(1) Die Pflegschaft für eine unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft stehende Person endigt mit der Beendigung der elterlichen Sorge oder der Vormundschaft.
(2) Die Pflegschaft für eine Leibesfrucht endigt mit der Geburt des Kindes.
(3) Die Pflegschaft zur Besorgung einer einzelnen Angelegenheit endigt mit deren Erledigung.
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Konstitution 1870 – 1918. Reichsgründung II. ... Phase der politischen Unruhe 1918 Gründung der Republik 1923 Program m. Seeckt „Bluthund ... BGB durch Aufnahm e des. Verbraucherrechts und des Mieterschutzes in das BGB. Vertrag von Am sterdam auf dem. W
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Modernisierung/Instandsetzung (Altbau bezugsfertig bis 1918). Diese Informationen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Modernisierungs- und Instand- setzungsrichtlinien 1990 -. ModInstRL 90. Im Bindungszeitraum dürfen für Wohnraum Mieterhöhunge
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BGB angelegt wird. Es bedarf grundsätzlich einer Innengenehmigung nach § 1810 BGB, sofern das Geld mündelsicher nach §§ 1806, 1807 BGB angelegt wird und nach § 1811 BGB, wenn eine ..... 22 Die Pflegschaft endet also nach § 1918 I BGB zB mit der Volljähri
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b) Normativer Teil (Erklärung der Normsetzungsbefugnis). Hintergrund: Aus rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen bedarf jede rechtliche Bindung der Legitimation aa) Bis 1918: vertragsrechtliche Ansätze: Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB),. Vertra
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03.11.2008 - Mertens, Hans-Georg: Die Entstehung der Vorschriften des BGB über gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht, Berlin ..... 1918). Weiterhin herrschte das Prinzip der Verwandtenerbfolge, welche sich in Ordnungen (Parentelen, 1. Ordnung Ab
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Gesetzestext (1) Die Pflegschaft für eine unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft stehende Person endigt mit der Beendigung der elterlichen Sorge oder der Vormundschaft. (2) Die Pflegschaft für eine Leibesfrucht endigt mit der Geburt des Kindes.
https://www.betriebsrat.com/gesetze/bgb/1918
1918:Ende der Pflegschaft kraft Gesetzes. (1) Die Pflegschaft für eine unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft stehende Person endigt mit der Beendigung der elterlichen Sorge oder der Vormundschaft. (2) Die Pflegschaft für eine Leibesfrucht endi
https://opinioiuris.de/entscheidung/2910
Reichsgericht. Datum: 30.10.1918. Aktenzeichen: VI 176/18. Entscheidungstyp: Urteil. 1. Stellt die zu dem wirtschaftlichen Zwecke eines Einstehens für fremde Schuld eingegangene Wechselverpflichtung einen Bürgschaftsvertrag dar dergestalt, daß die Schrif
https://opinioiuris.de/entscheidung/2824
22.11.1918. Aktenzeichen: III 226/18. Entscheidungstyp: Urteil. 1. Findet § 254 Abs. 1 BGB. Anwendung, wenn ein Verschulden beider Vertragsparteien für das spätere Leistungsunvermögen des einen Teiles ursächlich geworden ist? 2. Ist es dem Verkäufer unte
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1830-11.11.1884), der 1871 bis 1873 als Abgeordneter des zwölften städtischen Wahlkreises in der zweiten Kammer des sächsischen Landtags diente. Literatur: Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1845, S. 74; 1854, S. 57 – Döscher/Schröder, Sächsische