(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.
(2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
(3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).
(4) Kinder erben zu gleichen Teilen.
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http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/erbr/uebung.pps
1924 II: Erbfolge nach Stämmen, von Klausi verdrängt (Repräsentationsprinzip). Gesetzliche Erben 1. Ordnung (§ 1924 BGB) und Ehegattenerbrecht (§ 1931 BGB). 7 existierende Stämme, die zu gleichen Teilen erben. (§ 1924 IV) BGB = 1/7 * ½ = 1/14 pro Stamm.
http://kolping-beelen.de/data/documents/PraesentationErbrechtBeelen28102015.ppt
28.10.2015 - Gesetzliche Erbfolge: Der Erblasser trifft keine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbver-trag) => Es greift die gesetzliche Erbfolge mit Erben verschiedener Ordnungen, §§ 1924 ff. BGB. Sind z. B. Erben erster Ordnung vorhanden, gehen di
http://www.ruhr-uni-bochum.de/universalis/bigev/gzerbrecht.doc
a) Verwandte. Bei der gesetzlichen Erbfolge herrscht das Parentelsystem. Das bedeutet, dass die Verwandten entsprechend ihrer Abstammung in Ordnungen eingeteilt werden. Die erste Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, § 1924 Abs. 1 BGB. Die Eltern
http://www.uni-giessen.de/~g11100/ErbRTeil2.pdf
Verwandtenerbrecht (§§ 1924ff BGB). Abstammungsprinzip (Abkömmlinge, Eltern,..), § 1589 BGB; aber nur bei rechtlicher Statuswirkung. Das Ehepaar M/F ist bei einem Autounfall tödlich verletzt worden. Wer von beiden Gatten zuerst verstorben ist, ließ sich
http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/RT-Ebfolge.pdf
Im. Todesfall besteht somit immer eine eindeutige Regelung, nach der bestimmt ist, auf wen das Vermögen des Verstorbenen übergehen soll. Grundsätzlich gilt in Deutschland das Verwandtenerbrecht nach den §§ 1924 ff. BGB - eine Ausnahme dazu bildet das Ehe
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung3.pdf
Erbfolge nach Ordnungen (Parentelsystem) a) Einteilung der Ordnungen, §§ 1925-1929 BGB aa) Abkömmlinge (1. Ordnung), § 1924 BGB bb) Eltern und deren Abkömmlinge (2. Ordnung), § 1925 BGB cc) Großeltern und deren Abkömmlinge (3. Ordnung), § 1926 BGB dd) Ur
http://www.hemmer-shop.de/produkt_pdf/36_wichtigsten_faelle_erbrecht.pdf
1924 BGB). Sachverhalt: Der verwitwete Erblasser Emil hinterlässt seine Tochter Anna, seinen kinderlosen Sohn Bernd und einen außerehelichen Sohn Christian, den er anerkannt hat. Zudem lebte noch die Tochter. Denise seiner Ehefrau aus einer vorehelichen
http://www.buss-und-buss.de/download/Erbrecht.pdf
Erbberechtigt sind in erster Linie die Kinder des Verstorbenen und der überlebende. Ehegatte bzw. Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Stiefkinder und. Schwiegerkinder sowie frühere Ehegatten sind nach dem Gesetz nicht erbberechtigt. Ki
http://www.recht-finanzen.de/contents/1113-erbfolge-wer-sind-die-gesetzlichen-e...
07.08.2017 - Das Gesetz teilt die Verwandten in gesetzliche Erben verschiedener Ordnungen ein. Die gesetzlichen Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers (§ 1924 Absatz1 BGB), zum Beispiel seine Kinder und Enkel. Gesetzliche Erben zweiter
https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-1/Gesetzliche-Erben-erster-Ordnung
1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung. (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. (2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. (
https://www.erbrecht-lahn.de/erbrecht/gesetzliche-erbfolge/
Das gesetzliche Erbrecht in Deutschland folgt dem Recht der Blutsverwandtschaft und teilt die verwandten Erben in Rangordnungen ein (§§ 1924 bis 1929 BGB). Verwandte nachgehender Ordnungen werden durch Verwandte vorgehender Ordnungen von der Erbfolge aus
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1924-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1924 BGB Gesetzliche Erben erster Ordnung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
http://www.famerb.de/erbrecht_uebersichten/gesetzliche_erbfolge.html
Erbrecht der Verwandten. Das Gesetz geht von 2 Grundsätzen aus. Erstens wird danach unterschieden, wie nah die potentiellen Erben mit dem Verstorbenen verwandt sind (§§ 1924-1926, 1928 f. BGB), das Gesetz teilt potentielle Erben dabei in. Erben erster Or