Ist durch öffentliche Sammlung Vermögen für einen vorübergehenden Zweck zusammengebracht worden, so kann zum Zwecke der Verwaltung und Verwendung des Vermögens ein Pfleger bestellt werden, wenn die zu der Verwaltung und Verwendung berufenen Personen weggefallen sind.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://bundesstaat-sachsen.info/download_file/73/1
latent seit Vollendung der Geburt gemäß § 1 staatlichem BGB, in Kraft seit 01. ... der Sache usw. wird vorsorglich auf § 119 des staatlichen BGB, in Kraft seit 01. ... Mai 1945, entzogen wurde und ich als Abkömmling meinen Wohnsitz im Geltungsbereich des
http://www.historisches-forum-bayern.de/userfiles/Archiv_und_Schule_G8/10_Erste...
Verschafft euch einen Überblick über die BGB-Akten: Aus welchen Elementen bestehen sie? Wertet die BGB-Akten aus. Fasst die aussagekräftigsten Inhalte stichwortartig zusammen. Sucht ein Plakat/Flugblatt und ein Teil aus den Akten zur Reproduktion aus. No
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Schulte-Bunert-Familienrecht-9783406...
nach § 1909 BGB und den selbstständigen Personenpflegschaften der §§ 1911–. 1914 BGB. Auf die Pflegschaft finden über § 1915 I 1 BGB grundsätzlich die. Vorschriften der Vormundschaft §§ 1774 f. BGB Anwendung,1 sofern sich nicht. Besonderheiten aus den §§
https://mvm1914.de/wp-content/uploads/2017/09/Satzung.pdf
ihrem Privatvermögen. Durch ihre Mitgliedschaft erwerben sie auch keine Ansprüche auf das. Vereinsvermögen. Die §§ 738-740 des BGB finden keine Anwendung. § 4 - Mitgliedschaft. Alle Personen, ohne Unterschied des Glaubens, der Rasse und der politischen Ü
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/8cea95fc-c838-435b-a13b-db2fcc188088/fahrtrec...
23.04.2002 - nen einheitlichen Standpunkt eingenommen. Ursprünglich wurde neben dem Eintra- gungsvermerk auch die von den Beteiligten bei der Begründung des Rechts verfolgte. Absicht berücksichtigt (vgl. RG Recht 1914, Nr. 2457; Staudinger/Ring, BGB, 13.
https://www.audimax.de/fileadmin/hausarbeiten/geschichte/Hausarbeit-Geschichte-...
Nur teilweise geschah dies durch ein Einführungsgesetz für das BGB (EGBGB), andere Gesetze) mußten dagegen weitgehend überarbeitet werden. Für das Handelsrecht wurde eine Neufas- sung nötig, die ebenfalls am 1. Januar 1900 als Handelsgesetzbuch (HGB) in
http://www.inp.jura.uni-koeln.de/sites/inp/Dokumente/___138_BGB._Sittenwidriges...
Zur Reaktion der Rechtsprechung auf dic Icodifikation des deutschen Privatrechts (1896-1914) (Rechtsprechung. Materialien und Studien, 14), Frankfurt a.M.. 2000, 467ff. 2"gl. Horst Heinrich JakobslWerner Schubert (Hg.), Die Beratung des Bürgerlichen Gese
https://de.wikisource.org/wiki/Das_b%C3%BCrgerliche_Recht_(1914)
Weiter zu Nebengesetze der BGB. - Gleichzeitig mit dem BGB. traten eine Reihe von andren Gesetzen in Kraft, die in innerem Zusammenhange mit ihm stehen. Außer den Ausführungsgesetzen, die von den einzelnen Bundesstaaten erlassen wurden, müssen hier erwäh
https://openjur.de/g/bgb/1914.html
Ist durch öffentliche Sammlung Vermögen für einen vorübergehenden Zweck zusammengebracht worden, so kann zum Zwecke der Verwaltung und Verwendung ...
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Ist durch öffentliche Sammlung Vermögen für einen vorübergehenden Zweck zusammengebracht worden, so kann zum Zwecke der Verwaltung und Verwendung des Vermögens ein Pfleger bestellt werden, wenn die zu der Verwaltung und Verwendung berufenen
https://www.klostermann.de/Das-Buergerliche-Gesetzbuch-Ln
Aus diesem Anlaß fand bereits vom 16. bis 18. März 1999 im Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte ein Symposion statt, dessen Vorträge in diesem Band zum "BGB-Jubiläum" vorgelegt werden. Die Beiträge untersuchen die Frage, wie die Rechtspre
https://www.researchgate.net/publication/35045497_Die_offentliche_Sammlung_des_...
Die öffentliche Samm... | Leipzig, Jur. Diss. v. 15. Okt. 1913.