgleichungslast 2051 2 ff. – Ausgleichungspflicht 2050 1 ff.; 2055 1 f. – Auslegung, ergänzende 2069 38 f. – Ausschließung entfernterer Abkömmlinge. 1938 4 ff. – Begriff 1924 3; 2303 26. – Ehegatte, er
http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-3-2010.pdf
Fröhler, Erbausgleichung und Pflichtteilsanrechnung. BWNotZ 3/2010. 28. Staudinger/Werner, aaO, § 2050 BGB Rz. 18. 29. Staudinger/Werner, aaO, § 2055 BGB Rz. 10. 30. Palandt/Edenhofer, aaO, § 2051 BGB Rz. 2: ist ein Abkömmling Ersatzerbe, hat Abs. 1 Vorr
http://www.dhbw.de/fileadmin/user/public/SPARCHIV/2017/Mosbach/Holztechnik/Moeb...
01.09.2017 - Wahlpflichtfach (T2HT2051). Studienbereich Technik ... T2HT2051. Deutsch. Wahlpflichtfach. Verortung des Moduls im Studienverlauf. Moduldauer. Modulart. Voraussetzungen für die Teilnahme. Semester. 2. Lokales Profilmodul ... öffentliches Rec
https://www.justiz.sachsen.de/lag/download/1Sa36-14.pdf
November 2013 – 4 Ca 2051/13 – wird auf Kosten der Klägerin. z u r ü c k g e w i e s e n . Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: Die nicht tarifgebundenen ... stätte nach Maßgabe des § 613 a BGB fortsetzt. In § 2 Abs. 1 des Personalüberlei- tun
http://www.buergerstiftung-region-lauenburg.de/Buergerstiftung_Region_Lauenburg...
31.12.2014 - Die weiteren Vorstandsmitglieder werden für die Dau- er von fünf Jahren bestellt. Wiederbestellungen, auch mehrmalige sind zulässig. Die erste Be- stellung erfolgt durch die Stifter, die nachfolgenden durch das Stiftungskuratorium (§ 8 Abs.
http://www.iww.de/erbbstg/archiv/pflichtteil--2315-bgb-anrechnung-von-schenkung...
01.05.2007 - Praxishinweis. Eine Anrechnungsbestimmung wirkt gemäß § 2315 Abs. 3 BGB und § 2051 Abs. 1 BGB auch für Abkömmlinge des Pflichtteilsberechtigten, es sei denn, der Erblasser ordnet Gegenteiliges an.
http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-5/Anrechnung-von-Zuwendungen-auf-den-P...
15.12.2014 - (2) Der Wert der Zuwendung wird bei der Bestimmung des Pflichtteils dem Nachlass hinzugerechnet. Der Wert bestimmt sich nach der Zeit, zu welcher die Zuwendung erfolgt ist. (3) Ist der Pflichtteilsberechtigte ein Abkömmling des Erblassers, s
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Abkömmling ist und die Einsetzung insoweit (und nur insoweit, vgl. § 2085 BGB) unwirksam, als sie darauf zielt, ihm einen Vorteil zu verschaffen, gilt subsidiär gesetzliche Erbfolge. Da § 2051 BGB ohnehin nur greift, wenn die letztwillige Verfügung Quote
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2051/
20.07.2017 - 2051 Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings. (1) Fällt ein Abkömmling, der als Erbe zur Ausgleichung verpflichtet sein würde, vor oder nach dem Erbfall weg, so ist wegen der ihm gemachten Zuwendungen der an seine Stelle tretende
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93722.htm
(1) Fällt ein Abkömmling, der als Erbe zur Ausgleichung verpflichtet sein würde, vor oder nach dem Erbfall weg, so ist wegen der ihm gemachten Zuwendungen der an seine Stelle tretende Abkömmling zur Ausgleichung verpflichtet. (2) Hat.