(1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag berechtigt und verpflichtet.
(2) Verfügt der Erbe vor der Ausschlagung über einen Nachlassgegenstand, so wird die Wirksamkeit der Verfügung durch die Ausschlagung nicht berührt, wenn die Verfügung nicht ohne Nachteil für den Nachlass verschoben werden konnte.
(3) Ein Rechtsgeschäft, das gegenüber dem Erben als solchem vorgenommen werden muss, bleibt, wenn es vor der Ausschlagung dem Ausschlagenden gegenüber vorgenommen wird, auch nach der Ausschlagung wirksam.
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http://www.antidiskriminierungsforum.eu/fileadmin/Downloads/Referat_Kinderrecht...
1922 jedes deutsche Kind Recht auf Erziehung; 1959 wurde der §1631 Abs. 2 BGB im Zuge des Gleichberechtigungsgesetzes gestrichen; 1980 „elterliche Gewalt“ ersetzt durch „elterliche Sorge“; 1990 werden Kinder eigene Rechte durch das neue Kinder- und Jugen
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
verübt, noch ist die Sache als abhanden gekommen anzusehen, so dass bereits erfolgte. Veräußerungen nicht an § 935 scheitern.12. 9 Brox/Walker, ErbR, 23. Aufl. 2009, Rn. 309. 10 Vgl. Staudinger/Marotzke, 2008, § 1959 Rn. 12. 11 HK-BGB/Hoeren, 6. Aufl. 20
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02110100/Materialien/WS_2009_2010/Sa...
nach § 1924 Abs. 1 BGB Alleinerbe des E geworden. Frage 2: Anspruch von B gegen R auf Herausgabe der Skulptur. 1. aus § 631 Abs. 1 BGB der von A und R abgeschlossene Werkvertrag über die Restauration der. Skulptur entfaltet keine Wirkung gegenüber B; nac
http://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Material_SS_08/Loesung_Erb_Nr...
und die Erbschaft behalten will (Pal. §. 1943 Rn. 2); Verfügung über einen. Einzelgegenstand des Nachlasses kann. Annahme sein, muss es aber nicht, arg. §. 1959 II (Pal. § 1943 Rn. 3). Hier mangels weiterer Anhaltspunkte (-) (aA vertretbar) o Rechtsfolge
https://www.lifeandlaw.de/downloads/7_2009_I_Examensreport_Bayern.pdf
1. Wer ist Erbe von E geworden? 2. Unterstellt B ist nach Ausschlagung Erbe geworden: a) Kann B von R Herausgabe der Skulptur verlangen? b) Kann A von B die Befreiung von seiner Verbindlichkeit gegenüber R verlangen? Auf § 1959 BGB wird hingewiesen. Skiz
https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017944/zrV_2017_skript11.pdf
bb) Anfechtungsgrund cc) Erklärung und Form der Anfechtung, §§ 1955, 1945 BGB c) Wirkung, § 1957 BGB. 5. Rechtsstellung des vorläufigen Erben a) Verfügungen über Nachlassgegenstände vor Ausschlagung b) Geltendmachen von Nachlassverbindlichkeiten c) Verhä
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Aus diesem Grunde regelt § 1959 BGB die Wirkung der rechtsgeschäftlichen Tätigkeit des vorläufigen Erben. Allerdings ist der vorläufige Erbe weder zur Verwaltung der Erbschaft verpflichtet noch trifft ihn die Pflicht zur Beantragung der Nachlassinsolvenz
http://www.koeblergerhard.de/Fontes/BGBalleFassungen.htm
Bürgerliches Gesetzbuch 1956 (BGBl I S. 114 - Soldatengesetz). Bürgerliches Gesetzbuch 1957 (BGBl I S. 18 - Rechtspflegergesetz). Bürgerliches Gesetzbuch 1957 (BGBl I S. 609 - GleichberG). Bürgerliches Gesetzbuch 1957 (BGBl I S. 861). Bürgerliches Gesetz
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1959-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1959 BGB Geschäftsführung vor der Ausschlagung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/rechtsstellung-erbe.html
BGB) berechtigt und verpflichtet, § 1959 BGB. Der vorläufige Erbe kann zum Beispiel nach §§ 1959 Abs. 1, 683, 670 BGB vom endgültigen Erben den Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, die er im Zusammenhang mit der Vornahme der Geschäfte hatte. Der vorläuf
http://www.rechtslexikon.net/d/vorlaeufiger-erbe/vorlaeufiger-erbe.htm
E. gegenüber dem endgültigen Erben für die Besorgung erbschaftlicher Geschäfte richtet sich nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. Unaufschiebbare Verfügungen des v. E. sind stets wirksam (§ 1959 II BGB), andere nach Ausschlagung d