(1) Die Pflegschaft für einen Abwesenden ist aufzuheben, wenn der Abwesende an der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten nicht mehr verhindert ist.
(2) Stirbt der Abwesende, so endigt die Pflegschaft erst mit der Aufhebung durch das Betreuungsgericht. Das Betreuungsgericht hat die Pflegschaft aufzuheben, wenn ihm der Tod des Abwesenden bekannt wird.
(3) Wird der Abwesende für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt, so endigt die Pflegschaft mit der Rechtskraft des Beschlusses über die Todeserklärung oder die Feststellung der Todeszeit.
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Die fünf Bücher des BGB tragen die Überschriften: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Nur Familien- und Erbrecht gehen von bestimmten, leicht fassbaren Lebensausschnitten aus. 1. Familienrecht. Das Fam
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Viertes Buch: Familienrecht (§§ 1297 -1921). Fünftes Buch: Erbrecht (§§ 1922 - 2385). Erster Abschnitt: Personen (§§ 1 - 89). Zweiter Abschnitt: Sachen, Tiere (§§ 90 - 103). Dritter Abschnitt: Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185). Vierter Abschnitt: Fristen, T
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Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (seit 67. Auflage):. BGB §§ 1–240. EGBGB Art. 229 §§ 6, 12, 23, 24, 31. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. §§ 1–5, 31, 32. Dr. Isabell Götz (seit 72. Auflage):. BGB §§ 1616–1921. EGBGB Art. 229 § 30. Vormünder- und Betreuer
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=4178
A. Der Aufbau des BGB. I. Überblick. Kennzeichen des BGB: „Juristengesetzbuch“, abstrakte Formulie- rungen, Ausklammerung, Verweisung. Allgemeiner Teil. §§ 1 - 240. Schuldrecht. §§ 241 - 853. Familienrecht. §§ 1297 - 1921. Erbrecht,. §§ 1922 - 2385. Sach
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BGB. NomosKOMMENTAR. Band 4: §§ 1297–1921. 3. Auflage. Nomos. Familienrecht. Herausgegeben von. Prof. Dr. Dagmar Kaiser, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Bürger- liches Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht | Klaus Schnitzler, Rechtsanw
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Aufteilung des BGB in fünf Bücher. Das BGB ist in fünf Bücher aufgeteilt: Allgemeiner Teil. (§§ 1 - 240 BGB), Schuldrecht (§§ 241 – 853 BGB), Sachen- recht (§§ 854 – 1296 BGB), Familienrecht (§§ 1297 – 1921. BGB) und Erbrecht (§§ 1922 – 2385 BGB). Der Al
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GoA, Bereicherungsrecht, Haftung wegen deliktischer. Handlung, §§ 823 ff. Sachenrecht, §§ 854 bis 1296 BGB. Besitz, Eigentum und Übertragung des Eigentums. Hypotheken, Pfandrechte. Familienrecht, §§ 1297 bis 1921 BGB. Ehe, Scheidung, Unterhaltsrecht, Ver
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(1) 1Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger. 2Er erhält insbesondere einen Pfleger zur Verwaltung des Vermögens, das er von Tod
http://www.kanzlei.de/archiv/bgbfam13-htm
BGB 4. Buch hier: hier: §§ 1896 – 1921. Zweiter Titel. Rechtliche Betreuung. § 1896. (1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise
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Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen: BGB, Band 20: Familienrecht 4 §§ 1741 - 1921 BGB, 2000, Buch, Kommentar, 978-3-17-015811-5, portofrei.
https://opinioiuris.de/entscheidung/1152
Ist ein durch Vernichtung der Testamentsurkunde bewirkter Widerruf des Testaments nach § 2078 II BGB anfechtbar? Sachverhalt.
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Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB), Soergel, Hans-Theodor (Begr.): Der 4. Teilband des Familienrechts enthält die Kommentierung der §§ 1741-1921 und damit das gesamte Adoptionsrecht sowie das Betreuungs-, Vormundschafts