§ 1956 BGB, Anfechtung der Fristversäumung
Paragraph 1956 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.


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GUTACHTEN Dokumentnummer: 12139 letzte Aktualisierung - DNotI

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/ac8d1afd-c606-4249-b7fa-23cb895bdbf3/12139.pdf
21.09.2006 - Versäumung der Ausschlagungsfrist als Erklärung der Annahme fingiert, fingiert § 1956. BGB diese Fristversäumung gleichzeitig als „Willenserklärung“, die nach den. Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB angefochten werden kann. Die Anfechtung de

BGH, Beschl. v. 10.6.2015 – IV ZB 39/14 Strobel ... - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2016_1_978.pdf
24.01.2016 - säumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die. Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB. (Amtlicher Leitsatz). BGB §§ 1954, 1956, 121. BGH, Beschl. v. 10.6.2015 – IV ZB 39/14 (KG Berlin; AG. Berlin Mitte)1. I. Einleitu

Erbschaftserwerb - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung13
Kurzfristiges Klärungsbedürfnis. -. Irrtum über Berufungsgrund macht Annahme per se unwirksam,. § 1949 Abs. 1 BGB b) Voraussetzungen aa) Gegenstand der Anfechtung. (1) Annahme einschließlich Annahmefiktion, § 1956 BGB. (2) Ausschlagung bb) Anfechtungsgru

Abgrenzung Schuldverhältnis - Gefälligkeit

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2016/ss/ag-bgbsrat/faelle...
BGB. Der Anspruch scheitert daran, dass zwischen S und G keine Schenkung vorliegt – diese setzt voraus, dass ein Vermögensabfluss bei S stattfinden muss, indem der Schenker dem. Beschenkten Sachen oder ... nis), BGH NJW 1956, S. 1313 (Verleih eines Arbei

Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über die ...

http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(a2nvuen2tirwwlqy0lq3wf4t))/Content/Pdf/Y-30...
28.07.2015 - BGB § 119 Abs. 2, § 1953, § 1954, § 1956. Leitsätze: 1. Die falsche Vorstellung eines Erben, eine gegen den Nachlass gerichtete Forderung sei verjährt, betrifft die Zusammensetzung des Nachlasses hinsichtlich seines Bestandes an Aktiva und P


Webseiten zum Paragraphen

§ 1956 BGB, Anfechtung der Fristversäumung - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1956
Abschnitt 2 – Rechtliche Stellung des Erben → Titel 1 – Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts. Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden. § 1955 BGB, Form der Anfechtun

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1956 Anfechtung der ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Gesetzestext Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden. A. Allgemeines Rz. 1 Für die Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist verweist § 1956 BGB auf sämtliche Anfechtungsmöglichkeiten und -fr

Kommentierung zu § 1956 BGB –Anfechtung der Fristversäumung– im ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-2/Titel-1/Anfechtung-der-Fristversaeu...
Kostenloser online BGB-Kommentar mit Kommentierungen zu wichtigen Paragrafen im Zivilrecht.

§ 1956 BGB Anfechtung der Fristversäumung - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1956-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1956 BGB Anfechtung der Fristversäumung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Ausschlagungsfrist | Der doppelte Irrtum: Anfechtung der Anfechtung ...

http://www.iww.de/erbbstg/fao-fortbildung/ausschlagungsfrist-der-doppelte-irrtu...
28.08.2015 - Bei der Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist gemäß § 1956 BGB sind für die Kausalitätsprüfung des Irrtums für den hypothetischen Kausalverlauf die dem ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben › Titel 1: Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts › § 1956

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1956 BGB
    § 1956 Abs. 1 BGB oder § 1956 Abs. I BGB

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