§ 1959 BGB, Geschäftsführung vor der Ausschlagung
Paragraph 1959 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag berechtigt und verpflichtet.


(2) Verfügt der Erbe vor der Ausschlagung über einen Nachlassgegenstand, so wird die Wirksamkeit der Verfügung durch die Ausschlagung nicht berührt, wenn die Verfügung nicht ohne Nachteil für den Nachlass verschoben werden konnte.


(3) Ein Rechtsgeschäft, das gegenüber dem Erben als solchem vorgenommen werden muss, bleibt, wenn es vor der Ausschlagung dem Ausschlagenden gegenüber vorgenommen wird, auch nach der Ausschlagung wirksam.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

Referat - AntiDiskriminierungsForum.EU

http://www.antidiskriminierungsforum.eu/fileadmin/Downloads/Referat_Kinderrecht...
1922 jedes deutsche Kind Recht auf Erziehung; 1959 wurde der §1631 Abs. 2 BGB im Zuge des Gleichberechtigungsgesetzes gestrichen; 1980 „elterliche Gewalt“ ersetzt durch „elterliche Sorge“; 1990 werden Kinder eigene Rechte durch das neue Kinder- und Jugen


PDF Dokumente zum Paragraphen

Skript Annahme und Ausschlagung

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
verübt, noch ist die Sache als abhanden gekommen anzusehen, so dass bereits erfolgte. Veräußerungen nicht an § 935 scheitern.12. 9 Brox/Walker, ErbR, 23. Aufl. 2009, Rn. 309. 10 Vgl. Staudinger/Marotzke, 2008, § 1959 Rn. 12. 11 HK-BGB/Hoeren, 6. Aufl. 20

Frage 1: Erbfolge nach E 1. Anfall der Erbschaft bei A E ist in einem ...

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02110100/Materialien/WS_2009_2010/Sa...
nach § 1924 Abs. 1 BGB Alleinerbe des E geworden. Frage 2: Anspruch von B gegen R auf Herausgabe der Skulptur. 1. aus § 631 Abs. 1 BGB der von A und R abgeschlossene Werkvertrag über die Restauration der. Skulptur entfaltet keine Wirkung gegenüber B; nac

Lösung Nr - Uni Trier

http://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Material_SS_08/Loesung_Erb_Nr...
und die Erbschaft behalten will (Pal. §. 1943 Rn. 2); Verfügung über einen. Einzelgegenstand des Nachlasses kann. Annahme sein, muss es aber nicht, arg. §. 1959 II (Pal. § 1943 Rn. 3). Hier mangels weiterer Anhaltspunkte (-) (aA vertretbar) o Rechtsfolge

Life&Law kompakt - Life & Law

https://www.lifeandlaw.de/downloads/7_2009_I_Examensreport_Bayern.pdf
1. Wer ist Erbe von E geworden? 2. Unterstellt B ist nach Ausschlagung Erbe geworden: a) Kann B von R Herausgabe der Skulptur verlangen? b) Kann A von B die Befreiung von seiner Verbindlichkeit gegenüber R verlangen? Auf § 1959 BGB wird hingewiesen. Skiz

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017944/zrV_2017_skript11.pdf
bb) Anfechtungsgrund cc) Erklärung und Form der Anfechtung, §§ 1955, 1945 BGB c) Wirkung, § 1957 BGB. 5. Rechtsstellung des vorläufigen Erben a) Verfügungen über Nachlassgegenstände vor Ausschlagung b) Geltendmachen von Nachlassverbindlichkeiten c) Verhä


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1959 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Aus diesem Grunde regelt § 1959 BGB die Wirkung der rechtsgeschäftlichen Tätigkeit des vorläufigen Erben. Allerdings ist der vorläufige Erbe weder zur Verwaltung der Erbschaft verpflichtet noch trifft ihn die Pflicht zur Beantragung der Nachlassinsolvenz

Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.koeblergerhard.de/Fontes/BGBalleFassungen.htm
Bürgerliches Gesetzbuch 1956 (BGBl I S. 114 - Soldatengesetz). Bürgerliches Gesetzbuch 1957 (BGBl I S. 18 - Rechtspflegergesetz). Bürgerliches Gesetzbuch 1957 (BGBl I S. 609 - GleichberG). Bürgerliches Gesetzbuch 1957 (BGBl I S. 861). Bürgerliches Gesetz

§ 1959 BGB Geschäftsführung vor der Ausschlagung - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1959-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1959 BGB Geschäftsführung vor der Ausschlagung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Vorläufiger Erbe zwischen Erbfall und Ausschlagung des Erbes

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/rechtsstellung-erbe.html
BGB) berechtigt und verpflichtet, § 1959 BGB. Der vorläufige Erbe kann zum Beispiel nach §§ 1959 Abs. 1, 683, 670 BGB vom endgültigen Erben den Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, die er im Zusammenhang mit der Vornahme der Geschäfte hatte. Der vorläuf

Vorläufiger Erbe - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/vorlaeufiger-erbe/vorlaeufiger-erbe.htm
E. gegenüber dem endgültigen Erben für die Besorgung erbschaftlicher Geschäfte richtet sich nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. Unaufschiebbare Verfügungen des v. E. sind stets wirksam (§ 1959 II BGB), andere nach Ausschlagung d


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben › Titel 1: Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts › § 1959

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1959 BGB
    § 1959 Abs. 1 BGB oder § 1959 Abs. I BGB
    § 1959 Abs. 2 BGB oder § 1959 Abs. II BGB
    § 1959 Abs. 3 BGB oder § 1959 Abs. III BGB

  • Werbung