(1) Im Falle der Beendigung der Vormundschaft oder des vormundschaftlichen Amts finden die Vorschriften der §§ 1698a, 1698b entsprechende Anwendung.
(2) Der Vormund hat nach Beendigung seines Amts die Bestallung dem Familiengericht zurückzugeben. In den Fällen der §§ 1791a, 1791b ist der Beschluss des Familiengerichts, im Falle des § 1791c die Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft zurückzugeben.
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https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/53/betreuungunddemenz/Pflichten_...
enangehörige gibt es hier Ausnahmeregelungen (1908i Abs. 2 Satz 2 BGB). ▫ Der Betreuer hat den Tod des Betreuten dem VormG unverzüglich mitzuteilen und den. Betreuerausweis zurückzugeben (§ 1893 BGB). Zu den weiteren Aufgaben des Betreuers bei Tod des Be
http://www.buntstifte-ev.de/download/info10.pdf
Mitteilung des Todesfalls (mit Sterbeurkunde) an das Vormundschaftsgericht (§1908i. BGB in Verbindung mit § 1894 BGB) und die Angehörigen, soweit diese bekannt sind. ‹ Rückgabe oder Rücksendung des Betreuerausweises (Bestellungsurkunde) an das. Vormundsc
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783631594070_Excerpt_005.pdf
54 c) Wucherrechtsergänzungsgesetz von 1893. 56. 3. § 138 Absatz 2 BGB von 1900 ... cc) Insbesondere: Die laesio enormis und das BGB von 1900 _____ 79. 4. Die Entwicklung des Sozialwucherrechts zwischen 1914 und 1933 _____ 81 a) HPG vom 4. August 1914 ..
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/9437ea5a-051a-4b38-9a9b-8b805f930b27/ordnungs...
31.08.2001 - BGB § 164. Ordnungsgemäße Vertretung der katholischen Kirche im Bistum Münster. I. Frage. Durch wen wird eine katholische Kirchengemeinde im Bistum Münster vertreten? II. Zur Rechtslage. 1. ... der altpreußischen. Union 1893, 9; bestätigt du
http://lorenz.userweb.mwn.de/person/njw05_1889.pdf
04.07.2005 - NJW 27/2005 1893. Rücktritts tatbestandlich erfüllten Regelung des ä 346 IV BGB“, über- wiegend aber auf die Verletzung einer Nebenpflicht zum sorgfältigen. Umgang mit dem zukünftigen Rücktrittsgegenstand aus ä 241 II BGB gestütü wird“. Stre
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93553.htm
(1) Im Falle der Beendigung der Vormundschaft oder des vormundschaftlichen Amts finden die Vorschriften der §§ 1698a, 1698b entsprechende Anwendung. (2) Der Vormund hat nach Beendigung seines Amts die Bestallung dem Familiengericht.
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Gesetzestext (1) Im Falle der Beendigung der Vormundschaft oder des vormundschaftlichen Amts finden die Vorschriften der §§ 1698a, 1698b entsprechende Anwendung. (2) 1Der Vormund hat nach Beendigung seines Amts die Bestallung dem Familiengericht zurückzu
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/xaver/btrecht/start.xav?start=%2F%2F*%5B%4...
Danach ist der Betreuer beim Tod des Betreuten verpflichtet und berechtigt, die Geschäfte weiterzuführen, mit deren Aufschub Gefahr verbunden ist, bis der Erbe anderweitig Fürsorge treffen kann 1Ansonsten haftet der Betreuer eventuell nach §§ 1833, 1908i
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1893/
1893 Fortführung der Geschäfte nach Beendigung der Vormundschaft, Rückgabe von Urkunden [1]. (1) Im Falle der Beendigung der Vormundschaft oder des vormundschaftlichen Amts finden die Vorschriften der §§ 1698a, 1698b entsprechende Anwendung. (2) 1Der Vor
https://www.brennecke-partner.de/1893-BGB-Fortfuehrung-der-Geschaefte-nach-Been...
(1) Im Falle der Beendigung der Vormundschaft oder des vormundschaftlichen Amtes finden die Vorschriften der 1698a 1698b entsprechende Anwendung. (2)