§ 1975 BGB, Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz
Paragraph 1975 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt sich auf den Nachlass, wenn eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger (Nachlassverwaltung) angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Erbenhaftung - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung15
Wintersemester 2006/2007. Priv.-Doz. Dr. Guido Pfeifer. 52. 2. Ermittlung der Nachlassverbindlichkeiten a) Aufgebotsverfahren, §§ 1970 ff. BGB, §§ 946 ff., 989 ff. ZPO b) Dreimonatseinrede, §§ 2014, 2015 BGB. II. Beschränkbarkeit der Haftung. 1. Nachlass

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017957/zrV_2017_skript12.pdf
Beschränkbarkeit der Haftung. 1. Nachlassverwaltung, § 1975 BGB. 2. Nachlassinsolvenzverfahren, §§ 315 ff. InsO. 3. Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB. III. Die Erbengemeinschaft. 1. Gesamthandsgemeinschaft, vgl. § 2032 Abs. 1 BGB. 2. (Keine) Rechtsfähigkei

Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/c04ac793-b13f-4edf-b055-5c9033fc537a/136126-f...
08.06.2017 - schränkung des § 1975 BGB nicht durchgeführt worden sein sollte (vgl. Münch-. KommBGB/Huber, 7. Aufl. 2017, § 1629a Rn. 19; Behnke, NJW 1998, 3078, 3079;. Staudinger/Coester, BGB, 2015, § 1629a Rn. 26). Da die Erbschaft der Tochter T angefal

zur Begründung einer ordentlichen Kündigung - vhw

https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/11_dokumente/kommentierungen/Kommentie...
01.07.2015 - Die „Pflicht“ zur Begründung einer ordentlichen Kündigung (§ 573 Abs. 3 BGB). - was muss im ... Die ursprüngliche Eigentümerin hatte das Hausgrundstück im Jahr 1975 testamentarisch ihrem Ehemann ... 2135 i.V.m § 1056 BGB) könne der Räumungsa

4. Haftung des Erben nach §27 HGB Gemäß §§1922, 1967 BGB haftet ...

http://www.lbrwr.jura.uni-koeln.de/fileadmin/institute/lbrwr/WS_1112/Handelsrec...
4. Haftung des Erben nach §27 HGB. Gemäß §§1922, 1967 BGB haftet der Erbe für die Schulden des Erblassers. Allerdings kann er diese Haftung beschränken: §§1975, 1990. BGB. Dies gilt nicht, wenn §27 HGB eingreift. Dies gilt dann nicht, wenn die Voraussetz


Webseiten zum Paragraphen

§ 1975 BGB Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1975-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1975 BGB Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1975 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Das Gesetz definiert die Nachlassverwaltung als "eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger" (§ 1975 BGB). Soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist und soweit der besondere Zweck der Einrichtung nicht entgegensteht, fi

§ 1975 BGB Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz Bürgerliches ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93646.htm
Die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt sich auf den Nachlass, wenn eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger (Nachlassverwaltung) angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren.

BGB § 1975 Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1975/
20.07.2017 - 1975 Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz. Die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt sich auf den Nachlass, wenn eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger (Nachlassverwaltung) angeor

Haftung des Erben - Rat vom Fachanwalt | Erbrecht München

https://www.raklinger.de/haftung_des_erben.html
Welchen Zweck hat die Nachlassverwaltung? Die Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB) ist für Fälle gedacht, in denen der Nachlass zwar nicht überschuldet erscheint, in denen aber der Erbe die Mühe der Abwicklung und die Gefahr einer Inanspruchnahme seines eigen


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben › Titel 2: Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten › Untertitel 3: Beschränkung der Haftung des Erben › § 1975

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1975 BGB
    § 1975 Abs. 1 BGB oder § 1975 Abs. I BGB

  • Werbung