Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen. Er kann insbesondere anordnen, dass die Auseinandersetzung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll. Die von dem Dritten auf Grund der Anordnung getroffene Bestimmung ist für die Erben nicht verbindlich, wenn sie offenbar unbillig ist; die Bestimmung erfolgt in diesem Falle durch Urteil.
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http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung6.pdf
Pflichtteilsentziehung, § 2336 BGB. 7. Widerruf des Testaments, § 2254 BGB. 8. Anordnung der Testamentsvollstreckung, § 2197 BGB. 9. Teilungsanordnungen, § 2048 BGB. 10. Errichtung einer Stiftung, § 83 BGB. 11. Beschränkte Rechtswahl zugunsten des deutsc
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
2048 BGB. Deshalb stellt sich im vorliegenden Fall die Frage, ob die Übernahme des. Hausgrundstücks durch A und B eine Teilungsanordnung oder ein Vorausvermächtnis nach § 2150. BGB erfüllen sollte. Die Abgrenzung zwischen beiden Rechtsinstituten erfolgt
https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017957/zrV_2017_skript12.pdf
Funktion und Ausschluss, § 2044 BGB. 2. Durchführung a) Auseinandersetzungsvertrag, Form b) Dinglicher Vollzug c) Teilungsanordnungen des Erblassers, § 2048 BGB aa) Wertverschiebende Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis bb) Keine dingliche Wirkung, le
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Erbrecht_Vorlesung_6_ppt.pdf
11.06.2015 - die Bestimmung eines Ersatzerben, § 2096 BGB. - die Bestimmung von Vor- und Nacherbschaft, §§ 2100 ff. BGB. - die Aussetzung eines Vermächtnisses, §§ 2147 ff. BGB. - die Bestimmung einer Auflage, §§ 2192 ff. BGB. - die Teilungsanordnung, § 2
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Horn-Testamentsauslegung-97834066296...
06.03.2012 - Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten (§ 2048 BGB).6 Sofern die Erben sich nicht über eine vorzeitige Teilerbauseinandersetzung einigen, erhält der Begünstigte den Ge- genstand erst mit Beendigung der Erbengemeinschaft. Da die Teilungsan
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Nach dem Wortlaut des § 2048 BGB und auch in der Zusammenschau mit den übrigen Vorschriften des BGB ergeben sich keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des möglichen Inhaltes einer Teilungsanordnung. § 2048 BGB ist insoweit äußerst allgemein gefasst. Ebe
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93719.htm
Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen. Er kann insbesondere anordnen, dass die Auseinandersetzung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll. Die von dem Dritten auf Grund der.
https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/...
Teilungsanordnung § 2048 BGB. Eine Teilungsanordnung ist die Bestimmung eines Erblassers für die Auseinandersetzung des Nachlasses. D.h. er kann einzelne Nachlassgegenstände bestimmten Erben zuordnen. Der Erblasser kann insbesondere anordnen, dass die Au
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2048/
Untertitel 1: Rechtsverhältnis der Erben untereinander. § 2048 Teilungsanordnungen des Erblassers. 1Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen. 2Er kann insbesondere anordnen, dass die Auseinandersetzun
http://www.iww.de/erbbstg/archiv/teilungsanordnung-und-vorausvermaechtnis-steue...
Will der Erblasser nicht nur die quotale Beteiligung der Erben an seinem Nachlaß regeln, sondern einzelne Vermögensgegenstände bestimmten Personen zuweisen, so kommen hierfür als erbrechtliche Institute insbesondere die Teilungsanordnung gemäß § 2048 BGB